Temperanzorden

[363] Temperanzorden (Orden von der Mäßigkeit), in Hessen, gestiftet 14. Decbr. 1600 in Heidelberg od. Mainz vom Landgrafen Moritz in Kassel mit dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz u. mehren andern Fürsten, Grafen u. Freiherrn zu Herstellung von Mäßigkeit u. Ordnung in allen Lebensgenüssen, namentlich der Tafelfreuden; vorläufig auf ein Jahr, mit Bestimmung der Quantität Weins etc., welche täglich getrunken werden sollte, Beschränkung der Mahlzeiten auf täglich zwei; außer den sieben erlaubten Bechern Weins sollte nur Sauerbrunn, Bier, Julep u. Wasser getrunken werden; gewürzte Weine u. starke Biere, namentlich das Hamburger u. Broihan, waren verboten, od. doch auf einen Ordensbecher beschränkt. Jeden Fehler dagegen sollte ein Mitglied selbst, bei seinem Gewissen, dem Obern anzeigen u. einem der drei Strafgrade sich unterwerfen, ohne alle Appellation etc. Ordenszeichen unbekannt. Ging bald wieder ein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 363.
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