Justizirrtümer
Stiftsoberin Elise von Heusler wegen Verbrechens im Sinne des § 229 des Straf-Gesetzbuches vor den Geschworenen

[157] Die öffentliche Meinung fordert mit Recht, daß Verbrechen die entsprechende Sühne finden. Diese Forderung ist um so gerechtfertigter, wenn es sich um Mord oder um ein ähnliches Verbrechen handelt. Ein ungesühntes Verbrechen verletzt nicht nur das öffentliche Rechtsempfinden, es trägt auch ganz wesentlich dazu bei, die öffentliche Sicherheit zu gefährden. Es ist daher ungemein bedauerlich, daß, insbesondere in den Großstädten, vornehmlich in der Weltstadt Berlin, eine große Anzahl Kapitalverbrechen, trotz der größten Bemühungen der Kriminalpolizei, unentdeckt geblieben sind. Es will mir kaum scheinen, daß mit Hilfe von Polizeihunden auf diesem Gebiete große Fortschritte gemacht werden können, zumal die Witterung dieser schätzbaren Tiere doch unmöglich als gerichtliches Beweismittel anzusehen ist. Jedenfalls haben die Verhandlungen gegen die Stiftsoberin v. Heusler vor dem Schwurgericht zu München im März 1903 und auch im Wiederaufnahmeverfahren (Oktober 1906) von neuem den Beweis geliefert, daß unser Gerichtsverfahren noch immer sehr unvollkommen ist. Ganz besonders ist das Gebiet der Zeugenbewertung noch in undurchdringliches Dunkel gehüllt. Es ist höchst betrübend, daß im Herzen Deutschlands, in der Metropole des Königreichs Bayern, eine unbescholtene ältere, den besseren Gesellschaftsklassen angehörende Dame von Volksrichtern abgeurteilt, länger denn zweieinhalb Jahre unschuldig im Zuchthause schmachten mußte. Dieser furchtbare Vorgang sollte nicht in Vergessenheit geraten, sondern Gelehrten und Volksrichtern eine ernste Mahnung[157] sein, Zeugenaussagen aufs genaueste zu prüfen und einen Angeklagten nicht zu verurteilen, wenn bloß der Schein für seine Schuld spricht. Aber auch die medizinischen Sachverständigen sollten mit der größten Sorgfalt verfahren. »Allah weiß es besser« fügt gewöhnlich der mohammedanische Richter seinen Urteilsbegründungen hinzu. Auch Richter sollten nicht vergessen, daß alles Menschenwerk unvollkommen ist, und deshalb stets den Grund beherzigen: In dubio pro reo. (Im zweifelhaften Falle zugunsten des Angeklagten.) Lieber hundert Schuldige freisprechen, als einen Unschuldigen verurteilen. Alle Beweise sind kein Beweis. Im achtzehnten Jahrhundert soll man einen Mann bei einem Ermordeten mit blutbespritzten Kleidern und einem blutigen Messer in der Hand betroffen haben. Dieser Mann wurde selbstverständlich zum Tode verurteilt und hingerichtet. Viele Jahre später hatte ein Mann auf dem Sterbebett gestanden, daß er den Mord begangen habe. Der Hingerichtete war vollständig unschuldig; er war kurze Zeit nach der Tat, nachdem der Mörder schon in Sicherheit war, an die Stätte des Verbrechens gekommen und dort in der geschilderten Weise überrascht worden. In einer kleinen Stadt Oberschlesiens ersuchte vor vielen Jahren ein Holzhauer, der sein Handwerkszeug, eine Holzaxt, auf der Schulter trug, einen bemittelten Viehhändler, der eine sogenannte »Geldkatze«, d.h. einen ledernen Geldbeutel um den Leib geschnallt trug, ihm ein Darlehn zu geben. Der Viehhändler lehnte das ab. »Du wirst meiner gedenken,« rief der Holzhauer so laut, daß es von Leuten, die in der Nähe waren, gehört werden konnte. Nach etwa vierzehn Tagen wurde der Viehhändler erschlagen im Walde aufgefunden. Sein gefüllter Geldbeutel war geraubt. Etwa zehn Schritte von der Leiche lag eine mit Blut besudelte Axt. Es wurde festgestellt, daß es die Axt des Holzhauers war, dem der Ermordete die Bitte um ein Darlehn abgeschlagen hatte. Ebenso wurde festgestellt, daß dem Ermordeten mit dieser Axt der Schädel eingeschlagen worden war. Der Holzhauer wurde selbstverständlich sofort verhaftet, trotz aller Unschuldsbeteuerungen zum Tode verurteilt und glücklicherweise, da er fortgesetzt seine Unschuld beteuerte, zu lebenslänglicher[158] Zuchthausstrafe begnadigt. Nach vielen Jahren hatte wiederum ein Mann auf dem Sterbebett das Geständnis abgelegt: Er habe gehört, wie der Holzhauer den Viehhändler auf offener Straße um ein Darlehn ersucht und als letzterer es ablehnte, laut gesagt habe: »Du wirst meiner gedenken.« Diesen Vorgang habe er (der Sterbende) sich zunutze gemacht. Er habe dem Holzhauer die Axt, die er bei Gelegenheit der Darlehnsbitte auf der Schulter trug, entwendet, den Viehhändler alsdann im Walde abgelauert und mit der Axt erschlagen.

In einer kleinen Stadt Böhmens weilte vor vielen Jahren zur Zeit der Ferien ein Student. Er besuchte fast allabendlich eine Verwandte, eine alte, alleinstehende reiche Dame, der er, da die alte Dame schwache Augen hatte, die Zeitung und auch Bücher vorlas. Eines Abends wurde der Student, ein noch sehr junger Mann, von heftigem Nasenbluten befallen. Die alte Dame lieh ihrem Neffen einige Taschentücher, zumal das einzige Taschentuch des Studenten sehr bald voller Blut wurde. Als das Nasenbluten nachgelassen hatte, steckte der Student die ihm geliehenen Taschentücher ebenfalls in die Tasche, um sie waschen zu lassen. Als er nach Hause gehen wollte, gab ihm die alte Dame eine goldene Damenuhr mit der Bitte, diese einem neben dem Studenten wohnenden Uhrmacher zur Reparatur zu übergeben. Am folgenden Morgen, als der Student noch schlief, wurde heftig an seine Tür geklopft. Der Student öffnete und sah sich mehreren Polizeibeamten gegenüber. Diese sagten ihm: In voriger Nacht sei die alte Dame, die er allabendlich besucht habe, ermordet und beraubt worden. Da er noch gestern abend bei der Ermordeten geweilt habe, stehe er in dringendem Verdacht, den Mord begangen zu haben. Der Student war wie vom Schlage getroffen. Aber was halfen ihm alle Unschuldsbeteuerungen. Die blutigen Taschentücher und die der Ermordeten gehörende goldene Damenuhr reichten ja zur Schuldüberführung vollständig aus. Der Student wurde gefesselt und ins Untersuchungsgefängnis abgeführt. Trotz aller Unschuldsbeteuerungen wurde er vor die Geschworenen gestellt und wegen Mordes zum Tode verurteilt. Da aber der Student fortgesetzt seine Unschuld beteuerte und sich des besten Leumunds[159] erfreute, wurde er vom Kaiser von Österreich zu lebenslänglichem schwerem Kerker »begnadigt«. Nach Verlauf von zwei Jahren kam an einem schönen Sommerabend ein Kriminalbeamter in der Kleidung eines Handwerksburschen in ein böhmisches Dorf. Der Beamte war auf der Suche nach einem flüchtigen Verbrecher. Er kehrte im »Dorfkrug« ein. Nachdem er sein Ränzel, das in der Handwerksburschensprache »Berliner« genannt wird, abgelegt und sich ein Nachtlogis gesichert hatte, begab er sich auf die Dorfstraße. Da erblickte er einen großen Menschenauflauf. Er eilte hinzu und sah, daß zwei Strolche sich prügelten. Als eine Anzahl Bauernburschen die Kämpfenden getrennt hatte, rief einer der Strolche dem anderen zu: »Du verfluchter Hund, jetzt werde ich dich anzeigen. Du hast vor 2 1/2 Jahren die alte Dame ermordet, der arme Student muß unschuldig im Kerker sitzen.« »Und du hast dabei Schmiere gestanden«, rief der andere. Der Kriminalbeamte eilte zum Ortsgendarm und veranlaßte die sofortige Verhaftung der kämpfenden Strolche. Diese gestanden sehr bald, die alte Dame in jener Nacht ermordet und beraubt zu haben. Der Student wurde selbstverständlich sofort in Freiheit gesetzt und im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

In dem im Kreise Halberstadt belegenen Städtchen Kroppenstedt arbeitete eines Nachts, im Oktober 1869, der fünfzehnjährige Müllerlehrling Ernst Günther in der außerhalb der Stadt belegenen Windmühle seines Meisters. Der Meister befand sich mit seiner Gattin bei einer Hochzeitsfeier. Plötzlich wurden die Bewohner Kroppenstedts durch Feuersignale aus dem Schlaf geweckt. Die Mühle stand in Flammen. Als die Feuerwehr heranrückte, sah sie einen dunkeln größeren Gegenstand aus der brennenden Mühle zur Erde fallen. Dieser Gegenstand war der erwähnte Müllerlehrling. Er lag mit einem Knebel im Munde und die Hände auf den Rücken gebunden, bewußtlos auf der Erde. Er wurde sogleich in die Wohnung seines Meisters getragen. Es wurde schleunigst ein Arzt herbeigerufen. Aber erst am folgenden Morgen kam der junge Mann so weit zum Bewußtsein, daß er vernommen werden konnte. Er erzählte dem Bürgermeister: Er habe, da es Wind war, des Nachts allein in der Mühle gearbeitet.[160] Da plötzlich habe es an der Mühlentür geklopft und eine barsche Stimme habe gerufen: »Na mag man upp.« Er habe sich geweigert, zu öffnen. Die Tür sei jedoch sogleich mit Gewalt aufgebrochen worden, und zwei vermummte Männer, die Gesichter mit Ruß geschwärzt, haben vor ihm gestanden. Sie haben ihm gedroht, ihn sofort niederzustechen, wenn er auch nur einen Laut von sich gebe. Schreien hätte ihm auch nichts genützt, denn die Mühle stand, entfernt von der Stadt, einsam auf freiem Felde. Die Männer haben Getreide zusammengerafft, in Säcke geschüttet, alsdann ihn gefesselt, einen Knebel in den Mund gesteckt und darauf die Mühle in Brand gesetzt. Er habe sich, obwohl gefesselt und geknebelt, an die von den Räubern offengelassene Tür geschleift und sich zur Erde fallen lassen, um dem Feuertode zu entgehen. Und in der Tat, die Kleider des jungen Mannes fingen, als ihn die Feuerwehr auffand, schon an zu brennen. Auf die Frage des Bürgermeisters, ob er die vermummten Männer erkannt habe, sagte der junge Mann: Den Kleineren habe er genau erkannt, das war der Mühlknappe Schrader. Dieser trug eine rotweißkarierte Barchentjacke; den Größeren konnte er nicht erkennen. Der Bürgermeister eilte mit zwei Polizeibeamten in die Wohnung des Schrader. Dieser, vom Bürgermeister nach der rotweißkarierten Barchentjacke gefragt, leugnete in der ersten Bestürzung, eine solche Jacke zu besitzen. Eine sofort vorgenommene Haussuchung ergab jedoch den Besitz einer rotweißkarierten Barchentjacke. Schrader wurde sofort gefesselt und verhaftet. Es ergab sich auch, daß Schrader bei dem Müllermeister vor einiger Zeit beschäftigt und wegen einer Lohndifferenz entlassen worden war. Schrader, ein vollständig unbescholtener Mann, der sich in Kroppenstedt des besten Leumunds erfreute, beteuerte seine Unschuld. Da aber der Müllerlehrling ihn fortgesetzt mit vollster Bestimmtheit als einen der Männer bezeichnete, der ihn an jenem Abend in der Mühle geknebelt und gefesselt und alsdann die Mühle in Brand gesteckt hatte, so ließ der damalige Erste Staatsanwalt des Halberstädter Kreisgerichts den »verstockten Verbrecher« dreizehn volle Wochen in doppelte Eisen legen. Schrader, dessen Frau und fünf kleine[161] Kinder buchstäblich Hunger litten, da ihnen der Ernährer fehlte, war jedoch trotz der erwähnten Folter zu einem Geständnis nicht zu bewegen. Es wurde die Anklage wegen versuchten Mordes, Einbruchsdiebstahls und vorsätzlicher Brandstiftung gegen ihn erhoben. Die Geschworenen sprachen ihn in vollem Umfange der Anklage schuldig, der Gerichtshof verurteilte ihn darauf zu 15 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaufsicht.

Nach etwa 7 Jahren, an einem kalten Wintertage des 1. Dezember 1876 trat am Breiten Weg in Magdeburg ein junger Mann an einen Schutzmann mit den Worten heran: »Herr Wachtmeister, verhaften Sie mich.« Der Schutzmann glaubte, einen Irrsinnigen vor sich zu haben. »Bitte, verhaften Sie mich, Herr Wachtmeister,« wiederholte der junge Mann, da der Schutzmann zögerte, »ich bin der ehemalige Müllerlehrling Ernst Günther aus Kroppenstedt. Im Oktober 1869 habe ich meinem Meister zwei Metzen Getreide entwendet und verkauft. Aus Angst, bestraft zu werden, habe ich mich selbst geknebelt und gefesselt und vorher die Mühle in Brand gesteckt. Die Geschichte mit den zwei vermummten Männern habe ich erfunden. Den Mühlknappen Schrader habe ich fälschlich beschuldigt, er ist vollständig unschuldig. Ich bin inzwischen Geselle und 22 Jahre alt geworden. Ich habe fast ganz Deutschland durchwandert, ich kann aber nirgends Ruhe finden. Das grinsende Gesicht des armen Mühlknappen Schrader, der schon seit sieben Jahren infolge meiner Aussage unschuldig im Zuchthause hause sitzt, verfolgt mich Tag und Nacht. Ich will, daß der arme Schrader sofort freigelassen und ich bestraft werde.« Bei dieser Erzählung weinte der junge Mann heftig. Der Schutzmann führte den jungen Menschen zur nächsten Polizeiwache. Dort wiederholte Günther vor dem Polizeileutnant das Geständnis. Günther wurde nach Halberstadt transportiert. Dem noch amtierenden Ersten Staatsanwalt war diese Nachricht begreiflicherweise sehr fatal. Er sagte: »Der Müllergeselle hat jedenfalls keine Arbeit und möchte gern für den Winter ein unentgeltliches Unterkommen haben. Wir werden den Kerl sitzen lassen, bis ihm die Frühlingssonne in die Zelle scheinen wird, dann wird er seine Aussage[162] schon widerrufen.« Der Vorgang rief begreiflicherweise in der ganzen Kulturwelt eine furchtbare Erregung hervor. Schrader wurde aus dem Zuchthause entlassen, er war aber ein an Geist und Körper vollständig gebrochener Mann. In ganz Deutschland wurden zu seinen Gunsten Wohltätigkeitsvorstellungen veranstaltet, so daß ihm einige tausend Mark gegeben werden konnten. Günther hielt trotz aller Vorhaltungen sein Geständnis voll aufrecht. Es wurde deshalb wegen vorsätzlicher Brandstiftung und wissentlich falscher Anschuldigung die Anklage gegen ihn erhoben. Er hatte sich Ende Mai 1877 vor der Kriminaldeputation des Halberstädter Kreisgerichts zu verantworten. Da er zur Zeit der Tat erst 15 Jahre alt war, konnte er vor ein Schwurgericht nicht gestellt werden. Er erzählte auf Befragen des Vorsitzenden: Ein Mann habe ihn an jenem Abend verleitet, seinem Meister zwei Metzen Getreide zu stehlen und ihm zu verkaufen. Nachdem der Mann sich entfernt hatte, habe er Furcht gehabt, der Meister könnte den Diebstahl merken und ihn bestrafen lassen. Deshalb habe er die Mühle in Brand gesetzt, sich alsdann einen Knebel in den Mund gesteckt und selbst gefesselt. Er habe, ehe er Müller wurde, ein halbes Jahr Posamentier gelernt, er verstehe es daher, sich selbst zu fesseln. Um nun dem Feuertode zu entgehen, habe er sich an die Tür der Mühle geschleift, diese mit dem Fuß geöffnet und sich hinabfallen lassen. Als am anderen Morgen der Bürgermeister ihn vernahm, habe er die diesem gemachte Erzählung erfunden, und als der Bürgermeister ihn fragte, ob er einen der Männer erkannt habe, da sei ihm gerade Schrader, von dem er wußte, daß er oftmals eine rotweißkarierte Barchentjacke getragen habe, eingefallen.

