Vormittagssitzung.

[172] [Der Zeuge Lammers im Zeugenstand.]


DR. THOMA: Hohes Gericht! Herr Präsident! Ich habe gestern erklärt, die Stelle bei Lapouge sei in meinem Dokumentenbuch nicht rot angestrichen gewesen und sollte nicht verlesen werden. Meine Behauptung war nicht richtig. Zu dieser meiner Behauptung kam ich auf folgende Weise:

Mein Klient, Herr Rosenberg, übersandte mir gestern hierher, während ich plädierte, folgenden Zettel: »Im Dokumentenbuch sind doch die gewünschten Stellen rot angestrichen. Das übrige braucht ja gar nicht übersetzt zu werden.« Die genannten Stellen des französischen Textes waren nicht vorgesehen. Daraus entnahm ich, daß die Stellen nicht übersetzt werden sollten. Diese Mitteilung Rosenbergs hatte aber einen anderen Sinn. Rosenberg hatte nämlich bei einigen rot angestrichenen Dokumenten ein Zeichen gemacht, das besagen sollte, diese Stellen brauchen nicht verlesen zu werden. Dazu gehörte das Zitat von Lapouge, und dadurch ist dieser Irrtum entstanden.

Ich habe gestern auch gesagt, die Stelle, die Herr Oberrichter Jackson zitiert hat, sei unrichtig übersetzt worden. Auch das war ein Irrtum, der bei mir offenbar dadurch entstanden ist, weil mich die Hervorhebung des Wortes »Bastardisierung« schockiert hat. Ich nehme an, daß es vielleicht »Rassenmischung« heißen mußte. Ich bitte die Dolmetscherabteilung, mich zu entschuldigen. Das Dokumentenbuch selbst...


VORSITZENDER: Dr. Thoma! Es ist dem Gerichtshof durchaus verständlich, daß Ihnen ein Irrtum unterlaufen ist, und ich hoffe, niemand – und der Gerichtshof wird sich bestimmt nicht ausschließen – wird Ihnen vorwerfen, Sie hätten nicht im guten Glauben gehandelt. Der Gerichtshof ist sich klar darüber, daß ein Mißverständnis oder ein Irrtum die Ursache gewesen ist.


DR. THOMA: Ich danke vielmals.


DR. NELTE: Herr Präsident! Gestatten Sie, daß ich eine kurze Frage an den Gerichtshof stelle, die sich auf die prozessuale Behandlung des Falles Westhoff bezieht. Ich hatte gestern ja erklärt, aus welchen Gründen ich glaubte, auf den Zeugen Westhoff verzichten zu können. Nach der Erklärung der Englischen Anklagebehörde ist der Irrtum klargestellt und meine Annahme damit entfallen. Ich möchte den Gerichtshof nun fragen: Ist damit die ursprüngliche Lage automatisch wieder hergestellt und der vor dem Gericht [172] vorgeführte Zeuge für mich als Entlastungszeuge auch in Anspruch zu nehmen, oder muß ich einen förmlichen Antrag stellen, um mir diesen Zeugen wieder zu genehmigen?


VORSITZENDER: Nein, Dr. Nelte. Der Gerichtshof verlangt nicht, daß Sie wieder einen formellen Antrag stellen. Sie können den Zeugen über alles befragen, nachdem er die Fragen beantwortet hat, die der Gerichtshof an ihn gestellt hat, und die Anklagevertretung kann natürlich auch Fragen an ihn stellen.


DR. NELTE: Ich danke Ihnen.


VORSITZENDER: Nun, Dr. Seidl, ich glaube, Sie wollen im Namen des Angeklagten Frank einige Fragen an diesen Zeugen stellen, nicht wahr? Wir hoffen, es wird nicht allzulange dauern.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Der Anklagevertreter hat gestern eine Frage an Sie gestellt im Zusammenhang mit der AB-Aktion. AB-Aktion heißt zu Ihrer Information: Außerordentliche Befriedungs-Aktion. Sie wurde notwendig im Zusammenhang mit Aufständen im Generalgouvernement im Jahr 1940. In diesem Zusammenhang hat der Anklagevertreter Ihnen ein Zitat aus dem Tagebuch Franks verlesen, und zwar vom 16. Mai 1940. Ich will Ihnen zunächst noch einen Satz aus diesem gleichen Zitat, aus dieser gleichen Eintragung verlesen, der folgendermaßen lautet:

»Jede willkürliche Aktion ist aufs strengste zu verhindern. Bei allem Vorgehen hat immer der Gesichtspunkt des notwendigen Schutzes der Autorität des Führers und des Reiches im Vordergrund zu stehen... Im übrigen ist die Aktion... bis zum 15. Juni 1940 befristet.«

Der Anklagevertreter hat Ihnen dann ein weiteres Zitat vom 30. Mai vorgehalten. Daraus könnte man den Schluß ziehen...

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hält es nicht für richtig, wenn Sie dem Zeugen Stellen aus Franks Tagebuch vorlesen. Sie sollten ihn nur verhören, um Tatsachen zu klären. Er hat ja das Tagebuch nie gesehen.

DR. SEIDL: Ich werde eine Frage an ihn stellen; ich muß aber vorher noch eine kurze Stelle verlesen; sonst kann er die Frage nicht verstehen.


VORSITZENDER: Was ist das für eine Frage? Sie können nur Frank bei seiner Vernehmung das Tagebuch vorlegen.


DR. SEIDL: Der Zeuge wurde gestern im Zusammenhang mit der AB-Aktion vernommen, und es wurde ihm eine Stelle vorgehalten, aus der er den Eindruck gewinnen mußte, daß eine größere Anzahl von Polen ohne jedes Gerichtsverfahren erschossen worden seien.


[173] VORSITZENDER: Was wollen Sie ihn fragen?


DR. SEIDL: Ich will ihn fragen, ob er den Ministerialrat Wille kennt, welche Stellung er im Generalgouvernement hatte und welcher Art die Mitwirkung dieses Dr. Wille nur sein konnte, wenn er überhaupt im Rahmen dieser Aktion mitbedacht wurde.


VORSITZENDER: Gut, fragen Sie ihn das, wenn Sie wollen, Dr. Seidl, aber das Tagebuch steht mit dieser Frage gar nicht in Zusammenhang.


