Exerciren

[36] Exerciren (v. lat.), 1) einzelne Soldaten od. kleine Abtheilungen in der Stellung, Aufstellung, in den Wendungen, dem Marschiren (Bewegungeu), den Griffen mit dem Gewehr u. in den Evolutionen (s.d. a.) üben u. so den Soldaten möglichst auszubilden streben; zuweilen auch 2) die Übung ganzer Züge, Compagnien, Bataillons, bis zur Stärke eines Regiments. Wenn sich die Übung über letztere hinausstreckt, auch wenn sie sich nicht auf einen kleinen Raum beschränkt, wird sie ein Manöver (s.d.) genannt. Bis etwa zu Anfang[36] des 18. Jahrh. wurden diejenigen Militärs, welche sich mit dem Einüben der Soldaten beschäftigten, Exercirmeister (Trillmeister) genannt. Seitdem wird die Ausbildung der Soldaten von den Offizieren betrieben. Was bei dem E. gelehrt wird, heißt das Exercitium; was gelehrt werden soll, bestimmt das Exercirreglement, welches das Detail des E-s vorschreibt, sich jedoch meist auch auf stärkere Abtheilungen, bis zu der Stärke einer Armeedivision, erstreckt; s.u. Reglement. Das E. geschieht auf einem Platz (Exercirplatz), der nach den Waffen verschieden ist. Für Infanterie sucht man gewöhnlich einen ebenen freien Platz, für Cavallerie einen sandigen, für Artillerie einen möglich festen Boden, für Linieninfanterie einen ebenen, für Tirailleurs einen möglich durchschnittenen Boden aus. In Städten, wo große Garnisonen sind, sind zuweilen Exercirhäuser gebaut, um in ihnen die Truppen zu Fuß, auch wohl Cavallerie zu Pferd, bei übelm Wetter u. in der Kälte exerciren zu lassen. Zu größeren militärischen Übungen werden die Truppen in einem Exercirlager vereinigt, in welchem Zelte od. Baracken die Mannschaften u. Pferde aufnehmen. Die bei Friedensmanövern, sowie bei Salutschüssen etc. verwendeten Patronen ohne Geschoß nennt man Exercirpatronen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 36-37.
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