Als Schrader als Zeuge den Gerichtssaal betrat, begann Günther laut zu weinen. Er fiel auf die Knie und rief: »Guter Herr Schrader, Sie haben durch meine Schuld sieben Jahre unschuldig im Zuchthause gesessen, ich bitte tausendmal um Verzeihung.« Schrader, ein kleiner, ganz gebückt gehender Mann, mit durchfurchtem, furchtem, gramerfülltem Gesicht, weinte ebenfalls bitterlich. Günther wurde zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, Schrader bald darauf im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen.

Ich habe der Verhandlung[163] gegen Günther zur Zeit als Berichterstatter beigewohnt und nahm hierbei Veranlassung, mit Schrader zu sprechen. Dieser sagte zu mir: »Sie können sich keinen Begriff machen, wie einem Menschen zumute ist, der unschuldig auf 15 Jahre ins Zuchthaus gesperrt wird, ohne die geringste Aussicht zu haben, daß seine Unschuld jemals an den Tag kommen wird.« Wenige Monate darauf ist Schrader gestorben. Seine Frau war, während er im Zuchthause saß, aus Gram gestorben. Die Kinder waren im Waisenhause untergebracht.

Im Juni 1895 fand eines Sonntags in Baukau bei Herne eine vom christlichen Bergarbeiterverband einberufene öffentliche Bergarbeiterversammlung statt, in der der jetzige Landtagsabgeordnete Brust (Zentrum) den Vorsitz führte. In dieser Versammlung erschienen auch einige sozialdemokratische Bergarbeiter, unter diesen die »Kaiserdelegierten« Schröder, Bunte und Siegel. Diese drei wurden im Sommer 1889 aus Anlaß eines sehr umfangreichen Bergarbeiterausstandes im rheinisch-westfälischen Industriebezirk vom Kaiser im Königlichen Schloß zu Berlin empfangen. In der Baukauer Versammlung meldete sich Schröder zum Wort. Brust verweigerte die Worterteilung an Schröder und forderte letzteren auf, den Saal zu verlassen. Da Schröder zögerte – es war eine öffentliche Bergarbeiterversammlung – so wurde er auf Veranlassung Brusts von dem Gendarmen Münter zum Verlassen des Lokals aufgefordert. Nunmehr leistete Schröder Folge, er verlangte aber an der Kasse das Eintrittsgeld von zehn Pfennigen zurück. Daraufhin soll er von dem Gendarmen Münter derartig aus dem Saale gestoßen worden sein, daß er zur Erde gefallen sei. Die »Deutsche Bergarbeiterzeitung« berichtete über diesen Vorgang. Aus Anlaß dieses Berichtes stellte Gendarm Münter gegen den Redakteur der »Deutschen Bergarbeiterzeitung«, Margraf, Strafantrag wegen Beleidigung. Margraf hatte sich vor der Strafkammer in Essen zu verantworten. Mehrere Bergarbeiter beschworen, der Vorgang sei in der »Deutschen Bergarbeiterzeitung« wahrheitsgemäß geschildert worden. Gendarm Münter beschwor aber das Gegenteil. Margraf wurde daraufhin wegen Beleidigung des Münter zu einem Monat Gefängnis verurteilt[164] und gegen die Zeugen Schröder und Genossen wegen wissentlichen Meineids Anklage erhoben. Im August 1895 hatten sich Schröder und Genossen vor dem Schwurgericht des Landgerichts Essen – es war eine außerordentliche Schwurgerichtssitzung anberaumt – zu verantworten. Fast sämtliche vernommenen nen Zeugen, auch die dem christlichen und Hirsch-Dunkerschen Verbande angehörenden, bekundeten: der Vorgang sei in der »Deutschen Bergarbeiterzeitung« wahrheitsgemäß geschildert. Gendarm Münter trat jedoch – ich war in der Verhandlung als Berichterstatter tätig – in einer Weise als Zeuge auf, die die Würde des Gerichts in hohem Maße verletzte. Dies Auftreten wurde eigentümlicherweise mit keinem Worte gerügt. Münter hielt selbstverständlich mit größter Entschiedenheit seine frühere Bekundung vollständig aufrecht. Trotzdem haben die Angehörigen aller politischen Parteien den Freispruch mit vollster Sicherheit erwartet. Man glaubte allgemein, die Geschworenen werden kaum länger als zwanzig Minuten beraten. Sie hatten sich gegen 7 3/4 Uhr abends zurückgezogen und traten erst nach Mitternacht wieder in den Saal. Sie bejahten alle Schuldfragen, die Angeklagten wurden daher sämtlich zu mehrjährigen Zuchthausstrafen verurteilt. Die gegen das Urteil eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen. Von verschiedenen Seiten wurde den Angeklagten geraten, Gnadengesuche einzureichen. Sie lehnten aber sämtlich dies Ansinnen mit dem Bemerken ab: Sie wollten keine Gnade, sondern Recht. Die Angeklagten haben sämtlich die Zuchthausstrafen verbüßt.

Rechtsanwalt Dr. Victor Niemeyer (Essen, Ruhr), ein damals noch sehr junger Anwalt, der einige Wochen chen vorher mit großem Geschick vor dem Landgericht zu Aachen in Gemeinschaft mit dem verstorbenen Reichstagsabgeordneten Justizrat Lenzmann (Lennep) Mellage und Genossen wegen Beleidigung der Brüder des Aachener Alexianerklosters verteidigt hatte (siehe erster Band »Die Geheimnisse des Alexianer-Klosters Mariaberg [Bruder Heinrich]«), war Verteidiger des Redakteurs Margraf und auch in dem Meineidsprozeß Schröder und Genossen vor dem Schwurgericht. Dieser glänzende Verteidiger, der schon damals in ganz Rheinland-Westfalen[165] in allen Gesellschaftskreisen sich der größten Hochachtung erfreute und daher zweifellos selbst auf die Essener Geschworenen einen großen Eindruck gemacht hätte, wurde unbegreiflicherweise von den anderen Verteidigern als Zeuge in Anspruch genommen und somit von der Verteidigungsbank gedrängt, obwohl sein Zeugnis ganz belanglos war und obwohl ein Geschworener erklärte: Es ist durchaus nicht nötig, daß Herr Rechtsanwalt Dr. Niemeyer die Verteidigung niederlegt und als Zeuge auftritt. Wenn Herr Dr. Niemeyer etwas versichert, dann wird es von den Geschworenen geglaubt, ohne daß er es beschwört. Herr Rechtsanwalt Dr. Niemeyer gab sich die größte Mühe, das Wiederaufnahmeverfahren durchzusetzen. Endlich, nach fast vollen fünfzehn Jahren, im Frühjahr 1910, gelang es Herrn Rechtsanwalt Dr. Niemeyer, den Nachweis zu führen, daß der inzwischen verstorbene Gendarm Münter dem Alkohol ungemein gefrönt und in seiner Amtseigenschaft die ärgsten Ausschreitungen gegen harmlose, friedliche Bürger begangen habe. Es waren so viele Klagen über diesen gewaltigen »Hüter der staatlichen Ordnung« eingegangen, daß das Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet und auf Dienstentlassung erkannt wurde. Er war alsdann bei einer Gemeindebehörde in der Nähe von Berlin als Bureauarbeiter tätig. Es wurde auch der Nachweis geführt, daß der Mann sich mehrfach des wissentlichen Meineids schuldig gemacht hatte. Wenn er nicht vorzeitig gestorben wäre, dann wäre er wegen wissentlichen Meineids angeklagt und wohl auch verurteilt worden. Diese Vorgänge gaben endlich dem Oberlandesgericht zu Hamm Veranlassung, die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Schröder und Genossen zu beschließen.

Ende Januar bzw. in den ersten Tagen des Februar 1911 wurde vor dem Essener Schwurgericht der Meineidsprozeß Schröder und Genossen noch einmal verhandelt. In dieser Verhandlung ergab es sich, daß einige Angeklagte bereits verstorben waren, einer, der Bureaubeamte Johann Meyer, infolge der erlittenen Zuchthausstrafe in dauerndes Siechtum verfallen war. Die anwesenden Angeklagten waren sämtlich an Geist und Körper gebrochen. Die Verhandlung ergab die erschütternde schütternde Tatsache, daß die[166] Angeklagten im August 1895 auf Grund der Aussagen eines gewalttätigen, verbrecherischen, ja meineidigen Beamten, der in kaltblütigster Weise vor Gericht wissentlich die Unwahrheit beschworen hatte, zu langjährigem Zuchthaus verurteilt worden sind. Unbegreiflich ist es, daß der damalige Gerichtshof den Wahrspruch der Geschworenen, die sich doch zweifellos zuungunsten der Angeklagten geirrt hatten, nicht aufgehoben und die Sache vor ein anderes Schwurgericht verwiesen hat. Ein solcher Gerichtsbeschluß ist mir im übrigen in meiner langjährigen Tätigkeit als Gerichtsberichterstatter nur ein einziges Mal, und zwar im Februar 1909 in dem Grünauer Mordprozeß vor dem Schwurgericht des Landgerichts Berlin II vorgekommen. In diesem Prozeß wurde der Angeklagte von den Geschworenen des Mordes für schuldig befunden. Der Gerichtshof hob nach sehr langer Beratung den Wahrspruch der Geschworenen auf und beschloß, die Sache an ein anderes Schwurgericht zu verweisen, weil der Gerichtshof einstimmig der Überzeugung war, daß die Geschworenen sich zuungunsten des Angeklagten geirrt hatten. In der zweiten Verhandlung sprachen die Geschworenen den Angeklagten nach einer meisterhaften Verteidigungsrede des Justizrats Dr. Sello nur des Totschlags schuldig. Der Angeklagte wurde darauf zu 15 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Polizeiaufsicht verurteilt.

In einer der vornehmsten Straßen der bayerischen Residenz liegt das Maximilianstift, in dem alte Damen der besseren Gesellschaftskreise Aufnahme und Verpflegung finden. Leiterin dieses vornehmen Stifts war etwa zehn Jahre lang das schon an Jahren etwas vorgerückte Fräulein Elise v. Heusler. Diese Dame stand in dem Ruf, zu Klatsch- und Zanksucht zu neigen. Sie soll rachsüchtig und gehässig gewesen sein. Das Hauspersonal und auch die alten Stiftsdamen klagten vielfach über die Oberin. Am 1. Juli 1901 wurde die 25jährige Krankenpflegerin Minna Wagner von der Oberin als Helferin für das Maximilianstift engagiert. Sie war von der Oberin des »Krankenhauses rechts der Isar«, wo sie vier Jahre bedienstet war, empfohlen. Anfänglich erfreute sich die Wagner des größten Wohlwollens und Vertrauens des Fräuleins v. Heusler. Sehr bald[167] soll sich aber das Wohlwollen in tödlichen Haß verwandelt haben. Die Oberin soll versucht haben, der Wagner den Aufenthalt im Maximilianstift in jeder Weise zu verleiden, um sie zu einer Kündigung zu veranlassen. Sie selbst wollte der Wagner nicht kündigen, weil letztere bei den Stiftsdamen als geschickte Pflegerin beliebt war. Es soll sehr oft zu heftigen Auftritten zwischen Fräulein v. Heusler und der Wagner gekommen sein, die Wagner kündigte aber nicht. Am 19. Juli 1902, einem Sonnabend, gab es wieder im Maximilianstift einen großen Krach. Es fehlten drei Flaschen Bier. Fräulein v. Heusler beschuldigte sofort die Wagner, die drei Flaschen »gestohlen und ausgesoffen« zu haben. Die Wagner erklärte darauf voller Entrüstung, sie werde sich im Ministerium über die Oberin beschweren. Diese Drohung soll die Oberin in große Bestürzung versetzt haben. Am folgenden Tage, Sonntag nachmittags gegen 2 Uhr, war der größte Teil des Hauspersonals ausgegangen. Um diese Zeit erhielt die Wagner von der Oberin Kaffee. Sie hatte die Gewohnheit, den Kaffee nur zur Hälfte zu trinken, den Rest in ihrer Kaffeetasse sich an einer bestimmten Stelle bis Abend aufzubewahren. Das tat sie auch an jenem Sonntag. Als sie gegen 6 Uhr abends den Rest des Kaffees trinken wollte, verspürte sie sofort nach dem ersten Schluck ein heftiges Brennen. Es traten Vergiftungserscheinungen ein. Am folgenden Tage wurde die Wagner auf Anordnung des Arztes nach dem »Krankenhaus rechts der Isar« geschafft. Die Wagner hatte, da ihr die Sache verdächtig schien, am Sonntag abend den Rest des Kaffees in eine Flasche gefüllt, die Flasche aufbewahrt und letztere auch nicht herausgegeben, obwohl Fräulein v. Heusler mehrfach den Versuch unternahm, ihr die Flasche zu entreißen. Im Krankenhause wurde der Inhalt der Flasche untersucht. Es wurde festgestellt, daß der Kaffee eine elfprozentige prozentige Salzsäurebeimengung enthielt. Die Wagner bezichtigte sofort Fräulein v. Heusler der Täterschaft und wies den von letzterer ausgesprochenen Verdacht, sie habe sich das Gift selbst in den Kaffee getan, mit großer Entschiedenheit zurück. Für einen Selbstvermordversuch der Wagner ergaben sich auch keinerlei Anhaltspunkte. Dagegen sollte[168] sich die Oberin durch verschiedene Äußerungen verdächtig gemacht haben. Sie hatte sich deshalb Anfang März 1903 auf Grund des §229 des Strafgesetzbuches vor dem Schwurgericht des Landgerichts München I zu verantworten. Der Paragraph lautet: »Wer vorsätzlich einem anderen, um dessen Gesundheit zu schädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt, welche die Gesundheit zu zerstören geeignet sind, wird mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft. Ist durch die Handlung eine schwere Körperverletzung verursacht worden, so ist auf Zuchthaus nicht unter fünf Jahren und, wenn durch die Handlung der Tod verursacht worden, auf Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder auf lebenslängliches Zuchthaus zu erkennen.« Den Vorsitz des Gerichtshofs führte Oberlandesgerichtsrat Ott. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Aull. Die Verteidigung führte Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz (München). Der Andrang des Publikums war ganz furchtbar. Die reservierten Plätze wurden fast ausschließlich von Damen in hocheleganten Toiletten besetzt. Die Angeklagte klagte war ganz in Schwarz gekleidet. Sie machte einen sehr würdigen Eindruck. Als sie sich von allen Seiten mit neugierigen Blicken gemustert sah, begann sie zu weinen. Auf Befragen des Vorsitzenden gab sie an: Sie sei am 18. Januar 1848 als Tochter des verstorbenen Oberförsters v. Heusler geboren. Es habe im Stift vielfach Bier gefehlt. Als ihr das wieder am 19. Juli 1902 gemeldet wurde, habe sie nach dem Täter forschen lassen. Es wurde ihr gemeldet: die Wagner lasse sich täglich drei bis sechs, auch bisweilen acht Flaschen Bier holen. Sie habe deshalb die Wagner zur Rede gestellt und ihr gesagt: »Die Biersauferei habe ich jetzt satt.« Die Wagner habe erwidert: »Gott soll mich strafen, wenn ich das Bier getrunken habe.« Darauf sei der Wagner von den Mädchen gesagt worden: »Sag' so etwas nicht, sonst könnte dich Gott wirklich strafen.« Im weiteren äußerte die Angeklagte: Am Nachmittag, den 20. Juli 1902, bin ich, wie an jedem Sonntag, in die Kirche gegangen. Beim Weggehen habe ich die Küche abgeschlossen und den Schlüssel an den gewohnten Platz gehängt. Gleichzeitig habe ich das Klosett abgeschlossen, und zwar vorsichtshalber, weil die Wagner es schon einmal beschmutzt[169] hatte und es am Tage vorher frisch gestrichen worden war. Als ich etwa gegen 6 Uhr abends aus der Kirche kam, öffnete mir die Wagner, ohne etwas zu sagen. Erst am folgenden Tage wurde mir mitgeteilt, daß die Wagner erkrankt sei. Der sofort herbeigerufene Dr. Eisenberg sagte mir: Es scheint ein Darmkatarrh zu sein, das beste wäre, wenn die Wagner sofort ins Krankenhaus käme. Inzwischen wurde mir gemeldet: die Wagner habe den Rest ihres gestrigen Kaffees in eine Flasche geschüttet und wolle die Flasche ins Krankenhaus mitnehmen. Ich ließ die Kaffeetasse holen, es war nur noch ein ganz kleiner Rest Kaffee in der Tasse. Ich sprach die Vermutung aus, die Wagner wolle den Kaffee unterwegs beseitigen. Einer der Herren versetzte darauf: er werde schon aufpassen. Ich reichte der Wagner zum Abschied die Hand und sagte ihr: ich werde Sie im Krankenhause besuchen. Ich ging auch am Nachmittag desselben Tages zur Wagner ins Krankenhaus. Man sagte mir dort: Es hat den Anschein, als wolle sich die Wagner berühmt machen. Vom Krankenhaus ging ich ins Ministerium, um den Vorfall zu melden.