DR. SEIDL: Aber die Frage kann nur sinngemäß beantwortet werden, Herr Präsident, wenn ich ihm die entsprechende Stelle aus dem Tagebuch vorlese, sonst begreift er ja den Zusammenhang nicht.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof kann diesen Zusammenhang nicht erkennen, und hält es daher nicht für notwendig, ihm diese Stelle im Tagebuch zu verlesen.


DR. SEIDL: Das wird ersichtlich werden. Herr Präsident! Ich bitte noch einen Satz aus dem Tagebuch verlesen zu dürfen, und zwar vom 12. Juni 1940.


VORSITZENDER: Nein, Dr. Seidl! Sie können die Frage an ihn stellen, aber Sie dürfen nicht das Tagebuch vorlesen. Sie haben den Inhalt der Frage schon ausgesprochen, nämlich, ob dem Zeugen bekannt sei, daß jemand eine bestimmte Stellung im Generalgouvernement bekleidet habe. Sie können diese Frage stellen.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Ist Ihnen Ministerialrat Dr. Wille bekannt?


LAMMERS: Nein, ich kann mich seiner nicht entsinnen.


DR. SEIDL: Sie wissen auch nicht, daß er Leiter der Hauptabteilung Justiz im Generalgouvernement war?


LAMMERS: Nein, auch dessen bin ich mir nicht bewußt.


DR. SEIDL: Dann ist die eine Frage schon erledigt. Die zweite Frage, die ich dem Zeugen vorzulegen hatte, bezieht sich wiederum auf einen Tagebucheintrag aus dem Tagebuch Franks, und zwar im Zusammenhang mit den Konzentrationslagern. Ich kann aber auch diese Frage nur stellen, wenn ich vorher dem Zeugen ein entsprechendes Zitat aus dem Tagebuch vorlesen kann.


VORSITZENDER: Sagen Sie, was Sie fragen wollen.


DR. SEIDL: Die Frage hätte gelautet: Ist die Ansicht, die in dem beabsichtigten Zitat aus dem Tagebuch Franks sich ergibt, die richtige, und stimmt sie überein mit seiner ersten Erklärung vom Montag, oder aber ist die Ansicht die richtige, die der Herr Anklagevertreter gestern wiederum aus dem Tagebuch Franks dem Zeugen vorgehalten hat?


[174] VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie die Frage folgendermaßen stellen können: Kennen Sie Franks Einstellung zu den Konzentrationslagern? In dieser Weise können Sie die Frage stellen.


DR. SEIDL: Herr Präsident! Diese Frage hat der Zeuge im Hauptverhör schon beantwortet. Er hat erklärt, daß Frank den Konzentrationslagern gegenüber ablehnend eingestellt ist. Gestern wurde ihm nun ein Auszug aus dem Tagebuch Franks vorgelesen, aus dem sich das Gegenteil ergeben könnte. Nun befinden sich aber in dem Tagebuch Franks Dutzende von Einträgen, die die Ansicht des Zeugen bestätigen, und die zu dem im Widerspruch stehen, was ihm von der Anklage vorgehalten wurde. Ich kann daher eine vernünftige Frage an den Zeugen nur richten, wenn ich ihm etwas aus dem Tagebuch verlese.


VORSITZENDER: Dr. Seidl! Sie können das alles bei Frank vorbringen. Sie können dann alle strittigen Stellen und ebenso alle erheblichen Stellen aus dem Tagebuch im Laufe Ihrer Beweisführung besprechen und können Frank die wichtigsten Stellen vorlegen.


DR. SEIDL: Die dritte Frage hätte sich auf das Telegramm bezogen...


VORSITZENDER: Dr. Seidl! Es ist ein außergewöhnliches Privileg, daß Ihnen, als Verteidiger Franks, gestattet wird, ein Rückverhör durchzuführen. Der Gerichtshof hat Ihnen erklärt, daß Sie in dieser Angelegenheit überhaupt nicht berechtigt sind, ein Rückverhör anzustellen. Wer einen Zeugen ursprünglich aufgerufen hat, darf das Rückverhör vornehmen. Wir können doch im allgemeinen nicht jedem gestatten, ein Rückverhör durchzuführen.


DR. SEIDL: Ich verzichte dann auf weitere Fragen an den Zeugen.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen. Nun wünscht der Gerichtshof, daß General Westhoff vorgeführt wird.

Sir David, könnten Sie für mich die deutsche Fassung der Erklärung des Generals Westhoff hier aus diesen Akten heraussuchen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich habe schon gesucht, konnte Sie aber nicht finden, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Sie können Sie nicht finden?


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


Wollen Sie uns Ihren vollen Namen nennen?

ZEUGE ADOLF WESTHOFF: Adolf.

VORSITZENDER: Ihren vollen Namen.


[175] WESTHOFF: Adolf Westhoff.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir bitte diesen Eid nach:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


Sie können sich setzen.

General Westhoff, Sie haben vor Brigadegeneral Shapcott oder vor Hauptmann J. B. Parnell eine Erklärung abgegeben, stimmt das?

WESTHOFF: Der Name des Hauptmanns ist mir nicht bekannt. Ich habe in England eine Erklärung abgegeben.

VORSITZENDER: Ja, und zwar am 13. Juni 1945.


WESTHOFF: Das ist möglich, ja.

VORSITZENDER: Sie sprechen nicht englisch, nehme ich an?


WESTHOFF: Nein.


VORSITZENDER: Ich werde sie Ihnen verlesen; hat die Anklagevertretung ein anderes Exemplar dieses Dokuments?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja.


VORSITZENDER: Gut, Sir David, folgen Sie mir bitte beim Verlesen, und lenken Sie meine Aufmerksamkeit auf Stellen, die wirklich erheblich sind.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja.


VORSITZENDER: Es ist ein ziemlich langes Dokument, und ich möchte dem Zeugen nicht alles verlesen.

Der Gerichtshof möchte nämlich wissen, General Westhoff, ob Sie diese Erklärung aufrechterhalten, oder ob Sie wünschen, irgendwelche Änderungen vorzunehmen. Ich werde es Ihnen vorlesen, um Ihre Erinnerung aufzufrischen; und zwar werde ich die wesentlichen Stellen aus dieser Erklärung vorlesen.


WESTHOFF: Jawohl.


