... zu vergessende, nie zu sühnende Schuld haftet ( ὁ ἄληστα δεδρακώς , VLL., die meist ἁμαρτωλός erkl., die anderen ... ... ἀλ. δαίμων , Rachegeist, Aesch. Pers . 346; ohne δαίμων, ὁ παλαιὸς δριμὺς ἀλάστωρ Ἀτρέως Ag . 1482. 1489; vgl. Suppl . 410; Soph. O. C . 792; ἐξ ἀλαστόρων νοσεῖν , von ...
... ohne Kraft, schwach, γῆρας Soph. O. C . 1237; Hippocr.; Plut. Cor . 24. – 2 ... ... καὶ σκελέων , der Hände und Fuße nicht rühren kann, wie Dion. H . 1, 38; τῆς κεφαλῆς Arist. anim. gen . ...
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Als einen humoristischen Autoren beschreibt sich E.T.A. Hoffmann in Verteidigung seines von den Zensurbehörden beschlagnahmten Manuskriptes, der »die Gebilde des wirklichen Lebens nur in der Abstraction des Humors wie in einem Spiegel auffassend reflectirt«. Es nützt nichts, die Episode um den Geheimen Hofrat Knarrpanti, in dem sich der preußische Polizeidirektor von Kamptz erkannt haben will, fällt der Zensur zum Opfer und erscheint erst 90 Jahre später. Das gegen ihn eingeleitete Disziplinarverfahren, der Jurist Hoffmann ist zu dieser Zeit Mitglied des Oberappellationssenates am Berliner Kammergericht, erlebt er nicht mehr. Er stirbt kurz nach Erscheinen der zensierten Fassung seines »Märchens in sieben Abenteuern«.
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