Vors.: Die Vorgänge werden von den Zeugen in manchen Punkten wesentlich anders dargestellt. Auf wen haben Sie denn Verdacht?

Angekl.: Auf niemand anders als auf die Wagner selbst.

Vors.: Welchen Anlaß sollte die Wagner gehabt haben, sich Salzsäure in ihren Kaffee zu schütten?

Angekl.: Ich habe mir gedacht, daß sie es aus Rachsucht getan hat.

Vors.: Es wäre doch aber ganz merkwürdig, aus Rachsucht Salzsäure zu trinken.

Angekl.: Um mir einen Possen zu spielen.

Vors.: Es wird doch aber niemand seine Gesundheit selbst schädigen. Die Wagner hat doch zweifellos aus ihrer früheren Tätigkeit im Krankenhause die Wirkung der Salzsäure gekannt. Sie hat sich im übrigen unmittelbar vor der Vergiftung mit ihren Kolleginnen in unbefangenster Weise unterhalten. Dieser Umstand berechtigt doch kaum zu der Annahme, die Wagner habe aus Rachsucht gegen Sie Salzsäure zu sich genommen. Wie sollte sie auch zu der Salzsäure gekommen sein, da Sie, wie Sie selbst sagen, den Abort, in dem die Salzsäure aufbewahrt war, verschlossen hatten?

Angekl.: Das wohl, ich[170] habe den Abort aber erst gegen 2 1/2 Uhr nachmittags abgeschlossen. Die Wagner kann sich also die Salzsäure vorher oder abends nach 6 Uhr, als der Abort wieder aufgeschlossen war, herausgeholt haben.

Vors.: Haben Sie nicht oft geäußert, die Wagner müsse aus dem Hause?

Angekl.: Das mag sein, weil sie so verlogen war.

Vors.: Anfänglich sollen Sie aber sehr vertraut zu ihr gewesen sein und ihr Dinge über die Stiftsdamen und andere Personen erzählt haben, die man gewöhnlich nicht einem Dienstboten anvertraut.

Angekl.: Das bestreite ich.

Vors.: Sie sollen wiederholt gesagt haben: »Die Wagner wird gar nicht krank«, »Ehe die nicht krank wird, bekommt man sie nicht aus dem Hause«, »Eh die hinauskommt, gibt es noch was«.

Angekl.: Ja, weil sie so verlogen war.

Vors.: Im Vorverfahren haben Sie auch das bestritten. Wenn man nicht bei der Wahrheit bleibt, muß man wenigstens ein gutes Gedächtnis haben. Sie bestreiten, der Wagner vorgeworfen zu haben, daß sie drei Flaschen Bier gestohlen habe?

Angeklagte: Das habe ich nicht gesagt.

Vors.: Die Zeugen bekunden es aber; die Wagner soll daraufhin auch gedroht haben, sich beim Ministerium beschweren zu wollen. Das soll Sie so sehr erregt haben.

Angekl.: Keine Idee; das hätte ihr doch wohl wenig genützt beim Minister.

Vors.: Da sind Sie doch wohl im Irrtum. Ich glaube nicht, daß all das, was dieses Verfahren aufgedeckt hat, so ohne Eindruck geblieben wäre.

Der Vorsitzende hielt der Angeklagten alsdann verschiedene Äußerungen namentlich über Stiftsdamen vor. So soll sie gesagt haben: Die zwei (Stiftsdamen) soll der Teufel holen und verrecken sollen sie. (Heiterkeit.)

Angekl.: Solche Ausdrücke habe ich nicht gebraucht. braucht.

Vors.: Einer Stiftsdame sollen Sie Salz in den Franzbranntwein, der zum Einreiben verordnet war, geschüttet haben.

Angekl.: Ja, die Dame trank alles, selbst Spiritus, ich wollte es deshalb verhindern, daß sie den Franzbranntwein, statt ihn zum Einreiben zu benutzen, austrinkt. (Stürm. Heiterkeit.)

Vors.: Den Stiftsdamen sollen Sie viel Schlechtes nachgesagt und sie untereinander aufgehetzt haben?

Angekl.: Davon ist mir nichts bewußt.

Vors.: So sollen Sie gesagt haben: Der Herr Hofrat halte es mit[171] einer der Damen, auch zu Ihnen sei er gekommen, Sie hätten ihn aber ablaufen lassen.

Angekl.: Das ist vollständig unwahr.

Vors.: Weiter sollen Sie gesagt haben: Exzellenz Minister v. Feilitzsch habe auch eine von den Stiftsdamen gehabt. (Heiterkeit.)

Angekl.: Nein.

Vors.: Auch über Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin sollen Sie sich ehrenrührig geäußert haben.

Angekl.: Niemals.

Vors.: Haben Sie nicht einmal die Wagner zu einer älteren Dame hinaufgeschickt mit den Worten: Die hat wieder einen Rausch, schauen S' nach, ob sie noch nicht verreckt ist.

Angekl.: Nein. Ob etwas passiert sei, sollte sie nachsehen.

Vors.: Eine Reihe Zeugen wird bekunden, daß solche Äußerungen bei Ihnen gang und gäbe waren.

Angekl.: Das ist auch unwahr.

Vors.: In Gegenwart des Herrn Hofrats sollen Sie von der Stiftsdame Arendts, Ihrer Vorgängerin als Stiftsvorsteherin, gesagt haben: Wenn der Teufel mal die Arendts holt, dann hat er wenigstens einen guten Brocken. (Heiterkeit.)

Angekl.: Das habe ich nicht gesagt.

Vors.: Dann sollen Sie die Wagner beauftragt haben, eine der Stiftsdamen zu fragen, ob sie noch Jungfrau sei, weil der Arzt soviel an ihr herumkuriere. (Heiterkeit.)

Angekl.: Nein, die Wagner hat da gelogen.

Vors.: Und eine Stiftsdame sollen Sie als alte Offiziersh ... bezeichnet haben.

Angekl.: Das ist auch nicht wahr. Alles, was die Minna Wagner sagt, ist unwahr.

Vors.: Einmal sollen Sie auch gesagt haben, als eine der Damen sich beschweren wollte: den Referenten im Ministerium geht das einen Dreck an, und der Minister kann mir

sonst was. (Stürmische Heiterkeit.)

Angekl.: Das ist frech gelogen.

Staatsanw.: Es werde ihm gemeldet, daß draußen, nachdem die Zeugen abgetreten waren, zwei Zeugen, die Baumeisterschen Eheleute, über die Wagner hergefallen seien und sie bearbeitet hätten. Er bitte, anordnen zu wollen, daß die drei Zeugen isoliert werden. Der Vorsitzende traf eine diesbezügliche Verfügung.

Der Vorsitzende fragte darauf die Angeklagte, ob sie auch bestreite, am Montag früh gesagt zu haben: »Ist noch keine von den alten Luders verreckt, hat noch keine der Teufel geholt?«

Angekl.: Ich habe mich wohl erkundigt, ob alle Damen wohl sind oder dergleichen.

[172] Vors.: Sie sollen auch wiederholt gesagt haben: »wir dürfen die alten Laster und Schachteln hier drinnen halten, wenn sie draußen genug herumgeh ... haben.«

Angekl.: Das ist nicht wahr.

Vors.: Sie sollen die alten Damen überhaupt sehr schlecht behandelt und sie am Essen verkürzt haben.

Angekl.: Das ist unwahr.

Vors.: Sie werden überhaupt als gemütsroh, boshaft, gehässig und zanksüchtig geschildert.

Angekl.: Ja, von allen denen, die mich vernichten wollen.

Vors.: Wer soll denn ein Interesse haben, Sie zu vernichten? Ist es richtig, daß Sie auch geäußert haben: »Es ist Zeit, daß eine verreckt und Platz macht, damit meine Schwester hereinkann?«

Angekl.: Meine Schwester sehnt sich noch gar nicht nach dem Stift, vielleicht wenn sie älter ist, aber jetzt noch nicht.

Vors.: Sie haben behauptet, daß die Wagner immer betrunken war. Das soll unwahr sein. Wenn sie immer betrunken gewesen wäre, hätte sie nicht eine so gute Krankenpflegerin sein können.

Angekl.: Sie hatte ja die alten Damen nur zu pflegen, zu Bett zu bringen und zu reinigen. Die Wagner soll schon in der Frühe Bier statt Kaffee aus der Kaffeetasse getrunken haben.

Vors.: Davon ist nichts bekannt.

Angekl.: Die Wagner will Sonntag abend gemerkt haben, daß sie Gift genossen habe, es sollen Vergiftungserscheinungen bei ihr aufgetreten sein. Weshalb hat sie alsdann erst am folgenden Tage ärztliche Hilfe gesucht.

Vors.: Sie wußte doch nicht, daß sie Salzsäure genossen hat. Sie fühlte sich unwohl und hatte gemerkt, daß etwas im Kaffee war. Haben Sie am Sonntag abend schon gewußt, daß die Wagner unpäßlich war?

Angekl.: Nein.

Vors.: Trotzdem wunderten Sie sich, als Sie am nächsten Morgen hörten, daß die Wagner auf sei und den Dienst verrichtete. Und als dann die Wagner umfiel und der Arzt kam, sagten Sie: »Die hat gewiß Salzsäure in den Kaffee getan, es ist schon so eingerichtet, richtet, daß sie wegkommt.« Niemand wußte etwas von Salzsäure, und nur Sie konnten es wissen, wenn Sie die Salzsäure hineingetan hatten.

Angekl.: Bitte, ich bin unschuldig, ich habe das nicht gesagt.

Vors.: Ich halte es Ihnen ja nur vor. Wenn das aber wahr ist, was die Zeugin behauptet, dann haben Sie sich damit verraten.

Angekl.:[173] Die Zeugin irrt sich.

Auf Vorhalten ihres Verteidigers erklärte die Angeklagte am Schluß ihres Verhörs: Sie gebe zu, Ausdrücke, wie: Die Stiftsdamen und das Stift möge der Teufel holen, die alten Luder mögen verrecken u.a. gebraucht zu haben. Sie habe es im Vorverfahren mit Rücksicht auf das Stift und, weil sie die Stellung zu verlieren fürchtete, geleugnet.

Vors.: Ich habe Ihnen viele Ausdrücke vorgehalten, geben Sie die jetzt alle zu?

Angekl.: Ja.

Vert. Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz: Auch die Äußerungen zur Wagner über die Prinzessin und den Minister?

Angekl.: Diese nicht.

Es begann hierauf die Zeugenvernehmung. Köchin Anna Schwarz stand dabei, als die Wagner einen Schluck aus ihrer Kaffeetasse nahm. Sie setzte sofort ab und sagte: »Pfui, da ist etwas drin.« Von den Stiftsfräulein könne keine als Täterin in Betracht kommen.

Vors.: Wie war das mit den drei Bierflaschen am Sonntag?

Zeugin: Es fehlten drei Flaschen Bier, am Tage vorher hatten Maler die Kellertür angestrichen. Ich äußerte zur Vorsteherin den Verdacht, daß die Maler das Bier getrunken hätten. Als die Vorsteherin trotzdem die Wagner beschuldigte, hat letztere mit der Beschwerde beim Ministerium gedroht. Am nächsten Tage hat die Vorsteherin gesagt: Die Wagner will zum Ministerium gehen, weil »wir« sie verdächtigt, die Flaschen ausgetrunken zu haben.

Vors.: Sie hatten den Verdacht aber gar nicht ausgesprochen?

Zeugin: Nein.

Vors.: War die Wagner imstande, die drei halben Flaschen auszutrinken?