VORSITZENDER:

»Ich hatte die Leitung der Abteilung ›Allgemeines‹, als die Erschießung der RAF-Fliegeroffiziere in Stalag Luft III stattfand. Es war das erstemal, daß Feldmarschall Keitel mich rufen ließ. Ich ging mit General von Graevenitz, er wurde gerufen, und ich mußte ihn begleiten. Eine gewisse Anzahl Offiziere war aus dem Lager Sagan entflohen.«

Lese ich zu schnell?

[176] »Ich kann mich nicht entsinnen, wieviele es waren, ich glaube jedoch ungefähr 80...«

DR. NELTE: Herr Vorsitzender Kann ich dem Gericht damit dienen, daß ich eine deutsche Übersetzung, die mir von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt worden ist, dem Angeklagten übergebe?

VORSITZENDER: Ja, danke.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich bin Dr. Nelte sehr verbunden.

General Westhoff! Wollen Sie so schnell wie möglich die Erklärung durchlesen, Sie werden dann sehen, was die wirklich wesentlichen Stellen sind, und dann sagen Sie dem Gerichtshof bitte, ob diese Erklärung richtig ist.


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Herr Präsident! Da ist noch ein Teil der Erklärung, den ich auch von der Staatsanwaltschaft bekommen habe. Es ist eine sehr umfangreiche Zusammenstellung gewesen. Darf ich das dem Zeugen auch noch überreichen?

VORSITZENDER: Soll das heißen, daß er nicht das ganze Dokument hat?


DR. NELTE: Er hat noch nicht das ganze Dokument vor sich.


VORSITZENDER: Ja, natürlich.


DR. NELTE: Ich habe es von der Staatsanwaltschaft in drei Teilen bekommen, und diese drei Teile möchte ich ihm jetzt auch geben, wenn er es vollständig haben soll.


VORSITZENDER: Die Erklärung, die wir hier in Englisch haben, hat fünf Seiten, und zwar Schreibmaschinenseiten, und ist in folgender Weise beglaubigt:

»Dieser Anhang enthält eine genaue Übersetzung mündlicher Erklärungen, die mir von Generalmajor Westhoff am 13. Juni 1945 gemacht wurden, und zwar in Antwort auf die Fragen bezüglich der Erschießung von 50 RAF-Offzieren aus Stalag Luft III. Datum 23. September 1945. J. E. Parnell, Hauptmann, Intelligence Corps.«

Ist das auf...

DR. NELTE: Herr Präsident! Ich weiß nicht, ob der General Westhoff Vielleicht mehrfach vernommen worden ist. In diesem Dokument hat er auch über das ganze Kriegsgefangenenwesen gesprochen, also nicht nur über den Fall Sagan. Es handelt sich hier um einen fortlaufenden Bericht und der Zeuge...

VORSITZENDER: Das einzige Dokument, das als Beweisstück vorgelegt wurde, ist dieses Dokument, das ich in meiner Hand [177] halte, und das ist der Anhang zu dem Bericht von Brigadegeneral Shapcott.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Ich habe mir den Teil des Dokuments, den Dr. Nelte hat, angesehen. Ich glaube, meine Kenntnisse der deutschen Sprache sind ausreichend, um dieses Teilstück zu identifizieren. Es ist dasselbe Dokument. Wenn Sie sich, Herr Vorsitzender, Seite 2 ansehen, werden Sie die Stelle »Generalinspekteur, General Roettig« finden. Dort beginnt dieser Teil, Herr Präsident, ich habe bis zum letzten Absatz verglichen: »Ich kann mich nicht an irgendwelche Einzelheiten erinnern«. Soweit meine deutschen Sprachkenntnisse ausreichen, steht hier dasselbe, so daß Sie, Herr Vorsitzender, also die letzte Hälfte dieses Dokuments vor sich haben.


VORSITZENDER: Ja. Dr. Nelte und Sir David! Das beste wird wohl sein, wenn Sir David die Stellen, auf die er sich stützt, dem Zeugen vorhält, und dann kann der Zeuge gefragt werden, ob sie stimmen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja.


VORSITZENDER: Und dann kann Dr. Nelte alle gewünschten Fragen stellen. Zeuge! Der Anklagevertre ter wird jetzt an Sie Fragen über dieses Dokument stellen; Sie brauchen daher nicht weiterzulesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Zeuge! Hatten Sie Gelegenheit, den ersten Absatz der Erklärung zu lesen?


WESTHOFF: Jawohl, ich habe das gelesen.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und stimmt es; ist es richtig?


WESTHOFF: Es sind einige Sachen darin, die nicht ganz richtig sind. Zum Beispiel steht auf der ersten Seite...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will es verlesen und dann sehen, wie weit es stimmt:

»Ich hatte die Leitung, als die Erschießung der RAF-Fliegeroffiziere in Stalag Luft III stattfand.« Stimmt das?

WESTHOFF: Da fehlt hier: »Als die Erschießung stattfand.«

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun:

»Es War das erstemal, daß Feldmarschall Keitel mich rufen ließ. Ich ging mit General von Graevenitz. Er wurde gerufen, und ich mußte ihn begleiten.« Ist das richtig?

WESTHOFF: Jawohl.

[178] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: »Eine gewisse Anzahl Offiziere war von dem Lager Sagan entflohen. Ich kann mich nicht entsinnen, wieviele es waren, ich glaube jedoch ungefähr 80.« Stimmt das auch?

WESTHOFF: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, der nächste Satz:

»Als wir eintraten, war der Feldmarschall sehr aufgeregt und nervös und sagte: ›Meine Herren, das ist eine böse Angelegenheit.‹«

Ist das richtig?

WESTHOFF: Jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann geht es weiter:

»Immer, wenn Kriegsgefangene entflohen sind, hatten wir Ärger damit – schließlich und endlich konnten wir sie doch nicht anbinden.«

Das ist Ihr eigener Kommentar. Und dann sprechen Sie weiter über das, was der Feldmarschall sagte:

»›Heute morgen warf mir Göring in Himmlers Gegenwart vor, daß wir wiederum Kriegsgefangene hätten entfliehen lassen. Das wäre unerhört.‹«

Dann setzen Sie Ihren Kommentar fort:

»Dann müssen sie sich gestritten haben, weil das Lager nicht unter unserer Aufsicht stand, es war doch ein Luftwaffenlager.«

Ist es richtig, daß der Feldmarschall sagte:

»Heute morgen warf mir Göring in Himmlers Gegenwart vor, daß wir wiederum Kriegsgefangene hätten entfliehen lassen.«

WESTHOFF: Nicht in Himmlers Gegenwart, sondern in Hitlers Gegenwart. Hitlers Gegenwart.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es sollte heißen »in Hitlers Gegenwart«?


