[173]Befangenheit. ImZivil- und Strafprozeß kann ein Richter, Schöffe, Gerichtschreiber wegen Besorgnis der B. abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, welcher geeignet ist, Mißtrauen gegen Unparteilichkeit eines der Genanntenzu rechtfertigen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 173.