Zeugin: Sie hat schon ganz gern mal Bier getrunken. Die Oberin war sehr aufgeregt und wurde ganz bleich, als die Wagner sagte, sie wolle ins Ministerium gehen. Dem anderen Dienstmädchen, der Magdalena Sgoff, war es aufgefallen, daß die Vorsteherin schon zu einer Zeit, als noch niemand daran dachte, von Salzsäure gesprochen habe.

Vors.: Sie sollen auch etwas wissen davon, daß die Wagner Halluzinationen hatte. Es soll ihr einmal ein Hund im Traum erschienen sein.

Zeugin: Jawohl, die Wagner hatte geträumt, ein Hund habe sie zerrissen, den Traum hatte sie uns erzählt. Die Zeugin gab weiter an, daß die Vorsteherin sich öfter geäußert habe, die Wagner müsse hinausgebracht werden; ehe sie nicht[174] krank werde, bekomme man sie nicht hinaus.

Vert.: Ich muß noch einmal auf den Traum mit dem Hunde zurückkommen. Hat die Wagner diesen Traum nicht dreimal gehabt?

Zeugin: Das weiß ich nicht.

Vert.: Die Wagner soll fortwährend davon gesprochen haben, so daß sich die Beier, die mit ihr in der Kammer zusammenschlief, fürchtete. Einmal soll die Wagner diese Vision auch bei wachem Zustand gehabt haben; die beiden Mädchen sollen vor Angst so geschwitzt haben, daß sie die Wäsche wechseln mußten. (Heiterkeit.)

Zeugin: Das weiß ich nicht.

Vert.: Hat die Wagner nicht erzählt, daß ihr Onkel auf sie geschossen habe, weil sie zum Katholizismus übergetreten war.

Zeugin: Ich weiß nicht mehr, ob er schießen wollte oder geschossen habe.

Vert.: Erzählte die Wagner nicht auch, daß ihr Großvater am Tage ihres Übertritts gelähmt worden sei?

Zeugin: An ihrem Firmungstage, so erzählte sie, habe den Großvater der Schlag getroffen. Ihre Mutter sei gelähmt worden.

Vert.: Alles an demselben Tage?

Zeugin: Das weiß ich nicht.

Vert.: Erzählte sie nicht auch, daß sie vordem in einem protestantischen Hause gedient habe und daß dort die Tochter einmal einen Hasen mit dem Fell gebraten habe. (Stürm. Heiterkeit.)

Zeugin: Ja, das hat sie erzählt.

Die zweite Zeugin, Dienstmädchen Magdalena Sgoff, bekundete ebenfalls, daß die Vorsteherin mehrfach geäußert habe, sie möchte die Wagner los werden; ehe sie nicht krank werde, bekomme man sie aber nicht hinaus. Sie habe mit der Zunge den Kaffee auch gekostet und sich sofort erbrechen müssen. Sie habe der Vorsteherin nichts gesagt, denn sie habe sich sogleich gedacht, daß es niemand anders gewesen sein könne wie die Vorsteherin. Aufgefallen sei ihr am nächsten Morgen, als die Vorsteherin sagte: »So, die Minna ist auf, ich habe gedacht, sie ist im Bett.« Ebenso sei ihr aufgefallen, daß die Vorsteherin von Salzsäure sprach, als es noch niemand wußte. Als wir am Montag vormittag Dr. Eisenberg holen ließen, war die Vorsteherin in der Kirche. Bei der Rückkehr sagte sie zu mir: »Ich war in der Kirche und habe andächtig gebetet: Herr Gott, wie Du willst. Jetzt haben wir's g'schafft, jetzt hab'n wir sie draußen.«

Vors.: Wie war der Charakter der Angeklagten?

[175] Zeugin: Sie war boshaft und verdrehte einem das Wort im Munde. Sie sei ebenfalls der Meinung, daß das fehlende Bier von den Malern getrunken worden sei.

Staatsanwalt: Glauben Sie, daß die Wilhelmine Wagner täglich 6 bis 8 Flaschen Bier, das wären 4 Maß, getrunken hat?

Zeugin: Nein.

Eine weitere Zeugin war Bierbrauersfrau Babette Adam. Sie war früher Dienstmädchen im Stift: Die Vorsteherin habe sie, die Wagner und die anderen Mädchen oftmals beschuldigt, Bier gestohlen zu haben. Die Wagner stand zuerst bei der Oberin in hoher Gunst, später wollte diese sie aber aus dem Hause haben. Die Wagner sei ein gutes, ehrliches Mädchen gewesen. Die Angeklagte dagegen war lügnerisch, boshaft, rachsüchtig und mißtrauisch. Die Stiftsfräulein nannte sie »alte Laster«; nur mit der Neudegg stand sie sich gut. Wenn es Punsch oder Grog gab, bekam diese immer das meiste ab. (Stürm. Heiterkeit.)

Vors.: Trauen Sie der Angeklagten die Tat zu?

Zeugin: Das schon. Auch dieser Zeugin hatte die Wagner erzählt, daß ihr Onkel auf sie geschossen habe, weil sie zum katholischen Glauben übergetreten sei; ihr Großvater sei an ihrem Firmungstage vom Schlage gerührt und die Mutter gelähmt worden.

Unter allgemeiner Spannung wurde die 1877 geborene Krankenpflegerin Wilhelmine Wagner aufgerufen. Sie litt anscheinend noch immer an den Folgen der Vergiftung vom 20. Juli 1902 und mußte in den Saal hineingeführt werden. Sie nahm auf einem Sessel vor dem Richtertisch Platz. Sie schilderte auf Befragen des Vorsitzenden die einzelnen Vorgänge, mit dem Zwist wegen der drei Bierflaschen und ihrer Drohung, eine Beschwerde beim Ministerium zu machen.

Vors.: Sie haben Ihre bestimmte Tasse gehabt?

Zeugin: Ja.

Vors.: Kannte die Vorsteherin die Tasse?

Zeugin: Ja, ganz genau. Die Zeugin bestätigte auch sämtliche der Angeklagten vorgehaltenen häßlichen Äußerungen über die Stiftsdamen, die Medizinalräte, den Staatsminister v. Feilitzsch und die Prinzessin Ludwig Ferdinand. Wenn die Vorsteherin morgens herunterkam, war oft ihre erste Frage: »Na, ist noch keine von den ?alten Lastern? verreckt?« Einer 90jährigen Stiftsdame habe die Angeklagte einmal die Suppe verweigert, obwohl[176] solche vorhanden war und der Arzt sie verordnet hatte. Sie habe auch sofort den Eindruck gehabt, daß die Vorsteherin ihr das mit dem Kaffee angetan habe. Als sie (Zeugin) am anderen Morgen krank war, sei die Oberin zu ihr ins Zimmer gekommen und habe gefragt, wo der Kaffee vom vorhergehenden Tage geblieben sei. Sie habe erwidert, daß sie ihn in einem Fläschchen aufbewahrt hätte und mit nach dem Krankenhaus nehmen werde. Die Oberin habe darauf dringend die Herausgabe verlangt und sogar versucht, ihr die Flasche aus der Hand zu reißen.

Vors.: Sie sind zum Katholizismus übergetreten?

Zeugin: Ja, als ich Krankenpflegerin im Josephsspital war. Ich fühlte mich dazu hingezogen und wollte barmherzige Schwester werden.

Vors.: Haben Sie den anderen Mädchen erzählt, daß Sie Gespenster gesehen haben, und daß Ihr Onkel auf Sie geschossen habe, weil Sie übergetreten sind?

Zeugin: Das mit den Gespenstern waren Träume; ich habe allerdings darüber mit den Mädchen gesprochen.

Stiftsfräulein Julie Lotz stellte der Wagner ein gutes Zeugnis aus. Über den Charakter der Angeklagten sprach sich die Zeugin sehr abfällig aus.

Vert. Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz: Um zu erklären, wie es kam, daß die Angeklagte über die Stiftsdamen manche häßlichen Ausdrücke gebrauchte, muß ich an die Zeugin einige Fragen stellen. Ist der Zeugin bekannt, daß unanständige Tischgespräche von anderen Damen geführt wurden, über die sich die Vorsteherin ärgerte und die sie deshalb zurückwies?

Zeugin: Unanständige Redensarten? Davon ist mir nichts bekannt.

Vert.: Hat nicht einmal eine der Damen bei Tisch gesagt: »Ich bin nicht Jungfer, ich würde mich auch schämen, wenn ich als Jungfer ins Stift gekommen wäre, denn dann hätte mich niemand mögen wollen!«?

Zeugin: Ach so, ja, das war aber nur Scherz. (Heiterkeit und große Bewegung im Publikum.)

Vert.: Sie selbst sollen einmal gesagt haben: »Die hat ein schönes Vorgebirge!«

Zeugin: Das soll ich gesagt haben?

Vert.: Ja.

Zeugin: Davon weiß ich nichts.

Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz: In einem anderen Falle wurde davon gesprochen, daß eine Dame einen alten Herrn gepflegt habe, und dabei soll die Situation des Pflegers in unanständiger[177] Weise geschildert worden sein.

Zeugin: Davon ist kein Wort wahr.

Wäscherin Butzmann, die im Stift früher diente, bezeichnete die Angeklagte als lügenhaft, jähzornig, aufgeregt.

Vors.: Auch boshaft?

Zeugin: Das ist gleich alles mit inbegriffen. (Heiterkeit.)

Vors.: Wie war das Verhältnis zu den Damen?

Zeugin: Zank und Streit gab es alleweg. Sie sprach meist von den »Lastern«, »Ludern« und vom »Verrecken«.

Vert.: Hat die Angeklagte nur schlechte Eigenschaften, hat sie nie etwas Gutes getan?

Zeugin: Ja, sie hat schon auch Gutes getan.

Vert.: Bis jetzt haben Sie aber nichts Gutes von ihr erzählt.

Stiftsdame Fräulein Arendts, 77 Jahre alt, war von 1860 bis 1883 Stiftsvorsteherin. Sie bezog für die 23jährige Dienstleistung ein Anerkennungsgehalt. Das sei der Angeklagten ein Dorn im Auge gewesen; sie habe ihr fortgesetzt Vorwürfe gemacht, sie Intrigantin, Simulantin usw. genannt. Sie habe nur klopfenden Herzens das Zimmer der Angeklagten betreten. Alle Damen seufzten unter der Herrschsucht der Oberin.

Stiftsdame Sophie Neudegger stand im 60. Jahre. Die Zeugin war mit der Angeklagten befreundet und hielt sie nicht für schuldig. Sie glaube, daß die Wagner es selbst getan habe, ohne die Folgen zu bedenken. Die Zeugin bestätigte, daß die unanständigen Tischgespräche stattgefunden haben. Die Wagner habe ihr erzählt, daß ihr Onkel bei ihrem Übertritt zum Katholizismus auf sie, als sie aus der Kirche kam, geschossen habe.

Medizinalrat Dr. Stumpf war Anstaltsarzt von 1875 bis 1898. Fräulein von Heusler habe die Krankheit der Wagner als selbstverschuldetes Übel betrachtet. Wer krank wurde, war von vornherein eines Verweises sicher. Der Arzt mußte die Krankheiten übertreiben, wenn er auch nur die geringste Fürsorge durchsetzen wollte. In der brutalsten Weise schleuderte die Angeklagte den Kranken Krankheiten ins Gesicht, die gar nicht vorhanden waren. Er müsse sagen, daß die Zeit, in der er Anstaltsarzt war, zu den trübsten Erfahrungen seines Lebens gehörte. Das schlimmste war, daß jeder Krankheit, selbst der harmlosesten, ein unanständiger Charakter untergelegt wurde. Klagen hatten keinen Erfolg. Im Ministerium hieß es immer nur: »Ach, die da drin, die können sagen,[178] was sie wollen.« Nie habe er in seinem Leben eine größere Verlogenheit kennengelernt, als bei Fräulein v. Heusler. Sie war eine Meisterin der Kunst, die harmlosesten Worte im Munde zu verdrehen. Die Damen glaubten fest, daß für sie ankommende Briefe Gefahr laufen, eröffnet und unterschlagen zu werden, besonders wenn die Adressen von Männerhand geschrieben schienen. In der leichtesten Weise wurde Leuten die Ehre abgeschnitten. Ihm selbst sei es passiert, daß er unlauterer Beziehungen zu einem Stiftsfräulein bezichtigt wurde; auf seinen Eid aber könne er erklären, daß ihm nie etwas ferner gelegen habe. (Stürm. Heiterkeit.) Er habe schließlich seine Entlassung sung aus dem Dienst beim Stift nach 23jähriger Dienstzeit nachsuchen müssen.

Vors.: Halten Sie die Angeklagte der Tat für fähig?

Zeuge: Aus innerster Überzeugung muß ich sagen: Ja. Weiter bekundete der Zeuge: Die Oberin habe gewünscht, daß der zum Einreiben verordnete Franzbranntwein mit Salz versetzt werde, weil die Damen ihn sonst austrinken. (Große Heiterkeit.) Als er seinen Abschied nahm, haben die Stiftsfräulein ihm geklagt, daß sie nun ihren Beschützer verlieren; er habe sie aber mit dem Hinweis beruhigt, daß die Charaktereigenschaften der Vorsteherin ohnehin bald eine Katastrophe heraufbeschwören würden.

Darauf erschien als Zeuge der Oheim der Wagner, Ludwig Fetzer, Gerichtsdiener am Münchener Oberlandesgericht: Als er hörte, seine Nichte sei zur katholischen Kirche übergetreten, habe er gesagt: Dann sollte man sie lieber gleich erschießen, das sei aber nur eine so hingeworfene Redensart gewesen.

Vors.: Sie hatten nicht die Absicht, Ihre Nichte zu erschießen?

Zeuge: Gott bewahre. (Heiterkeit.)

Hofrat Dr. med Schroeder: Er sei seit dem Ausscheiden des Medizinalrats Dr. Stumpf Arzt im Maximiliansstift. Die Angeklagte sei als Vorsteherin die allerungeeignetste Person gewesen, zumal sie eine Abneigung gegen alle Krankheiten und gegen das Alter mit seinen Gebrechen hatte.

Vert.: Sie sollen selbst die Klagen der Stiftsdamen über das Essen für unberechtigt gehalten und wiederholt höhnisch gesagt haben: »Ja, die Damen müssen Austern, Fasanen, Forellen und Sekt bekommen?«

[179] Zeuge: Herr Rechtsanwalt, in dieser Weise habe ich mich jedenfalls nie geäußert, das muß mißverstanden worden sein.

Angekl.: Das haben Sie bestimmt in der vom Herrn Rechtsanwalt vorgetragenen Weise mehrfach gesagt.

Zeuge: Ich bestreite das.

Eine Zeugin, die vor längerer Zeit im Stift bedienstet war, bekundete: Sie könne über die Angeklagte nur Gutes berichten. Sie war gut zu dem Dienstpersonal und gab den Armen viel. Auch sie (Zeugin) habe Geschenke von der Oberin erhalten.

Hafnergehilfe Georg Wagner, Bruder der Minna Wagner: Seine Schwester habe ihm geklagt, die Oberin habe ihr vorgehalten, daß sie, seitdem sie bei ihm (Zeugen) verkehre, ein »schlechtes Mensch« geworden sei, und bei ihm mit einem »Kerl« verkehre. Er habe davon nichts gemerkt, seine Schwester habe sich bei ihm gut aufgeführt. Später wurde von der Angeklagten auch behauptet, daß seine Schwester die Salzsäure selbst genommen habe, weil sie guter Hoffnung war.