WESTHOFF: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann der nächste Satz:

»Alle Luftwaffenlager unterstanden direkt der Luftwaffe, jedoch der Inspekteur der Kriegsgefangenenlager war verantwortlich für alle Lager und für ihre Inspektion. Ich war damals noch nicht Inspekteur.«

All das wurde uns schon erklärt. Ich glaube nicht, daß hier hinsichtlich der Organisation irgend etwas unklar ist. Wir haben diese Frage von diesem Gerichtshof schon im einzelnen durchgesprochen. [179] Ich will den Zeugen darüber nicht weiter befragen, es sei denn, der Gerichtshof wünscht es. Sie sagen dann:

»Ich war damals noch nicht Inspekteur. General von Graevenitz war Inspekteur und alle Lager fielen unter seine Verwaltung und Inspektion.«

Dann sagen Sie:

»Göring machte Keitel verantwortlich, daß er diese Leute hätte entfliehen lassen. Diese dauernden Ausbrüche geben einen schlechten Eindruck. Dann mischte sich Himmler ein. Ich kann nur das sagen, was der Feldmarschall uns sagte, und er beschwerte sich, daß er weitere 60000 bis 70000 Leute als Landwachen und so weiter zu besorgen habe.«

Ist das richtig? Hat der Feldmarschall das gesagt?

WESTHOFF: Jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, der zweite Absatz:

»Feldmarschall Keitel sagte zu uns:

›Meine Herren, diese Fluchtversuche müssen unterbunden werden. Wir müssen ein Exempel statuieren. Wir werden sehr strenge Maßnahmen ergreifen. Ich kann Ihnen nur sagen, daß die Leute, die entflohen sind, erschossen werden. Wahrscheinlich ist die Mehrzahl von ihnen bereits tot.‹ Dies sagte uns Keitel während der Sitzung.«

Ist das richtig?

WESTHOFF: Jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und dann sagen Sie:

»Wir waren erstaunt über diese Auffassung, die wir zuvor noch nie gehört hatten. Diese Angelegenheit mußte sich im März ereignet haben. Einige Tage nach der Flucht wurden wir zum Feldmar schall nach Berlin befohlen, jedoch nicht in dieser Sache, sondern wegen anderer Angelegenheiten. Wir wußten, daß die Kriegsgefangenen entflohen waren, und wir waren überrascht über diese während der Sitzung abgegebene Erklärung.«

Dann fahren Sie wieder mit Ihrem Bericht über diese Konferenz fort:

»General von Graevenitz wandte sofort ein und sagte: ›Aber Herr Feldmarschall, das kommt doch nicht in Frage. Entfliehen ist kein unehrenhaftes Vergehen. Das ist doch festgelegt in der Genfer Konvention.‹«

Ist es richtig, daß General von Graevenitz diese Worte gebraucht hat?

WESTHOFF: Der General von Graevenitz hat Einwendungen bezüglich der Genfer Konvention gemacht. Es fehlt aber in dem [180] Bericht, daß der Feldmarschall dem General von Graevenitz gesagt hat, es handle sich um einen Führerbefehl. Das fehlt hier.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wollen Sie sich den nächsten Satz ansehen, den ich Ihnen verlesen will. Sie sagten:

»Er (Graevenitz) machte diese Einwände, worauf Keitel sagte: ›Das geht mich einen Dreck an, wir haben diese Angelegenheit im Beisein des Führers besprochen, und es kann nicht mehr geändert werden.‹«

Ist das richtig?

WESTHOFF: Nein, der Feldmarschall hat gesagt, das ist mir gleichgültig. Das ist mir gleichgültig.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich glaube, es würde uns helfen, Herr General, wenn Sie jetzt dem Gerichtshof nach Ihrem besten Erinnerungsvermögen die Antwort des Feldmarschalls auf die Einwendungen des Generals von Graevenitz mitteilen würden.


WESTHOFF: Ich habe dem Gericht darüber eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, die ich vielleicht verlesen darf:

»Anläßlich der Anwesenheit des Generals von Graevenitz und mir im März 1944 im Hauptquartier machte der Feldmarschall Keitel...«

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: General Westhoff! Der Gerichtshof wird vielleicht später darauf zurückkommen. Es würde uns helfen, wenn Sie jetzt bei dieser Erklärung bleiben könnten und uns sagen würden, ob sie richtig oder falsch ist. Auf alles andere werden wir später eingehen. Es handelt sich jetzt um folgenden Punkt, auf den Sie sich konzentrieren sollen: Was sagte der Feldmarschall, nachdem General von Graevenitz, wie Sie uns erzählten, seine Einwendung auf Grund der Genfer Konvention gemacht hatte? Was sagte er zu diesem Punkt?

Es würde für uns von großem Nutzen sein, wenn Sie uns diese Frage beantworten könnten.

WESTHOFF: Der Feldmarschall hat dann gesagt: »Das ist jetzt gleichgültig, wir müssen ein Exempel statuieren.«


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich glaube, Sie sagten, daß er einen Führererlaß oder einen Führerbefehl oder etwas Ähnliches bei dieser Gelegenheit erwähnte? Hat er so etwas erwähnt?


WESTHOFF: Das hat er vorher schon gesagt, ganz am Anlang, daß es sich hier um einen Führerbefehl handle.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Im nächsten Absatz dieser Erklärung weisen Sie darauf hin... ich glaube, daß es Ihnen gegenüber fair ist, es zu verlesen; es ist der zweite Satz:

[181] »In diesem Falle jedoch hatte niemand von unseren Leuten«, das heißt Angehörige der Wehrmacht, »Kriegsgefangene erschossen. Ich machte sofort Nachforschungen.«

Dann setzen Sie fort:

»Keiner von ihnen wurde von einem Soldaten erschossen, jedoch nur von Gestapoleuten oder von anderen Polizeiwachen. Das beweist, daß wahrscheinlich Himmler... natürlich weiß ich nicht, ob er den Vorschlag dem Führer unterbreitet hat, oder wie sie es vereinbarten – jedoch sollte es möglich sein, von Göring, der bei der Sitzung anwesend war, dies ausfindig zu machen. Natürlich weiß ich es nicht.«

Erinnern Sie sich, diese Antworten gegeben zu haben?

