[301]Angehörig, adj. et adv. einem andern angehörend. Dieses Buch ist mir angehörig. Noch mehr aber substantive, meine Angehörigen, meine Verwandten, Hausgenossen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 301.