Vors.: Und das hielten Sie auch für unberechtigt?

Zeuge: Jawohl, sie hat ja nie mit einem »Mannsbild« was zu tun gehabt. (Heiterkeit.) Im weiteren bestätigte der Zeuge, daß sein Großvater vom Schlage getroffen worden sei, wann das war, ob am Firmungstage seiner Schwester, wisse er nicht.

Angekl.: Ich habe der Minna niemals nachgesagt, daß sie unmoralisch war.

Frau Wagner bestätigte die Angaben ihres Mannes.

Kammerfrau Maier hatte eine Reihe von Jahren im Stift gedient und war im allgemeinen mit der Angeklagten gut ausgekommen.

Vors.: Wie war es mit deren Wahrheitsliebe?

Zeugin: Gelogen hat sie wohl auch manchmal. Man hatte ja manchen Verdruß mit ihr. Mit den Stiftsdamen war aber auch schlecht auszukommen. Die eine hatte keine Zähne, die andere hatte noch einige, einer war das Fleisch zu hart, der anderen zu weich, der einen zu gesalzen, der anderen zuwenig, eine aß lieber Weißwürste, die andere wollte Filetbeefsteaks haben. (Heiterkeit.) Auf Befragen des Verteidigers gab die Zeugin noch an, daß manche der Damen aus Bequemlichkeit sehr üble Gewohnheiten hatten, die sich nicht näher wiedergeben lassen. Eine der Damen war eine große Katzenliebhaberin. Sie ließ die Fenster nie öffnen,[180] weil sie fürchtete, die Katzen könnten sich erkälten. (Heiterkeit.)

Vert.: Ließ die Dame ihre Lieblingskatze nicht mit einem seidenen Sonnenschirm spazieren führen? (Heiterkeit.)

Zeugin: Das weiß ich nicht.

Vert.: Diese Katze soll, als sie gestorben war, feierlich beerdigt worden sein. (Heiterkeit.)

Zeugin: Das weiß ich auch nicht.

Vert.: Wissen Sie etwas von den unpassenden Tischgesprächen der Stiftsfräuleins, über die sich die Vorsteherin ärgerte?

Zeugin: Ich war nicht im Zimmer.

Vert.: Ein Fräulein soll gesagt haben: Gott sei Dank, ich bin nicht als Jungfer ins Stift gekommen.

Zeugin: Das hat uns die Vorsteherin erzählt.

Magistratsbeamtengattin Karl hatte den Namen der Minna Wagner in der Zeitung gelesen und sich erinnert, daß sie vor acht Jahren ein Dienstmädchen dieses Namens hatte. Sie habe sich darauf bei Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz gemeldet. Die Wagner sei lügenhaft und bösartig gewesen und habe ihr viel Verdruß in ihrer Ehe gemacht, so daß sie sie nach einigen Monaten aus dem Hause geschafft habe. Vorher habe sie den Onkel der Wagner, Herrn Fetzer, kommen lassen. Dieser habe das Mädchen »durchgehauen« und ihr erzählt, daß die Minna eine Liebesaffäre am Südbahnhof hatte.

Gerichtsdiener Fetzer: Daß ich die Minna geschlagen habe, ist richtig. Sie war damals ein junges Mädchen chen und machte mir viel Verdruß, weil sie oft ihre Stellen wechselte. Den Angaben der Frau, die eifersüchtig war, habe ich ja nicht ganz geglaubt, ich gab der Minna aber ein paar, damit sie mal irgendwo länger bleibe. Von einer Liebesaffäre ist kein Wort über meine Lippen gekommen, ich weiß davon gar nichts.

Zeugin: Jawohl, das haben Sie gesagt.

Vors.: In welcher Art waren die Lügen der Wagner, waren es Notlügen oder Lügen bösartiger Natur?

Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz: Verzeihung, ich habe in der Religionsstunde immer gelernt, daß jede Lüge verwerflich ist.

Vors. (zur Zeugin Karl): Können Sie uns sagen, welcher Art die Lügen waren?

Zeugin (sehr erregt): Nein, ich kann nur sagen: sie verstand, mich zu ärgern.

Staatsanwalt: Welche Anhaltspunkte haben Sie für den Umgang Ihres Mannes mit der Wagner?

Zeugin: Was mir die Leute gesagt haben.

[181] Staatsanwalt: Sonst nichts?

Zeugin: Ja, sie hat es mir selbst gesagt. Als sie schon aus dem Hause war, kam sie wieder einmal zu mir und wollte von mir wieder in den Dienst genommen werden. Ich lehnte es aber ab, und da sagte sie mir, sie sei von meinem Mann schwanger. Ich verbot ihr die Schwelle.

Staatsanwalt: Hat Ihr Mann Ihnen auch mit anderen ren Frauen Verdruß bereitet?

Zeugin: Nein, nur mit der Minna.

Vert.: Das mit der Schwangerschaft ist also eine offenbare Unwahrheit gewesen.

Staatsanwalt: Das werden wir erst sehen. Bis jetzt ist der Vorfall noch nicht aufgeklärt.

Vert.: Vielleicht kann Herr Fetzer Auskunft geben, wo die Wagner noch in Stellung war, damit wir das mysteriöse Dunkel über das verlorengegangene Dienstbuch der Wagner lüften können. Mir stehen ja keine Schutzmannschaften zwecks Recherchen zur Verfügung.

Staatsanwalt: Nun, der Herr Verteidiger hat ja in Bernwied sehr wohl zu recherchieren gewußt.

Vert.: Das war auch danach. (Heiterkeit.) Sie sehen, wie mich das Publikum deswegen auslacht.

Vors.: Ich bemerke, daß allen Anträgen der Verteidigung von mir stattgegeben wurde.

Vert.: Das mußte ja geschehen. Aber im Vorverfahren wurde im Interesse der Verteidigung keine Ermittelung gemacht.

Die Zeugin Karl nannte sodann einige Adressen früherer Dienstherrschaften der Wagner. Das Gericht beschloß die Ladung der Zeugen, ebenso des Ehemanns Karl und einiger Eisenbahnbeamten, die der Minna Wagner gegenübergestellt werden sollen. Die Zeugin Karl wünschte entlassen zu werden.

Vors.: Nein, Sie müssen noch hierbleiben.

Zeugin: Ich muß doch aber nach Hause zu Mittag kochen. (Große Heiterkeit.)

Vors.: Das hilft nichts, Sie müssen noch bleiben. (Heiterkeit.)

Zeugin Lina Seitz: Ihr habe die Vorsteherin nachgesagt, daß sie sich mit Soldaten abgebe. Als sie sie deshalb zur Rede stellte, habe sie es abgeleugnet. Wenn man mit dem Ministerium drohte, bekam es Fräulein v. Heusler mit der Angst, und es war eine Weile besser. (Heiterkeit.) Von den Stiftsdamen habe die Angeklagte gesagt: »Die ganze Zeit lamentieren die ?alten Laster? über Krankheit, aber beim Fressen und Saufen merkt man nichts davon!« (Heiterkeit.)

Kriminalschutzmann[182] Anton Jailner bekundete, daß ihm bei seinen Ermittelungen berichtet wurde, es sei im Stift geäußert worden: »Der Minna Wagner werde man doch nichts glauben, denn sie sei Konvertitin.« Wer das gesagt, ließ sich nicht feststellen.

Es folgte eine Reihe von der Verteidigung geladener Leumundszeugen. Diese bekundeten: Die Angeklagte habe sich bei Wohltätigkeitsveranstaltungen betätigt, für Arme Handarbeiten gemacht und das Bestreben gehabt, ihren Stiftsdamen eine Freude zu machen. Mehrere Ministerialräte aus dem Ministerium des Innern bezeichneten die Rechnungsführung der Angeklagten als musterhaft; einige Freundinnen hielten ten die Angeklagte für energisch, aber gutmütig.

Kapuzinerpater Coelestin aus Altötting sollte bekunden, daß Fräulein v. Heusler ihm nach einer Beichte erzählt habe, eines ihrer Mädchen sehe immer einen Hund mit feurigen Augen, und daß er erwidert habe, so etwas gebe es nicht.

Zeuge: Er erinnere sich dessen nicht, solche Sachen treten zu oft an ihn heran. Er müsse überhaupt sein Erstaunen aussprechen, daß man einen Priester wegen solcher Lappalie vor Gericht rufe.

Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz (sehr heftig): Ich verbitte mir entschieden von einem Zeugen Vorhaltungen, was zur Würde der Justiz gehört und was nicht.

Vors.: Ich bitte, daß der Herr Verteidiger sich ruhig verhält; Sie haben den Zeugen nicht die Meinung zu sagen.

Ein älteres adliges Fräulein von 66 Jahren, eine Freundin der Angeklagten, bekundete als Zeugin: Sie halte die Angeklagte für zu brav und fromm, um eine solche Tat zu begehen.

Eine sehr große Anzahl weiterer Zeugen bekundete auf Befragen des Verteidigers, daß sie die Angeklagte der ihr zur Last gelegten Tat nicht für fähig hielten. Eine Zeugin sagte: Die Oberin habe ihr einmal verboten, die Stiftsdamen zu bedienen. Die Oberin habe gesagt: »Die alten Laster können sich selbst die Stube aufwischen und heizen.«

Der jetzt 54jährige Magistratsbeamte Ludwig Karl bekundete als Zeuge: Seine vor ihm hier vernommene Gattin sei zehn Jahre älter als er. Die Wagner habe sich geneigt gezeigt, mit ihm ein Liebesverhältnis einzugehen, es sei aber nicht zum Ehebruch gekommen.

Die Wagner, die während der Verhandlung[183] wiederholt Brechanfälle bekam, erzählte: Herr Karl, ihr Dienstherr, habe ihr nachgestellt, er habe sie aber nie erwischt.

Vors.: Minna Wagner, ist nicht Ihr Onkel zu Frau Karl gekommen und hat Ihnen ein paar Ohrfeigen gegeben?

Zeugin Wagner: Nein.

Vors.: Aber Ihr Onkel hat es selbst hier zugestanden.

Zeugin: Ich erinnere mich nicht.

Zeuge Fetzer: Erinnerst du dich denn nicht? Du hast ja bitterlich geweint und noch nach zwei Jahren zu meiner Frau gesagt, daß ich dich ungerecht geschlagen habe. Das kannst du doch nicht vergessen haben.

Zeugin Wagner: Es kann ja möglich sein, ich erinnere mich aber nicht mehr.

Es folgten darauf die Sachverständigengutachten. Professor Dr. med. Freiherr v. Schrenck-Notzing (München): Die Minna Wagner machte einen normalen, wenn auch einen etwas zarten Eindruck mit vielleicht leicht etwas leichterer, nervöser Erschütterung. Sie hatte bereits vorher eine Magenerkrankung, so daß schon eine geringere Schädlichkeit eine erhebliche Störung verursachen konnte. In dem Kaffee waren 2 Gramm reine Salzsäure enthalten, die 0,7 Gramm Chlorwasserstoffsäure erzeugen. Beim Genuß von 12 Gramm tritt der Tod ein; 2 Gramm Salzsäure sind die Maximaldosis für Arzneien. Die genossene Menge überschreitet zwar nicht die ärztliche Dosis, aber die Menge wird dann nicht auf einmal genossen. Ein vollständig normaler Magen würde die Schädlichkeit des Giftes in schnellerer Zeit überwunden haben. Das unstillbare Brechen kann durch psychische Vorgänge beeinflußt werden. Es ist bekannt, daß das Brechzentrum von Vorstellungen leicht berührt werden kann. Ein eminent psychischer Choc und traumatische Erscheinungen haben dazu beigetragen, die Leiden zu steigern und einen Zustand zu schaffen, welcher die Heilung aufhält.

Bei der Angeklagten ist ein auffallender Mangel in den ethischen Funktionen vorhanden. Es ist erstaunlich, daß eine Dame ihres Standes und ihrer Erziehung sich fortwährend so roher Ausdrücke bedient hat. Es ist bei der Angeklagten ein so niedriger Grad von Intellekt vorhanden, wie er nicht gerade ihrem Stande entspricht. Ob der Mangel an Begabung schon an Schwachsinn grenzt, läßt sich so nicht beurteilen. Was die Frage[184] anlangt, ob die Angeklagte boshaft ist, so muß ich zunächst eine auffallende Affekterregbarkeit feststellen. Die Hemmungen, welche bei normalen, wohlerzogenen Personen einzutreten pflegen, fehlen bei ihr. Festgestellt wurde in der Verhandlung eine Freude am Schaden anderer. Ich habe sehr wohl den Eindruck, daß die Angeklagte imstande war, einer anderen einen Possen zu spielen. Für ihren Mangel an Intelligenz spricht schon die Art ihrer Verteidigung: wenn eine Person, die unter so furchtbarer Anklage steht, sich so ungeschickt verteidigt.

Der zweite Sachverständige, Oberarzt im Kreis-Irrenhaus, Dr. Holterbach, stellte bei Fräulein v. Heusler auch einen geringen Grad von Intelligenz fest; dagegen fehle es an jedem Anhaltspunkt für die Annahme von Schwachsinn.

Landgerichtsarzt Medizinalrat Dr. Hoffmann: Er könne die Wagner weder für geisteskrank, noch für hysterisch, noch für trunksüchtig halten.