WESTHOFF: Jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann sagen Sie weiter:

»Jedenfalls eines ist klar, daß keiner unserer Leute sie erschossen hat, sie müssen alle von Männern der Polizei erschossen worden sein.«

Und im letzten Satz erklären Sie:

»In diesem besonderen Fall sind nur diejenigen zurückgebracht worden, die von unseren Leuten, das heißt Soldaten, eingefangen worden waren.«

Im nächsten Absatz erklären Sie, daß Sie keine Autorität besaßen, der Polizei Befehle zu erteilen, und wiederholen, daß Mitglieder der Wehrmacht keinen von ihnen erschossen hätten. Im dritten Satz sagen Sie:

»Ich hatte mir sofort einen Bericht senden lassen und ich sagte zu General von Graevenitz: ›Herr General, das einzige, was wir nun machen können, ist, darauf zu achten, daß, soweit wir zuständig sind, diese schmutzigen Angelegenheiten nicht durchgeführt werden.‹«

Stimmt das? Beschreibt das Ihre Handlungsweise genau, Herr General?

WESTHOFF: Jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Einen oder zwei Sätze später sagen Sie, daß Sie sich vor ein »fait accompli« gestellt sahen. Nachdem Sie, General, den Protest des Generals von Graevenitz, der zu Feldmarschall Keitel gesagt hatte: »Das ist ganz unmöglich, wir können keine Leute erschießen«, wiederholt haben, fahren Sie folgendermaßen fort:

»Und wie die Erschießungen vollzogen wurden, das hörte ich von dem Vertreter der Schutzmacht, Herrn Naville aus der Schweiz.«

Stimmt das?

[182] WESTHOFF: Nein.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Auf welche Weise hörten Sie von den Erschießungen?


WESTHOFF: Ich hatte mich an die Gestapo gewandt und wollte die Unterlagen für die Erschießungen haben für das Auswärtige Amt. Und die habe ich nicht bekommen. Der Vertreter der Schweiz, Herr Naville, den ich in das Lager geschickt hatte, kam auf der Rückreise bei mir vorbei, und von dem habe ich das einzige erfahren, was ich von diesem Falle überhaupt gehört habe, nämlich, daß anscheinend ein Kriegsgefangener, der in das Lager zurückgekommen war, gesehen hätte, daß die entflohenen Flieger aus dem Görlitzer Gefängnis auf einem Lastkraftwagen schwer gefesselt und bewacht herausgefahren worden seien. Das ist das einzige, was ich überhaupt von dieser Sache erfahren habe, und ich habe bisher nicht erfahren, auf welche Art und Weise die Flieger umgekommen sind. Die Gestapo hat sich geweigert, mir darüber Auskünfte zu geben.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Aber es ist im allgemeinen richtig, daß das, was Sie überhaupt erfahren haben, von dem Vertreter der Schutzmacht stammt. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern, ob sein Name Naville war oder nicht? Aber das stimmt doch?


WESTHOFF: Ich habe die Frage nicht verstanden.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Alles, was Sie erfahren haben, und Sie sagten uns, daß es sehr wenig war, erfuhren Sie durch den Vertreter der Schweiz, der Schutzmacht. Ist das richtig?


WESTHOFF: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nun zu den nächsten Stellen der Erklärung übergehen, als Sie versucht haben, mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu treten. Wenn Sie den Absatz weiterlesen, werden Sie sehen, daß Sie gesagt haben:

»Auf jeden Fall, wir erhielten keine Auskunft, und so wurde dem Feldmarschall erklärt, daß ein solches Verfahren ganz unmöglich sei, und daß wir mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung treten müßten. Daraufhin betonte er ausdrücklich, daß es verboten sei, mit dem Auswärtigen Amt in Verbindung zu treten.«

Ist das richtig?

WESTHOFF: Jawohl.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich will nun zwei weitere Sätze verlesen:

»Dann wurde die Angelegenheit vor das House of Commons in England gebracht und von unserer Seite wurde eine Note [183] abgesandt. Dann wurde ich ganz unerwartet von Admiral Bürkner, von der Amtsgruppe Ausland im OKW, die in Verbindung mit dem Auswärtigen Amt stand, angerufen. Er telephonierte mich am Abend an und sagte: ›Der Feldmarschall hat mir den Auftrag gegeben, sofort eine Antwort an England vorzubereiten. Um was handelt es sich? Ich weiß überhaupt nichts über diese Angelegenheit.‹ Ich sagte: ›Herr Admiral, es tut mir leid, aber General von Graevenitz erhielt strengsten Befehl, mit niemand darüber zu sprechen. Außerdem war es nicht erlaubt, irgend etwas in dieser Angelegenheit schriftlich niederzulegen. Außerdem wurden wir selbst vor eine vollendete Tatsache gestellt. Dieser Befehl war anscheinend von Himmler gegeben worden, und die Sachlage war derart, daß wir nichts mehr unternehmen konnten!‹«

Ist dieser Bericht richtig?

WESTHOFF: Hier ist wieder das Wort »Himmler« mit »Hitler« verwechselt worden.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Es müßte Hitler heißen. Aber abgesehen davon ist er doch richtig? Handelt es sich im großen und ganzen um einen genauen Bericht über die Unterredung zwischen Admiral Bürkner und Ihnen?


WESTHOFF: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie erklären dann weiter, daß Admiral Bürkner von Ihnen über die Sache Bericht erstattet haben wollte, und daß Sie nur das gewußt hätten, was Ihnen der Vertreter der Schweiz gesagt hatte, und daß Sie verschiedene Versuche unternommen hätten, mit der Gestapo in Verbindung zu treten.

Und dann, gegen Ende dieses Absatzes:

»Dann trat das Auswärtige Amt selbst mit ihr in Verbindung und übernahm den Fall. Später fuhr einer meiner Leute, Oberstleutnant Krafft, während meiner Abwesenheit nach Berchtesgaden. Zu diesem Zeitpunkt sollte eine Note an England vorbereitet werden. Als wir dann diese Note an England lasen, waren wir völlig überrascht. Wir faßten uns alle an den Kopf: Verrückt. Wir konnten in dieser Angelegenheit nichts unternehmen.«

Ist das richtig? Sagten Sie das und trifft das zu?

