Falkenorden

[293] Falkenorden, 1) (Falkenerbund) ein von westfälischen und Paderborner Rittern 1308 gestifteter Bund zur Erhaltung und Vergrößerung der ritterlichen Rechte den Fürsten und Städten gegenüber sowie zur Wiedererwerbung verlorner Güter durch Waffengewalt, machte mit dem Hörnerbund geinemschaftliche Sache, ward aber schon 1382 wieder aufgelöst. – 2) (Weißer F., auch Orden der Wachsamkeit oder vom weißen Falken genannt) Großherzoglich weimarischer Orden, vom Herzog Ernst August zu Sachsen-Weimar 2. Aug. 1732 gestiftet und von Karl August 1815 erneuert. Der Orden zersällt jetzt in Großkreuze, Kommandeurkreuze mit Stern und ohne Stern, Ritter erster und zweiter Klasse. Das Ordenszeichen ist ein achtspitziger grüner Stern mit rotem Stern zwischen den Armen, vor dem ein weiß emaillierter goldbewehrter Falke schwebt. Auf der Rückseite ist der grüne Stern weiß, der rote grün. Auf einem blauen, auf der Rückseite befindlichen Schild steht der Wahlspruch: »Vigilando ascendimus« (»Durch Wachsamkeit steigen wir empor«). Der Schild ist beim Militär mit Armatur, beim Zivil mit Lorbeer umgeben. Die Großkreuze tragen das Ordenszeichen an[293] rotem Band über die linke Schulter, dazu einen achteckigen Silberstern mit aufgelegtem Kreuz, dessen Schild den Falken mit Wahlspruch zeigt, die Kommandeure um den Hals, dazu für besondere Auszeichnung einen vierstrahligen Silberstern, die Ritter erster Klasse das Kreuz, die zweiter Klasse im Mittelschild vorn den Falken, auf der Rückseite den Namenszug des Großherzogs. 1878 kam dazu ein silbernes Verdienstkreuz, vorn mit dem vom Wahlspruch umgebenen Namenszug, hinten mit den Worten. »Dem Verdienst«, am landesfarbigen Band. S. Tafel »Orden I«, Fig. 25.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 293-294.
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