Die einzige Schuldfrage, die den Geschworenen vorgelegt wurde, lautete: »Ist die Angeklagte Elise v. Heusler schuldig, am 20. Juli 1902 der Krankenpflegerin Wilhelmine Wagner vorsätzlich, um sie an ihrer Gesundheit zu schädigen, Gift beigebracht zu haben?«

Es nahm alsdann am letzten Verhandlungstage das Wort Staatsanwalt Aull: Volle sieben Monate sind seit dem Tage der Vergiftung verflossen, und seitdem bis heute hat die Minna Wagner schwer zu leiden gehabt unter den Folgen der teuflischen Tat, die so freventlich in ihr Leben eingegriffen hat. Sie haben gehört, was die Wilhelmine Wagner für eine Person vordem gewesen ist: ein junges blühendes Mädchen, das den schweren Beruf der Krankenpflegerin gewählt hatte; ein Mädchen, das gespart und gesorgt hat für ihre alte, gichtbrüchige Mutter. Das Mädchen ist jetzt siech, und es liegt die Gefahr vor, daß sie dem Hungertode anheimfällt. Das arme Mädchen siecht nun seit sieben Monaten dahin, sie ist ohne Erwerb, den sie für ihre armen, alten Eltern so nötig hätte. Der Täter ist nur im Stift zu suchen. Die Stiftsdamen können nicht in Betracht kommen. Welchen Beweggrund sollten die alten Damen auch haben, einem so fleißigen, willigen, so überaus beliebten Mädchen Salzsäure in den Kaffee zu schütten. In Frage können nur zwei Personen kommen: entweder hat die[185] Wilhelmine Wagner die Salzsäure sich selbst in den Kaffee getan, oder die Stiftsvorsteherin Elise v. Heusler war die Täterin. Wir wollen uns beide Persönlichkeiten näher ansehen, um zu betrachten, ob einer von ihnen eine solche Tat zuzutrauen ist. Wilhelmine Wagner kam als 13jähriges Mädchen zu Frau Düreck nach München in den Dienst. In der vierjährigen Dienstzeit hat sie sich dort das Zeugnis eines sehr braven, anhänglichen, chen, fleißigen, soliden Mädchens erworben. Und von dieser Dame, die ihr ein so vorzügliches Zeugnis ausgestellt hat, ist sie zu den Eheleuten Karl gekommen. Sie haben gehört, was Frau Karl über die Wilhelmine Wagner, von der wir bisher nur Gutes gehört haben, erzählt hat. Sie sagte: Die Wagner war boshaft, lügnerisch, unsittlich. Aber Frau Karl war nicht imstande, diese Behauptungen zu beweisen, nur allgemeine Verdächtigungen konnte sie vorbringen. Ich tue doch schon recht lange mit, aber ich muß sagen: Ein frivoleres Zeugnis, ein frivoleres Auftreten, wie das dieser Frau Karl, habe ich noch nie gesehen. Wort für Wort ihrer Aussage, behaupte ich, ist erlogen. Und darum habe ich Ihnen auch den Ehemann vorgeführt. Ich weiß nicht, welchen Eindruck dieser auf Sie, meine Herren Geschworenen, gemacht hat: auf mich den allerschlechtesten. Der Mann hat das Mädchen, das bisher in sittlicher Beziehung keinen Makel hatte, in gewöhnlichster Weise verleumdet. Ich habe darum, die Wilhelmine Wagner Ihnen nochmals vorgeführt. Sie hat in offener, ehrlicher Weise Auskunft gegeben. Und da sage ich: Der Ehemann Karl hat an dem 17jährigen Mädchen nichts weiter als einen ganz gemeinen Notzuchtsversuch unternommen. Von Karl kam die Wagner auf eine andere Stelle. Dort blieb sie ein Jahr und wurde wieder als brav und gut geschildert. Glauben Sie, daß ein Mädchen, das vorher unsittlich war, so schnell sich wieder im Charakter ändert? Aus dieser Stelle entließ man sie ungern. Auch auf ihrer nächsten Stelle im Josephspital war man mit ihr zufrieden. Sie konnte dort nicht bleiben, weil sie selbst krank war, aber die Oberin empfahl sie weiter, und so kam sie ins Stift. Hier war sie auch bei allen bis auf eine beliebt. Ich glaube, das genügt. Wenn wir alles zusammennehmen, so müssen wir[186] sagen: Minna Wagner war ein ruhiges, braves, solides Mädchen. Sie verdient, daß man ihr Glauben schenkt. Die andere Person, die in Frage kommt, ist die Elise v. Heusler. Von deren Vergangenheit wissen wir nicht viel, es interessiert uns auch wenig. Wir wissen nur von ihr, daß sie vorher Haushälterin im adeligen Stift war und dort hinausgetan wurde wegen ihres bösen Mundes, wegen dessen sie in der ganzen Ludwigstraße bekannt war. Dann kam sie ins Maximilianstift. Dieses soll alten unversorgten Damen Versorgung gewähren, beitragen, deren Lebensabend zu verschönern. Als Zweck heißt es in den Statuten: es solle den Damen ein friedliches Dasein gewähren, und die Damen sollen die Pflicht haben, in friedlicher Nachsicht und christlicher Geduld dahinzuleben. Die Angeklagte hat alle anderen als die dafür geeigneten Eigenschaften zur Leitung des Stiftes mitgebracht. Mit demselben Augenblick zog dort Verdruß ein. Sie wird von allen Seiten als boshaft, herrschsüchtig, gefühls- und gemütsroh, mütsroh, jähzornig, leidenschaftlich geschildert. Diese Person mit solchen Eigenschaften steht an der Spitze eines Versorgungsheims! Wie diese Versorgung war, haben wir ja gehört. Statt Frieden fanden die alten Damen eine Hölle. Sie werden schon alle die Erfahrung gemacht haben, daß solche Personen dazu neigen, nach außen den Anschein eines gottesfürchtigen, opferwilligen Lebens zu erwecken, um diejenigen, die mit ihnen nur oberflächlich in Berührung kommen, über ihren wahren Charakter zu täuschen. Die Angeklagte ging fleißig in die Kirche und hielt die Dienstboten dazu an. Aber innerhalb der vier Mauern des Stifts! Wo war da die christliche Nächstenliebe, die liebevolle Nachsicht, die christliche Geduld? Wie hat sie die Schwächen der alten Damen behandelt? Meisterhaft war sie in der Kunst des Ehrabschneidens. Allen Stiftsdamen sagte sie etwas nach. Die Protektorin des Stiftes ist eine königliche Hoheit – ich nenne den Namen nicht, er ist ja schon wiederholt erwähnt worden. Diese hohe Protektorin hat von der Angeklagten viel gehalten, auch noch, nachdem sie unter dem dringenden Verdacht, einen Giftmordversuch begangen zu haben, verhaftet war, hat sie ihr zum Zeichen des Vertrauens einen Brief und Eßwaren ins[187] Gefängnis geschickt. Und dieser hohen Dame sagte die Angeklagte nach: »Die kümmert sich ja nicht um das Stift, die hat ja dazu keine Zeit, denn sie hält es mit ihrem Hausarzt.« Ich enthalte mich jeden Urteils. Mich ekelt der Charakter der Angeklagten an. Nach allem, was wir über die Angeklagte gehört haben, können wir sagen: Wenn je ein Indizienbeweis schlüssig gewesen ist, so ist es dieser. Es reiht sich Kette an Kette, es besteht keine Lücke. »Beten Sie nur für mich recht fleißig, damit's schön ausgeht, und wir wallfahrten nach Altötting,« sagte die Angeklagte zur Butzmann. Sie hatte das Beten auch sehr nötig. Aber wir haben hier nicht zu fragen, wie die Angeklagte vor Gott ihr Gewissen entlastet. Hier haben wir abzuurteilen über den frevelhaften Eingriff in das Leben eines armen Dienstmädchens, das der Angeklagten treu gedient hatte. Es ist ein ganz verfehlter Versuch, die Angeklagte als »saudumme« Person hinzustellen. In ihrer Verteidigung hat sie sich als ganz raffinierte Person erwiesen. Ihre Taktik war, alles abzuleugnen. Wenn sie schließlich die rohen Äußerungen zugab, so hat sie das nicht aus eigenem Antrieb getan, sie ist erst dazu gekommen nach vorhergegangener Belehrung von einer bestimmten Seite (Bewegung). Der Staatsanwalt schloß, indem er die Erwartung aussprach, daß die Geschworenen die Angeklagte der schweren Körperverletzung, begangen durch Vergiftung, schuldig sprechen werden.

Verteidiger Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz: Meine Herren Geschworenen! Die Anklage baut sich auf Indizien dizien auf und benutzt die Psychologie in einer Weise zur Stütze, wie ich es noch nicht erlebt habe. Die Anklage führt als wichtigstes Indizium in erster Reihe an, daß die Angeklagte den Abort abschloß, bevor sie zur Kirche ging. Ich halte das gerade für ein entlastendes Moment. Die Salzsäure war wochenlang schon im Abort aufbewahrt. Wenn die Angeklagte nach der Tat schnell noch vor dem Weggang den Abort zuschloß, so lenkte sie ja den Verdacht auf sich. Also aus diesem Umstand des Abschließens kann bei einem normalen Menschen nichts Verdächtiges gefolgert werden. Ein weiteres Indizium ist das Motiv. Gewöhnlich ist man bei uns froh, wenn man ein Motiv hat. Die Anklage hat gleich drei,[188] und der Staatsanwalt präsentiert sie uns zur Auswahl. Da kann man auf die Vermutung kommen, daß sie alle drei nichts taugen. Ich halte es für absurd, daß ein normaler Mensch, bloß um die Oberin des Krankenhauses, die die Wagner empfohlen hatte, nicht zu verletzen, ein Dienstmädchen vergiftet. Das zweite Motiv soll darin liegen, daß sie Verdruß bei den Damen gefürchtet habe, wenn sie die Wagner durch Kündigung aus dem Hause schaffte. Damit kommt die Anklage mit sich selbst in Widerspruch. Denn wie ein roter Faden zieht sich durch die Anklage, daß die Angeklagte herrschsüchtig, rücksichtslos sei. Und da soll sie sich mit einem Male vor den alten Damen gefürchtet haben. Ich bin auch der Meinung, daß die Angeklagte böse, herrschsüchtig ist. Darum aber auch trifft dieses Motiv nicht zu. Als drittes Motiv wird angenommen, die Angeklagte habe sich gefürchtet, daß die Wagner ins Ministerium gehen und angeben werde, was die Angeklagte über die Liebschaften der Stiftsdamen usw. ihr erzählt habe. Ich gebe zu, daß dies Indizium ausreichend wäre, wenn die Anklage auf Mord lautete. Um zu verhindern, daß jemand etwas anzeige, muß man ihn aus der Welt schaffen. Dazu reichte aber die Dosis Gift nicht aus, und das nimmt ja auch die Anklage nicht an. Darum ist auch das dritte Motiv unlogisch. Die Indizien können weder im einzelnen noch zusammen die Anklage stützen. Sie machen knapp die Möglichkeit aus, daß die Angeklagte die Tat begangen haben könne. Diese Möglichkeit liegt aber auch für alle anderen Hausbewohner vor. Da diese Indizien gar nichts ausmachen, hat man die Psychologie angezogen, wie noch in keinem Falle. Weil der Stoff für einen Rock nicht ausreichte, hat man ein Paar Hosen daraus angefertigt. In den Lehrbüchern der Kriminalpsychologie nennt man das ein Verrennen auf einen Seitenweg. Nach der Schilderung des Staatsanwalts ist die Angeklagte ein Satan in Menschengestalt, wie er nicht scheußlicher gedacht werden kann. Ich glaube, daß sie ein Mensch war mit großen, sehr großen Schwächen, aber auch großen Tugenden. Der ganze Entlastungsbeweis ist spurlos an dem Ohr des Herrn Staatsanwalts verhallt. Ich finde es unbegreiflich vom Herrn Staatsanwalt,[189] daß er gegen diese so gut beleumundeten Eheleute Karl die schweren Vorwürfe erhoben und abwesende Zeugen, die sich nicht verteidigen können, beleidigt hat. Hier steht Eid gegen Eid. Wer hat denn ein größeres Interesse an dem Prozeß? Die Karls oder die Wagner? Aus dem ganzen Gang der Untersuchung habe ich den Eindruck gewonnen, daß es mit der Wahrheitsliebe der Wagner nicht so einwandfrei bestellt ist, wie sie der Staatsanwalt hingestellt hat. Die Aussagen der Karls werden durch andere Aussagen unterstützt. Aber der Herr Staatsanwalt mißt mit zweierlei Maß. In dem Leben der Wagner zeigen sich so viele merkwürdige Vorkommnisse wie da ist, die Erzählung über das verschwundene Dienstbuch mit den angeblich guten Dienstzeugnissen, die Geschichte mit dem Hund, der ihr einmal erschienen, ist usw. Sie hat Geistererscheinungen, immer Erzählungen mit mystisch-religiösem Beigeschmack erwähnt, bloß um Aufsehen zu erregen und sich interessant zu machen. Nehmen wir an, das Mädchen habe die Salzsäure getrunken, um sich interessant zu machen. Ist das etwas anderes, als alle die anderen Geschichten? Sie kannte die Wirkung der Salzsäure. Das Quantum kann ein gesunder Mann ohne Nachteile mit zwei Schluck einnehmen. Sie hatte nur nicht mit ihrem schwachen Magen gerechnet. Wenn Sie die Angeklagte schuldig sprechen, trifft sie eine furchtbare Strafe, dieser Paragraph kennt keine mildernden Umstände. Mit einem Schuldspruch vernichten Sie die Existenz dieser Frau, die in Ehren grau geworden und im Leben schwer gearbeitet hat. Ich halte eine Verurteilung bei dem mangelhaften Beweismaterial für unmöglich. Wenn Sie aber der Meinung sein sollten, daß die Angeklagte es getan hat, so kommt es auf das »um« an. Sie mögen ja annehmen, daß die Angeklagte der Wagner einen Possen habe spielen wollen; wenn Sie aber verneinen, daß es in der Absicht geschehen, sie an der Gesundheit zu schädigen, so erfolgt zwar Freisprechung, die Wagner hat aber einen zivilrechtlichen Anspruch an die Angeklagte. Sie verliert damit ihr kleines Vermögen und Heim, das würde doch schon eine sehr große Sühne sein – wenn sie es wirklich getan haben sollte. (Die Angeklagte rief: Doch nicht,[190] ich bin unschuldig, bei Gott im Himmel!)

Die Geschworenen traten nach Mitternacht in Beratung. Nach einer halben Stunde traten die Geschworenen wieder in den Saal. Der Obmann verkündete: Die Geschworenen haben die Schuldfrage bejaht.

Staatsanwalt Aull beantragte eine Zuchthausstrafe von 7 Jahren und 10 Jahre Ehrverlust.

Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz bat um eine mildere Strafe.

Angekl. v. Heusler: I' bitt' Sie, i' bin unschuldig.

Der Gerichtshof verurteilte die Angeklagte zu 6 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust. Händeringend beteuerte die Angeklagte nochmals, unschuldig zu sein. Mehrere alte Damen drückten ihr zum Abschied die Hand, als sie, stolz aufgerichtet, sich abführen ließ. Die Sitzung schloß um 1/22 Uhr nachts. Vor dem Justizpalast hatten sich große Menschenmassen angesammelt, die begierig auf das Urteil warteten, das vielfach große Befriedigung erregte.

Als die Angeklagte im verschlossenen Gefangenenwagen nach dem vom Justizpalast entfernt gelegenen Untersuchungsgefängnis transportiert wurde, johlte und pfiff die Menge und bewarf den Gefangenenwagen mit Steinen.

Die gegen das Urteil eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht verworfen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz, betrieb unablässig und schließlich auch mit Erfolg das Wiederaufnahmeverfahren. Elise v. Heusler war außerdem vom Zivilgericht verurteilt worden, an Minna Wagner 3000 Mark Entschädigung zu zahlen. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig geworden. Inzwischen war Minna Wagner gestorben. Auf Antrag des R.-A. Dr. v. Pannwitz wurde die Leiche der Wagner seziert. Die Sektion ergab, daß in der Leiche eine Salzsäurevergiftung nicht gefunden wurde. Die Brechanfälle, so erklärten die Ärzte, müsse die Wagner simuliert haben; von Salzsäure sei im Körper keine Spur vorhanden gewesen.

Auf Beschluß des Bayerischen Oberlandesgerichts wurde das Wiederaufnahmeverfahren beschlossen und Elise v. Heusler im November 1905 aus dem Zuchthause entlassen. Sie hatte also 7 Monate in Untersuchungshaft und 2 1/2 Jahre im Zuchthause zugebracht. Am 25. Oktober 1906 hatte sich Elise v. Heusler im Wiederaufnahmeverfahren nochmals vor dem Schwurgericht des Landgerichts[191] München I zu verantworten.