WESTHOFF: Die Angelegenheit ist dann dem Auswärtigen Amt übergeben worden, und das Auswärtige Amt hat den Auftrag bekommen, eine Note an England auszufertigen. Zu dieser Besprechung ist anscheinend der Oberstleutnant Krafft als Sachverständiger für den Fall Sagan, um die vielleicht noch vorhandenen Zweifel zu klären, mit herangezogen worden. Das soll aber nicht etwa heißen, [184] daß da der Oberstleutnant Krafft in irgendeiner Form an der Ausfertigung der Note beteiligt war. Das ist eine Angelegenheit des Auswärtigen Amtes gewesen. Das Auswärtige Amt hat ihn nur herbeigezogen, damit, wenn an dem Sachverhalt noch irgendwelche Zweifel waren, diese an Ort und Stelle geklärt werden könnten.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Den nächsten Teil der Erklärung will ich nicht verlesen, Herr General, es sei denn, daß der Gerichtshof es wünscht. Sie haben nämlich klar die Tatsache hervorgehoben, daß Ihrer Meinung nach der Generalinspekteur, General Roettig, mit der Sache überhaupt nichts zu tun hatte. Und wenn Sie mir bestätigen, daß das der Inhalt der nächsten zwei Absätze ist, will ich diese mit Ihnen nicht im einzelnen durchsehen. Sie stellen fest, daß General Roettig nichts damit zu tun hatte. Stimmt das?


WESTHOFF: Nein.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun, dann wollen Sie sich den ersten Satz ansehen. Ich glaube, daß es hier deutlich steht. Schauen Sie den ersten Satz an:

»Generalinspekteur Roettig hatte nichts, überhaupt nichts damit zu tun. Bei dieser Gelegenheit hatte er seine Hand überhaupt nicht im Spiel. Er war vollkommen ausgeschlossen worden, weil ihm diese Angelegenheit scheinbar in der Morgenbesprechung beim Führer, das heißt in Gegenwart des Führers, in der zwischen Himmler, Feldmarschall Keitel und Göring stattfindenden Konferenz, aus der Hand genommen wurde.«

Ist das richtig? Ich wollte nur kurz sagen, daß Sie versuchten, und zwar, wenn es stimmt, mit Recht versuchten, Ihrer Meinung dahingehend Ausdruck zu geben, daß General Roettig nichts damit zu tun hatte. Stimmt das, das heißt der Satz, den ich Ihnen vorgelesen habe?

Sagten Sie »Ja«?

WESTHOFF: Der Generalinspekteur war verantwortlich für Fluchtverhinderung, hatte aber nichts mit dieser Angelegenheit zu tun.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann gibt es keine Meinungsverschiedenheit zwischen uns. Ich habe nämlich dasselbe behauptet. Bitte sehen Sie sich nun den nächsten Absatz an. Er handelt auch von General Roettig; dann sprechen Sie über die Lage der Offiziere. Sie sagen folgendes:

»Ich weiß nur, daß ein Befehl bestand, nach welchem nur Offiziere, und ich glaube, nur diejenigen, die von der Gestapo aufgegriffen wurden, ihr ausgeliefert werden sollten.«

Dann sprechen Sie über Nachrichtendienst, und damit will ich Sie nicht belästigen. Sehen Sie sich nun bitte den nächsten Absatz an:

[185] »Ich erhielt einen Bericht aus dem Lager, daß soundso viele Männer beim Fluchtversuch erschossen worden wären. Von der Gestapo hörte ich überhaupt nichts. Es spielt sich folgendermaßen ab: Die Berichte werden in das Lager gesandt. Dann benachrichtigt uns das Lager, daß eine gewisse Anzahl von Männern wieder aufgegriffen wurde und eine gewisse Anzahl erschossen worden war. Die Dinge wurden in dieser Weise weitergegeben. Die Gestapo übermittelte mir keine wie auch immer geartete Nachricht; sie sagte uns nur gelegentlich, wenn wir Nachforschungen anstellten, daß sie eine gewisse Anzahl wieder aufgegriffen hätte.«

Nun lesen Sie bitte den nächsten Satz sehr sorgfältig:

»Der Feldmarschall gab uns genaue Anweisung zur Veröffentlichung einer Liste im Lager, die als Warnung die Namen der Erschossenen enthalten sollte. Das wurde durchgeführt. Es war ein direkter Befehl, den wir befolgen mußten.«

Stimmt das?

WESTHOFF: Es ist uns befohlen worden, daß von allen Erschossenen zum abschreckenden Beispiel in dem Lager eine Liste ausgehängt werden sollte.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Und dann der nächste Satz:

»Offenbar wurden die Körper verbrannt und die Asche in Urnen ins Lager geschickt.«

Dann sprechen Sie von einem Übereinkommen über das Begräbnis. Sie sagen sodann, daß diese Frage die größten Schwierigkeiten verursachte. Einen oder zwei Sätze weiter sagen Sie, daß Angelegenheiten dieser Art immer an höhere Dienststellen weitergeleitet wurden. Sie gingen an die Parteikanzlei, und dann war dort der Teufel los. Die Einäscherung von Kriegsgefangenen war nämlich verboten.

Sie sprechen dann weiter davon, daß Sie die Frage angeschnitten hätten, es sei dies ein Verstoß gegen die Genfer Konvention. Sie sagten folgendes:

»Wenn immer ich mich an das Offizierskorps wandte und sagte: ›Meine Herren, wir handeln nur gemäß der Konvention‹, so kam am folgenden Tag irgend jemand von der höheren Instanz, von der Parteikanzlei, an und sagte: ›Meine Herren, die Konvention ist ein Papierfetzen, der uns nichts angeht‹.«

Stimmt das? War das so gang und gäbe?

