Tragweite

[749] Tragweite, 1) die Entfernung, auf welche Geschosse durch eine bewegende Kraft fortgeschleudert werden können; sie hängt, abgesehen von der Einrichtung der Gewehre selbst, bes. von der Form des Geschosses, der Elevation, der Größe der Triebkraft, dem Luftdrucke etc. ab. Sie beträgt bei den 6pfündigen Kanonen bei kugelschwerer Ladung 3500 Schritt, bei den 12pfündigen 4000 Schritt. bei den 24pfündigen 4400 Schritt, bei der 10pfündigen Haubitze bei 2 Pfd. Ladung 2100 Schritt, bei der pfündigen bei 5 Pfund Ladung 3000 Schritt u. bei dem 50pfündigen Mörser bei 5 Pfund Ladung u. 45 Grad Elevation 3000 Schritt; bei Bomben-kanonen 4800–5000 Schritt. Bei den gezogenen Geschützen ist die T. eine bei weitem größere; 2) die Wirkung einer Handlung, einer That, eines Ereignisses, einer Idee etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 749.
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