Die Angeklagte war inzwischen 58 Jahre alt geworden. Sie sah stark gealtert aus. Die Spuren des zweieinhalbjährigen Aufenthalts im Zuchthause waren auf ihrem Gesicht unverkennbar. Sie war schlicht gekleidet und brach auf der Anklagebank wiederholt in Tränen aus, während sie in der ersten Verhandlung eine große Ruhe zeigte. Die Angeklagte versicherte auf Befragen des Vorsitzenden unter heftigem Weinen, daß sie unschuldig sei. Sodann äußerte sich die Angeklagte über die Minna Wagner. Die Wagner habe getrunken, obwohl sie nach ihrer eigenen Angabe einen schlechten Magen gehabt habe. Wiederholt seien viele Flaschen Bier leer gewesen, und da sie die Wagner im Verdacht hatte, die Flaschen schen ausgetrunken zu haben, machte sie ihr Vorhaltungen. Daß die Wagner daraufhin gedroht habe, sich im Ministerium über die Angeklagte zu beschweren, sei unwahr. Sie könne sich nicht mehr an lieblose Äußerungen erinnern, die sie über die Wagner sowie über Stiftsdamen getan haben solle. Des weiteren äußerte die Angeklagte den Verdacht, daß die Wagner im Komplott mit der Stiftsdame Lotz gehandelt habe, mit der sie (Angeklagte) verfeindet war, weil sie der Lotz verboten hatte, unanständige Gespräche bei Tisch zu führen.

Köchin Marie Holzapfel bekundete als Zeugin: Sie war bei dem Ingenieur Lippmann bedienstet, als die Minna Wagner von diesem aus Mitleid als Dienstmädchen aufgenommen wurde. Die Wagner zeigte sich bald sehr naschhaft und verlogen. Eines Tages hatte sie einen Streit mit ihr. Nachts darauf wurde sie (Zeugin) von ihrem Dienstherrn geweckt, sie solle die Gashähne schließen, die von der Wagner geöffnet worden seien. Ein anderes Mal soll die Wagner eine Suppenschüssel mit Petroleum beschmiert haben.

Die Feststellung des Verteidigers, daß drei Wochen vor dem kritischen Tage im Stift auf Rechnung von drei Stiftsfräuleins 241 Flaschen Bier getrunken worden seien, erregte allgemeine Heiterkeit.

Alsdann wurde die 64 Jahre alte, sehr gebrechliche Stiftsdame Neudegger vernommen, die an das bayerische sche Ministerium eine Eingabe zugunsten der Angeklagten gerichtet hatte. Es hieß in der Eingabe: Es sei unerhört, daß man annehmen könne, die[192] Oberin v. Heusler hätte die Tat begangen.

Die Angeklagte erklärte zu der Eingabe, sie selbst habe die Zeugin gebeten, dem Ministerium alles mitzuteilen, weil sie selbst doch nicht in eigener Sache schreiben konnte. Was die Zeugin zu schreiben hatte, habe sie ihr nicht gesagt.

Eine weitere Zeugin bekundete: Eine Stiftsdame habe mit Vorliebe ihren eigenen Kot in die Hand genommen, im Zimmer herumgetragen und anderen Damen unter die Nase gehalten. Ferner soll eine Dame bei Tisch zu einer anderen gesagt haben: »Sie haben aber heute ein mächtiges Vorgebirge!« Eine andere Zeugin erklärte: Ein Stiftsfräulein sei als große Freundin von Likören und Schnaps bekannt gewesen; auch sei davon gesprochen worden, daß die Stiftsdamen gern Bier tranken. Es seien auch wiederholt Reibereien zwischen der Angeklagten und den anderen Damen vorgekommen. Eine von den Stiftsdamen habe ein Tagebuch über ihre Streitigkeiten mit der v. Heusler geführt.

Der Referent im Ministerium des Innern, Regierungsrat Dr. Castor, bekundete: Die Angeklagte sei nicht liebevoll im Sinne christlicher Nachsicht und Geduld, wie es den Grundsätzen des Maximilianstiftes tes entspreche, mit den meist hochbetagten Damen verfahren, sondern roh, unfreundlich, heftig und hart zu ihnen gewesen. Das Verhalten der Angeklagten habe Anlaß gegeben, sie mehrfach zu verwarnen.

Fräulein Lotz, die, da sie krankheitshalber nicht erscheinen konnte, kommissarisch vernommen war, hatte bestätigt, daß sie der v. Heusler sofort am selben Abend von der Erkrankung der Wagner Mitteilung gemacht und dabei den Verdacht geäußert hatte, jemand müsse der Wagner etwas in den Kaffee getan haben. Die Anklage hatte es nämlich als auffallend bezeichnet, daß die Angeklagte zuerst und von selbst von Kaffee und Salzsäure gesprochen habe, ohne daß zu ihr jemand vorher von dem Kaffee der Wagner gesprochen hätte.

Der Arzt, der die Wagner zuerst behandelt hatte, bekundete: Er habe nur festgestellt, daß eine Vergiftung vorliege; er habe aber nicht konstatiert, daß es sich um eine Salzsäurevergiftung handle.

Der Krankenhausarzt bekundete: Er habe nicht den Eindruck einer schweren akuten Vergiftung gehabt; er nahm an, daß es[193] sich zum großen Teil um nervöse Erscheinungen handelte.

Apotheker Dr. Rapp: Er habe den von der Wagner ins Krankenhaus mitgebrachten Kaffeerest untersucht; dieser habe zwanzigmal soviel Salzsäure enthalten, wie man vertragen könne.

Eine Zeugin erklärte: Die Wagner sei eines Meineids fähig gewesen. Einige Zeugen schilderten die Angeklagte als fleißig und zuverlässig, andere als klatschsüchtig, zänkisch und verlogen.

Medizinalrat Dr. Stampf, ehemaliger Hausarzt des Stifts, bekundete: Er hatte den Eindruck, daß die Angeklagte eine sinnliche Person mit perverser Veranlagung sei, Einzelheiten, auf die sich diese Annahme stützte, vermag er nicht anzugeben.

Hofrat Dr. med. Schröder hatte die Angeklagte in einem Berichte als leidenschaftlich, herrschsüchtig, lügenhaft und unzuverlässig bezeichnet. Er halte dieses Urteil, obwohl er es im einzelnen nicht mehr zu begründen vermag, aufrecht.

Es folgte sodann die Vernehmung der medizinischen Sachverständigen. Universitätsprofessor Dr. Schmidt-München: Er habe Minna Wagner operiert, und zwar 1903 kurz nach der ersten Gerichtsverhandlung. Es wurde eine deutliche Verengerung des Magenausgangs festgestellt; aber es fiel gleich auf, daß keine Spur von einer Verätzung vorhanden war. Auffallend war ferner, daß die Wagner erbrach, ohne über Magenbeschwerden zu klagen. Bei einer späteren Bauchöffnung wurde eine Verschiebung im Dickdarm gefunden. Nach Beseitigung dieses Übelstandes erholte sich die Wagner sehr schnell. Verletzungen an der hinteren Magenwand waren nicht vorhanden; das spreche dafür, daß der angeblich vergiftete Kaffee nicht geschluckt worden sei. Wenn die Wagner die Salzsäure heruntergeschluckt hätte, würde sie unmöglich bis zum nächsten Morgen auf den Arzt gewartet haben, weil die Salzsäure unsägliche Schmerzen verursache.

Als Todesursache der Wagner gab Prof. Dr. Meyer-München eine große Eiterung der Bauchhöhle an, die bis zu den unteren Extremitäten gegangen sei. Erscheinungen von Vergiftungen wurden nicht festgestellt, nur eine schwere Infektion infolge eines Magenleidens.

Dr. med. Müller schilderte Minna Wagner ebenfalls als wenig wahrheitsliebend. Einmal sei sie betrunken heimgekommen.

[194] In der Hand hatte sie eine Puppe, die in der einen Hand einen Rosenkranz, in der anderen eine Giftflasche mit einem Totenkopf hatte. »Das ist die Heusler«, sagte sie, auf die Puppe weisend.

Das Dienstmädchen Sommer bekundete, daß die Wagner oft Blutspucken simuliert habe. Auch habe sie sich Heftpflaster auf das Gesicht geklebt und behauptet, sie hätte die Gesichtsrose.

Schwester Frosch-Feuchtwangen: Mehrere Kranke haben ihr erzählt, die Wagner habe sie mit Ohrfeigen bedroht für den Fall, daß sie verraten würde, wenn sie heimlich Speisen zu sich nehme.

Kaufmann Gmöhling (Feuchtwangen): Die Wagner habe sich, nachdem sie von der ersten Verhandlung zurückgekehrt war, ein Faß Wein und später noch ein Faß Äpfelmost aus München kommen lassen. Beide Fässer seien auffallend schnell leer geworden. Die Wagner habe oftmals Krampfanfälle gehabt.

Zeugin Butzmann war in der ersten Verhandlung eine der Hauptbelastungszeuginnen. Sie war über 18 Jahre lang Wäscherin im Stift.

Vors.: Die Angeklagte soll öfter gefragt haben, ob der Wagner denn gar nichts fehle, daß sie herauskommen könne. Haben Sie das der Wagner wiedererzählt?

Zeugin: Ja. Ich sagte ihr auch, sie solle gehen; sie antwortete: Weshalb denn? Es sei ja kein Anlaß dazu da. Einmal sagte ich zur Angeklagten: »Das war doch eine teuflische Rache.« Darauf erwiderte die Angeklagte: »Sie glauben wohl, ich bin es gewesen?« Im Garten sagte die Angeklagte einige Tage später zu mir: »Beten Sie nur recht tüchtig, daß die Geschichte gut ausgeht.« Sie bekommen etwas Schönes, wir gehen dann nach Altöttingen wallfahrten.

Ingenieur Lippmann, früher in München, später Lehrer an der Kgl. Maschinenbauanstalt in Köln, bekundete: Ich habe unter dem Eindruck der öffentlichen Meinung Mitleid mit der Wagner empfunden und sie in meinen Haushalt genommen, wo sie mit leichter Hausarbeit und der Beaufsichtigung meines damals zweijährigen Kindes beschäftigt wurde. Sie machte zunächst einen sehr bescheidenen Eindruck und bedankte sich herzlich. Statt aber am 16. den Dienst anzutreten, kamen ihre Sachen erst acht Tage später, und es hieß, sie selbst habe eine falsche Bahn benutzt. Endlich erschien[195] sie am 27. und sagte, sie hätte an einem Magenübel gelitten, während Justizrat Feust mir geschrieben hatte, sie sei vor Freude krank. Schon am Tage, nachdem sie eintrat, wurde das Fehlen von Lebensmitteln bemerkt, obwohl sie erklärt hatte, sie dürfe gar nichts essen. Eines Tages kam sie vom Dr. Decker zurück und erklärte, sie dürfe jetzt wieder alles essen, solle viel Bier trinken und Saures essen. Dabei war sie sechs Stunden weggewesen und roch nach Schnaps. Als Entschuldigung gab sie an, der Doktor habe ihr etwas eingegeben, was so sauer gerochen habe. Auf der Straße habe sie sich übergeben müssen; da sei ein Schutzmann zu ihr herangetreten und habe gesagt: »Fräulein, führen Sie sich doch anständig auf!« Sie habe geantwortet: »Ich bin ja die Minna Wagner,« da habe der Schutzmann nichts weiter gesagt. Meine Frau telephonierte dann an den Doktor Decker und erfuhr, daß alles nicht wahr sei. An demselben Tage hatten wir eine Gesellschaft. Schon bei der Zubereitung der Speisen bemerkte meine Frau im Spinat und im Gelee Fingerspuren. Die Wagner wurde deshalb früh zu Bett geschickt, hatte aber vorher noch Streit mit der Köchin. Nach der Gesellschaft schloß ich alle Gashähne und untersuchte selbst noch einmal überall, ob das Gas auch wirklich abgedreht sei. Als ich schon halb im Schlaf lag, nach etwa einer halben Stunde, weckte mich meine Frau mit dem Bemerken, daß es stark nach Gas rieche. Als ich in die Küche trat, roch ich nicht nur das Gas, sondern hörte es auch ausströmen. Ich weckte die Köchin. Den Gasometerschlüssel mußte ich erst lange suchen, so daß ich den Eindruck hatte, als ob er versteckt sei. Am nächsten Morgen, als ich die Gashähne wieder öffnete, leuchtete, wie ich durch eine Glasscheibe sofort bemerkte, die Flamme im Zimmer der Wagner, die einen Selbstzünder hatte, hell auf. Meine Frau und ich beschlossen deshalb schon nach einer Woche und einem Tage, uns der Minna Wagner ohne Aufsehen zu entledigen.

Vors.: Wurden der Wagner nicht Vorhaltungen gemacht?

Zeuge: Von uns nicht, aber von der Köchin. Die Wagner entgegnete, dergleichen könne wohl auch von selbst vorkommen und sei auch im Krankenhause vorgekommen. Sie könne einen Eid leisten, daß sie[196] nichts angerührt habe. Die Köchin, die schon jahrlang bei uns ist, ist außerordentlich zuverlässig.

Vert.: Wie charakterisieren Sie die Wagner?

Zeuge: Ich hielt die Wagner für eine boshafte Närrin. rin. Ich traute ihr nach meinen Erfahrungen durchaus zu, daß sie selbst die Salzsäure in den Kaffee getan hatte.

Der praktische Arzt Dr. Decker, München, bekundete als Zeuge: Er habe Minna Wagner nach der ersten Schwurgerichtsverhandlung 23 Monate lang behandelt. Das fortwährende Erbrechen habe schließlich in ihm den Verdacht erweckt, als ob die Wagner vor den anderen Kranken mit ihrer Krankheit paradieren wollte. Durch die Magenausspülungen sei mehrfach festgestellt worden, daß sie Speisen entgegen den ärztlichen Verordnungen genossen habe; trotzdem leugnete sie es. Am 31. Januar 1905 ist sie an einer Eiterung im Unterleib gestorben. Was meine Beobachtungen über den Charakter der Minna Wagner anbetrifft, so war mir von Anfang an ihr scheuer Blick, ihr hinterlistiges und tückisches Wesen durchaus unsympathisch. Aber ich war damals viel zu fest davon überzeugt, daß sie das unschuldige Opfer einer verbrecherischen Tat war, als daß ich diesem ersten äußeren Eindruck besonderen Wert beigelegt hätte. Erst die Kenntnis des wahren Charakters der Wagner zwang mich zu einer anderen Annahme. Im Krankenhaus gab sie in der ersten Zeit zu Klagen keinen Anlaß. Erst später lernte ich ihre große Lügenhaftigkeit kennen. Ich merkte, daß sie Alkoholikerin war, die Verordnungen nicht beachtete und es ihr darauf ankam, nicht gesund zu werden. Als sie mir die Geschichte erzählte, daß ein Schutzmann sie auf der Straße wegen ihres Brechens angehalten hätte, wandte ich mich an den Polizeipräsidenten und ließ durch ihn die gesamte Schutzmannschaft befragen – keinem Beamten war von einem solchen Vorfalle etwas bekannt. Mit dem Nachweis ihrer Lügenhaftigkeit tauchte in mir der Gedanke auf, ob sie nicht auch vor Gericht einen Meineid geleistet hätte. Als ich nun die Vorfälle bei Lippmann erfuhr, das Öffnen der Gashähne und die Petroleumaffäre, da war mir das letzte Glied der Beweiskette geschlossen, daß Minna Wagner eine ganz andere sei, als sie in der vorigen Verhandlung erschienen[197] war. Deshalb habe ich am 19. Dezember 1904 unter Darstellung aller dieser Umstände dem Staatsanwalt persönlich den Antrag auf Einleitung des Wiederaufnahmeverfahrens unterbreitet.