WESTHOFF: Das ist nicht ganz richtig, das Oberkommando der Wehrmacht hat den Standpunkt vertreten, die Konvention zu beachten; das Kriegsgefangenenwesen als solches in Deutschland [186] war aber nur nach außen in den Händen des Oberkommandos der Wehrmacht. Bestimmend über die Kriegsgefangenen waren die Parteidienststellen und die Wirtschaftsdienststellen. So mußte zum Beispiel meine Dienststelle jede Verfügung, die herausging, an den Vertreter der Parteikanzlei vorlegen, und der bestimmte, wie die Verfügung herauszugehen hatte, nicht etwa das Oberkommando der Wehrmacht.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte nicht auf Einzelheiten eingehen. Sie hatten eine Zusammenkunft mit dem Stellvertreter Bormanns, Friedrich, in der Parteikanzlei. Im nächsten langen Absatz, der anfängt: »Die Lager der Luftwaffenkriegsgefangenen unterstanden der DLW-Verwaltung.« ... Wir haben diese Frage, Herr Vorsitzender, bereits im einzelnen – vom Standpunkt der Luftwaffe aus – behandelt. Ich habe nicht die Absicht, es wieder vorzubringen.

Wollen Sie nun den nächsten Absatz betrachten, wo Sie über die Frage der Auslieferung von Kriegsgefangenenlagern an Himmlers Organisation gesprochen haben. Sie finden da die Stelle: »Es wurde uns gesagt: ›Alle Männer, die ausbrechen, sind zu erschießen‹.« In meiner englischen Übersetzung ist es der Beginn des nächsten Absatzes. Haben Sie es gefunden? Nach einem langen Absatz über Luftwaffenlager.


WESTHOFF: Welche Seite bitte?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Leider sind die Seiten verschieden numeriert, aber es beginnt: »Es wurde uns gesagt: ›Alle Männer, die ausbrechen, sind zu erschießen‹.« Es ist der drittletzte Absatz des Dokuments. Am Ende des Dokuments werden Sie einen Absatz sehen: »Ich kann mich nicht erinnern...« und vor diesem: »Wir vereinbarten mit dem Feldmarschall«, es ist der Absatz vor diesem:

»Es wurde uns gesagt: ›Alle Männer, die ausbrechen, sind zu erschießen‹.«

Haben Sie es gefunden?

»Der Feldmarschall verbot, irgend etwas darüber schriftlich niederzulegen. Überhaupt nichts. Nur das Lager war zu benachrichtigen, damit man dort im Bilde war. Ich besprach die Sache noch einmal mit Graevenitz. Genaue Einzelheiten darüber kann ich Ihnen nicht mehr angeben. Wir nahmen Fühlung mit der Gestapo über die Rückführung der Leichen. Wir mußten sie wiederhaben. Dann ging von Graevenitz an die Front.«

Ich möchte, daß Sie sich dann den nächsten Satz sorgfältig ansehen:

[187] »Ich sagte dann zu Oberstleutnant Krafft: ›Ich mache das so nicht weiter. Ich werde mich auf alle Fälle decken, so daß wir später nicht in diese Sache verwickelt werden. Es ist wahr, daß der Feldmarschall verboten hat, in dieser Angelegenheit etwas schriftlich niederzulegen, aber ich muß es schriftlich haben. Es muß vom Führer unterzeichnet werden.‹«

Das haben Sie also Krafft gesagt; es ist verhältnismäßig unwichtig.

WESTHOFF: Das ist nicht ganz richtig.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Dann sagen Sie uns, was Sie geändert haben wollen.


WESTHOFF: Ich wollte eine schriftliche Sache haben, die vom Feldmarschall gezeichnet war, und habe aus dem Grunde eine Aktennotiz ausgegeben, in der die Besprechung festgelegt war, und hatte somit eine Unterschrift des Feldmarschalls bei meiner Dienststelle für eventuelle Fälle, damit ich etwas Schriftliches in der Hand hatte. Was auch tatsächlich stimmte.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun schauen Sie sich mal den nächsten Satz an. Ich glaube, daß das vollkommen mit dem übereinstimmt, was Sie gesagt haben:

»Entgegen Feldmarschall Keitels Befehlen – ich gab vor, nicht alles richtig verstanden zu haben – arbeitete ich die Sache auf dem Papier aus. Ich sagte zu Oberstleutnant Krafft: ›Ich möchte das Wort ›Erschießen‹ eingeschlossen haben, so daß Keitel es schriftlich sehen kann. Er kann dann eine andere Haltung einnehmen.‹ Als ich die Sache zurückerhielt, hatte er folgende Bemerkung an den Rand geschrieben: ›Ich habe nicht ausdrücklich ›Erschießen‹ gesagt, ich habe gesagt, der Polizei oder der Gestapo übergeben‹.«

WESTHOFF: Das stimmt nicht ganz.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Welche Änderungen schlagen Sie vor, Herr General?


WESTHOFF: Das habe ich klar ausgesagt in meiner eidesstattlichen Erklärung, daß der Feldmarschall auf den Rand geschrieben hat: »Erschießen habe ich nicht gesagt, aber der Gestapo überstellen.«


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ist das nicht dasselbe, wie es in der Erklärung steht? Es sagt: »Er hat an den Rand geschrieben: ich habe nicht ausdrücklich ›Erschießen‹ gesagt. Ich habe gesagt, ›der Polizei oder der Gestapo übergeben‹.«


WESTHOFF: Das ist richtig.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich möchte, daß das ganz klar ist, Herr General. Der Entwurf des Befehls oder die Aktennotiz, die Sie dem Feldmarschall übersandten, enthielt das Wort »Erschießen«.


WESTHOFF: Jawohl.

[188] SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nun kommt nur noch ein kleines Stück. Sie fahren fort:

»Wir kamen mit dem Feldmarschall überein, die Sache nochmals dem Führer zu unterbreiten. Wir hatten das Gefühl, daß da irgend etwas nicht ganz in Ordnung sei.«

Und dann sagen Sie, Sie hätten sich mit den unteren Polizeibehörden in Verbindung setzen müssen, und ungefähr zehn Zeilen weiter unten sagen Sie das Folgende:

»Ich konnte schließlich in dieser Sache nicht das gewünschte Ziel erreichen und ging daher selbst nach Berlin – es war das einzige Mal, daß ich Kaltenbrunner sah – und sagte zu Kaltenbrunner: ›Diese Angelegenheit steht immer noch aus. Sie muß dem Führer unterbreitet werden. Es kann so nicht weitergehen. Eine Entscheidung muß irgendwann gefaßt werden, aber abgesehen davon bin ich der Ansicht, man sollte die ganze Angelegenheit fallen lassen. Das Ganze ist Wahnsinn. Es hat uns schon so viele Unannehmlichkeiten verursacht und ist so ungeheuerlich, daß ich der Ansicht bin, die Angelegenheit müßte entweder auf irgendeine Art rückgängig gemacht werden, oder es müßte dem Führer abgeraten werden, sie noch weiter zu verfolgen.‹«

Ist das im wesentlichen wieder eine richtige Wiedergabe Ihrer Unterredung mit dem Angeklagten Kaltenbrunner?