Als nächster Zeuge erschien Pater Burckardt. Über das, was die Wagner ihm in der Beichte gesagt habe, verweigere er unter Berufung auf den Schutz des Beichtgeheimnisses die Aussage. Aber auch alles andere, was er mit der Verstorbenen, gesprochen habe, falle in den Rahmen des Vertrauens. Er sei nach einer Gerichtsentscheidung nicht gezwungen, darüber nähere Bekundungen zu machen.

Staatsanwalt und Verteidiger verzichteten hierauf auf die weitere Vernehmung des Zeugen.

Oberinspektor Georg Zapf (Pasing bei München): Er kenne die Angeklagte seit 40 Jahren. Sie sei stets gutmütig, wohltätig und opferwillig gewesen.

Eine weitere Zeugin war Dienstmädchen Maier: Sie sei Dienstmädchen im Maximilianstift gewesen: An dem vielen Verdruß, den es im Stift gegeben, haben die Stiftsdamen selbst Schuld gehabt. Die Stiftsdamen haben alle Bemühungen der Oberin mit Undank gelohnt.

Vors.: Wie kommt es, daß Sie das in der vorigen Verhandlung nicht gesagt haben?

Zeugin: Als ich bei dem Herrn Untersuchungsrichter vernommen wurde, sagte mir dieser: Sie können der Heusler als Zeugin doch nicht helfen, die ist so gut wie überführt. Ich habe deshalb nicht erst viel in der vorigen Verhandlung gesagt. (Große anhaltende Bewegung und Ausrufe des Erstaunens im Zuhörerraum.)

Im ferneren Verlauf der Verhandlung kam zur Sprache, daß das Maximilianstift »Drachenburg«, auch »Eulenburg« im Volksmunde hieß.

Sodann bekundeten mehrere Zeugen, daß die Wagner viel getrunken habe; ein halbes Maß habe sie in ein bis zwei Zügen geleert. Auf Vorhaltungen, die ihr wegen des reichlichen Alkoholgenusses gemacht wurden, habe sie erwidert, sie könne alles vertragen, denn Dr. Decker habe ihr bei der Operation eine Schweinsschwarte schwarte in den Magen genäht. Ferner wurden einzelne Vorfälle erzählt, aus denen hervorging, daß die Wagner andere Leute ohne Grund ins Gerede brachte, es aber bestritt, wenn sie deswegen zur Rede gestellt wurde. Wegen ihrer Neugier und Klatschsucht gab man ihr in Schönau[198] bei Berchtesgaden, wo sie nach dem ersten Prozeß in dem Hotel von Zeller beschäftigt war, die Beinamen »Spitzel« und »Hausreporter«.

Eine Zeugin, die kommissarisch vernommen worden war, hatte bekundet: Die Wagner habe ihr einmal erzählt, im Krankenhaus habe sie bemerkt, daß der Arzt mit einer Schwester nähere Beziehungen habe. Sie habe deshalb lauschen wollen, ob die beiden geschlechtlich miteinander verkehren. Sie habe den Kopf zwischen zwei Latten gesteckt, dann aber beim Lauschen den Kopf nicht mehr herausbekommen, so daß man ihr zu Hilfe kommen mußte.

Alsdann wurde erwähnt, daß die Wagner sich in einen Burschen, den »Loisl«, verliebt und versucht habe, ihn einem anderen Mädchen abspenstig zu machen.

Gerichtsdiener Ludwig Fetzer, Oheim der Minna Wagner, bekundete: Seine Nichte sei ein fleißiges, tüchtiges und ordentliches Mädchen gewesen. Es kamen zwar hie und da Klagen von einer Dienstherrschaft, aber das sei ja immer so bei jungen Mädchen. Dagegen habe er sich über seine Nichte geärgert, als sie zum Katholizismus übertrat.

Vors.: Sie sollen davon gar nichts gewußt haben.

Zeuge: Ich habe keine Silbe davon gewußt. Ich kam eines Tages ins Franz-Joseph-Stift; da sagte mir die Oberin: Der Übertritt sei schon vollzogen, meine Nichte eigne sich wie kaum eine andere für eine Schwester, und Gott habe es so gewollt. Auf dem Korridor kam mir meine Nichte entgegen und rief mir zu: Onkel, ich bin schon katholisch geworden. Ich antwortete ganz bestürzt: »Mädel, dann schieße ich dich tot.«

Vors.: Ihre Nichte hat verschiedenen Leuten erzählt, Sie hätten vor der Bonifaziuskirche auf sie geschossen und wären deshalb zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt worden.

Zeuge: Das habe ich auch in der Zeitung gelesen. Ich weiß natürlich nichts davon, denn auf eine solche Schießerei stehen doch ganz andere Strafen wie 200 Mark Geldstrafe. Über die Heusler hat mir meine Nichte mehrfach geklagt. Als ich sie im Krankenhaus besuchte, äußerte sie den bestimmten Verdacht, daß die Heusler ihr Salzsäure in den Kaffee getan habe. Über die Behandlung im Krankenhause führte meine Nichte ebenfalls lebhafte Klage. Sie sei wie eine Selbstmörderin[199] behandelt worden; der Medizinalrat habe ihr gesagt, wie sie nur annehmen könne, daß eine Oberin so etwas tun werde. Dagegen war sie über die Behandlung bei Dr. Decker voll des Lobes. Vor der Operation ging ich zu Dr. Decker und fragte, ob er Gewähr dafür bieten könne, daß die Operation gelingen werde. Dr. Decker wies mich barsch ab. Ich habe deshalb meiner Nichte geraten, sich nicht operieren zu lassen. Bei der Rückkehr von Berchtesgaden war meine Nichte bis ins Herz hinein verdorben. Sie trank von da ab und äußerte sich despektierlich auch über mich. Sie sprach von Heiratsabsichten auf einen gewissen Loisl, in den sie verliebt war. Sie klagte in der letzten Zeit über brennendes Durstgefühl, sie habe Hunger wie ein Wolf, und wenn sie gegessen habe, müsse sie sich sofort erbrechen.

Dr. Decker: Fetzer ist mir in höchst arroganter Weise gegenübergetreten. Sein Auftreten war höchst ungezogen, er roch auch nach Schnaps, das veranlaßte mich, ihm die Tür zu weisen.

Fetzer: Ich habe noch nie Schnaps getrunken, wenn ich auch früher bei der Gendarmerie war.

Frau Fetzer, Ehefrau des Vorzeugen: Meine Nichte kam schon vor dem Vorfall zu mir und klagte weinend, die Heusler sei so böse zu ihr, sie könne es bei ihr nicht aushalten.

Staatsanwalt: War das lange vor dem Vorfall?

Zeugin: Mindestens drei Monate früher. Als ich daran nach dem Krankenhaus kam, sagte die Wagner: »Tante, glaubst mir nun, daß die Heusler so bös ist? Hätte ich den Kaffee ganz ausgetrunken, so wäre ich gestorben. Es würde dann heißen: Die hat sich gewiß wegen einer Liebschaft das Leben genommen. Aber wer weiß, ob man mir glaubt, ich bin ja nur ein Dienstbote.« Die Minna war immer ein braves und ordentliches Mädchen und schickte ihrer Mutter Geld, wenn sie etwas gespart hatte.

Dienstmädchen Sgoff: Sie wisse bestimmt, daß sie selbst den Kaffee in das leere Fläschchen hineingeschüttet habe. Die Schwarz sei heraufgekommen und habe im Namen der Oberin den Kaffee gefordert, die Wagner habe ihn aber nicht hergegeben.

Vors.: Wie lange waren Sie noch oben?

Zeugin: Etwa eine Viertelstunde.

Vors.: Ist in dieser Zeit die Angeklagte hinaufgekommen?

Zeugin: Nein, in der Zeit nicht, das muß[200] später gewesen sein.

Als letzter Zeuge wurde Buchhalter Hofmeister, der beim Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz in Stellung war, vernommen. Er bekundete, daß die Angeklagte, nachdem sie aus dem Zuchthause entlassen sei, bei ihm wohne. Sie benehme sich durchaus ruhig, sei wahrheitsliebend und zuverlässig.

Angeklagte v. Heusler (weinend): Durch die große Güte des Herrn ...

Vert. R.-A. Dr. v. Pannwitz: Bitte, lassen Sie das, das gehört nicht hierher.

Es wurde darauf zur Vernehmung der Sachverständigen geschritten. Landgerichtsarzt Medizinalrat Professor Dr. Hoffmann (München): Aus dem Umstande, daß die hintere Magenwand bei der Wagner keine Verätzung gezeigt habe, könne nicht der Schluß gezogen werden, daß sie keine Salzsäure geschluckt habe. Es sei auch Blut in dem Erbrochenen gewesen, das sei ein Charakteristikum der Salzsäurevergiftung. Im ganzen habe die Wagner 2 Gramm Salzsäure eingenommen, die in 20 Gramm Milchkaffee enthalten waren. Bei einem gesunden Menschen könnte das höchstens Leibschmerzen verursachen. Die Wagner habe die Wirkung aber schärfer verspürt, weil sie schon vorher magenkrank war.

Dr. med. Decker (München): 2 Gramm Salzsäure sind verschwindend gegenüber den Speisemengen im Magen. Die Obduktion hat hierfür gar keinen Anhalt gegeben.

Prof. Dr. Hoffmann bezeichnete es als möglich, daß bei der Operation Entzündungsstoffe in die Bauchhöhle gelangt seien.

Sodann folgte das Gutachten des Sachverständigen Professors. Dr. Kraepelin, Direktors der psychiatrischen Universitätsklinik in München. Dieser betonte ganz besonders den Mangel an Wahrheitsliebe der Wagner. In Verbindung mit ihrer Unwahrhaftigkeit wird man auch eine Neigung zur Übertreibung ihrer Krankheitserscheinungen annehmen müssen. Die Wagner war nicht im gewöhnlichen Sinne des Wortes geisteskrank, sondern sie gehörte dem großen Zwischengebiet zwischen geistiger Gesundheit und geistiger Krankheit an, das unter den Begriff »Minderwertigkeit« fällt. Man kann bei Beantwortung der Frage, ob die Wagner fähig war, auch subjektiv Unwahres auszusagen, also einen wissentlichen Meineid zu leisten, zu einer Bejahung kommen, wenn man ihre psychopathische[201] Minderwertigkeit in Betracht zieht, die ihr ein Zurück von dem einmal betretenen Wege wohl unmöglich machte.

Professor Dr. Aschaffenburg (Köln) trat dem Gutachten des Professors Dr. Kraepelin vollständig bei.

Professor Dr. Freiherr v. Schrenck-Notzing (München): Er könne die Frage, ob Hysterische die Neigung haben, aus Rachsucht sich selbst Schaden zuzufügen, um andere zu belasten, ebenfalls bejahen. Er könne eine ganze Reihe derartiger. Fälle aus seiner Praxis anführen.

In ähnlicher Weise äußerte sich Professor Dr. Gudden (München).

Professor Dr. Hoffmann suchte hierauf das Gutachten zu rechtfertigen, das die Ärzte in der ersten Verhandlung erstattet haben, auf Grund dessen die Wagner damals durchaus glaubwürdig befunden wurde. Ich und Dr. Holterbach haben die Wagner während der vorigen Schwurgerichtsverhandlung beobachtet und nach jeder Sitzung ihren Geisteszustand untersucht. Ich sagte, ich hätte nicht eine Spur von Geistesstörung gefunden. Auf Grund der Zeugenvernehmung, der Nachforschungen nach ihrem Vorleben, der Gutachten und des Fehlens erblicher Belastung habe ich das Vorliegen von Hysterie verneint. Ich schloß damals: Meiner Ansicht nach liege kein Grund vor, an der geistigen Integrität der Wagner zu zweifeln. Ich bemerke, daß ich heute mein früheres Gutachten nicht im vollen Umfange aufrechterhalten kann. Denn in dieser Verhandlung sind neue Tatsachen hervorgetreten, die mich nötigen, mein Gutachten an einzelnem Punkten zu ändern. Der Sachverständige ging alsdann auf die einzelnen Momente der Hysterie ein. Bezüglich des Erbrechens bestritt er, daß es simuliert oder hysterischen Ursprungs gewesen sei.

Es entspann sich eine längere Auseinandersetzung zwischen den Sachverständigen, in der die anderen Sachverständigen, entgegen dem Gutachten Dr. Hoffmanns, entschieden daran festhielten, daß die Wagner stark hysterisch gewesen sei.

Nach Verlesung derselben Schuldfrage wie in voriger Verhandlung wurde noch die Unterfrage zugefügt, ob ein Versuch vorliegt.

Es begannen darauf die Plädoyers. Staatsanwalt Dr. Held I gelangte zu dem Ergebnis, daß die Anklage nicht aufrechterhalten werden könne. Zwar habe sich[202] ein Urteil als richtig erwiesen: die Angeklagte war jähzornig, rücksichtslos und gefühllos. Es lag also im Charakter der Angeklagten, ihr die Tat zuzutrauen. Indessen einige der gravierendsten Punkte des Indizienbeweises seien erschüttert. Namentlich sei erwiesen, daß die Wagner schwer hysterisch war. Wenn er (Staatsanwalt) nach alledem die Anklage auch nicht mehr aufrechterhalten könne, so sei er andererseits doch nicht gerade von der Unschuld der Angeklagten überzeugt. Er stelle die Entscheidung den Geschworenen anheim.

Verteidiger Rechtsanwalt Dr. v. Pannwitz trat mit großer Entschiedenheit für die Freisprechung ein. Ganz besonders griff der Verteidiger die Gutachten an, die von den medizinischen Sachverständigen in der ersten Verhandlung erstattet worden seien. Diese haben in der Hauptsache die ungerechte Verurteilung der Angeklagten verursacht.

Die Angeklagte beteuerte nochmals unter Tränen, daß sie vollständig unschuldig sei.

Nach nur kurzer Beratung verneinten die Geschworenen die Schuldfragen. Der Vorsitzende verkündete darauf: Im Namen des Königs von Bayern hat der Gerichtshof, entsprechend dem Wahrspruch der Geschworenen, dahin erkannt, daß die Angeklagte, te, Stiftsoberin Elisc v. Heusler freizusprechen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufzuerlegen seien.

Das Urteil wurde vom Publikum mit lautem Beifall aufgenommen. Die Angeklagte wurde von allen Seiten beglückwünscht und bei ihrem Austritt aus dem Justizpalast von der dort postierten zahlreichen Menschenmenge mit stürmischen Hochrufen empfangen.[203]

Quelle:
Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung. 1911-1921, Band 4, S. 157-204.
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