WESTHOFF: Es handelt sich aber hier nicht direkt um diesen Fall, sondern um einen Befehl, der im Anschluß daran von Wagner herausgegeben werden sollte, und der auf zwei Wegen an den Führer gebracht werden sollte, einmal auf dem Weg über den Chef OKW, und das andere Mal über Himmler. Dieser Befehl war im Entwurf dem Feldmarschall Keitel vorgelegt, und dieser Entwurf war dann zur Gestapo gegangen. Die Gestapo las auch den Entwurf und machte dann nichts weiter. Ich habe auch nie herausfinden können, warum nicht, und aus diesem Grunde habe ich Herrn Kaltenbrunner seinerzeit selbst darauf angesprochen.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: War das der endgültige Befehl, daß entflohene Kriegsgefangene der Polizei oder Gestapo übergeben werden sollen?


WESTHOFF: Jawohl.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich verstehe. Passen Sie auf, General Westhoff, Sie haben sich doch hier in Wirklichkeit mit der Zukunft beschäftigt, mit dem, was in der Zukunft getan werden sollte?


WESTHOFF: Ja.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Ich glaube nicht, daß wir weiter in Einzelheiten gehen müssen, es sei denn, [189] der Gerichtshof wünscht es. Der Rest der Aussage, Herr Vorsitzender, hat nur einen allgemeinen Bericht über die Haltung der britischen Kriegsgefangenen zum Inhalt, und ich habe zu diesem Teil nichts zu sagen.

Herr Vorsitzender! Es hat sich noch ein anderes Problem ergeben, und vielleicht würde der Gerichtshof es für richtig halten, es jetzt zu erörtern. Mein Kollege, Oberst Pokrowsky, möchte an diesen Zeugen über einige ganz andere Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Behandlung von russischen Kriegsgefangenen Fragen stellen. Vielleicht wird der Gerichtshof jetzt hierfür den passenden Zeitpunkt sehen.


VORSITZENDER: Es wird wahrscheinlich besser sein, wenn Dr. Nelte, sofern er Fragen hat, diese an den Zeugen stellt, bevor Oberst Pokrowsky sein Kreuzverhör beginnt.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ich glaube, Herr Vorsitzender, wir sollten diese Frage erst klären.


VORSITZENDER: Hat Oberst Pokrowsky Fragen in Bezug auf den Angeklagten Keitel zu stellen?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Sie haben natürlich Bezug auf die Stellung des OKW zu den Kriegsgefangenen, aber sie haben nichts mit Sagan zu tun.


VORSITZENDER: Dr. Nelte, haben Sie irgendwelche Fragen an den Zeugen zu stellen?

DR. NELTE: [zum Zeugen gewandt] Herr Zeuge! Das, was Ihnen soeben vorgelesen worden ist, wurde als »Statement«, Erklärung, bezeichnet und hier vorgelegt. Haben Sie jemals diese Erklärung in zusammenhängender Form mündlich oder schriftlich abgegeben?


WESTHOFF: Ich bin einzeln vernommen worden, und diese Vernehmung, die mir vorgelegt worden ist, ist eine Zusammenfassung meiner Aussagen, die aber dadurch natürlich hier und da Fehler hatte, weil sie unter Weglassung der Fragestellung zusammengefaßt worden ist.


DR. NELTE: Also es handelt sich um eine Zusammenfassung dessen, was Sie als Antwort auf Fragen in verschiedenen Vernehmungen geantwortet haben?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Ist Ihnen diese Zusammenfassung einmal vorgelegt worden?


WESTHOFF: Nein.


DR. NELTE: Ich hatte den Eindruck, daß die Absätze, die Ihnen eben vorgelesen worden sind, manchmal sehr lang waren und daß Sie eigentlich die Antwort immer nur auf den letzten Teil dieses [190] Absatzes gegeben haben. Ich möchte Sie nun fragen, ob Sie nicht lach diesen Vernehmungen in London noch einmal vernommen worden sind?


WESTHOFF: Ich bin hier vernommen worden in Nürnberg.


DR. NELTE: Von Herrn Oberst Williams?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Und was hat Herr Oberst Williams Ihnen am Schluß dieser Vernehmung gesagt, worum hat er Sie gebeten?


WESTHOFF: Am Schluß hat Herr Oberst Williams mich beauftragt, in kurzen Zügen den Kernpunkt der Vernehmung herauszustellen und in einer eidesstattlichen Erklärung zusammenzufassen.


DR. NELTE: Und haben Sie diese eidesstattliche Erklärung vor Herrn Oberst Williams beschworen?


WESTHOFF: Jawohl, die habe ich beschworen.


DR. NELTE: Nun will ich zunächst mit Ihnen die Vernehmung durchgehen, die Sie Herrn Oberst Williams gegenüber abgegeben haben und die im Dokument RF-1450 niedergelegt ist. Ich lasse Ihnen dieses Dokument überreichen.


[Das Dokument wird dem Zeugen übergeben.]


VORSITZENDER: Was meinen Sie mit Dokument 1450?

DR. NELTE: RF-1450 ist im Dokumentenbuch, in meinem Dokumentenbuch enthalten als Nummer 5; in meinem Dokumentenbuch.


VORSITZENDER: Sie meinen also RF-1450?


DR. NELTE: Jawohl, RF.

Dieses Dokument ist überschrieben »Zusammenfassung des Verhörs von General Adolf Westhoff durch Oberst Curtis L. Williams vom 2. November 1945«.


VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte, Dr. Nelte. Der Gerichtshof ist der Ansicht, Dr. Nelte, daß Sie diesen Zeugen fragen können: »Haben Sie bei einem Verhör zu einem anderen Zeitpunkt eine andere Aussage gemacht oder nicht?« Aber das Dokument, auf das Sie sich jetzt beziehen, ist ein Dokument, das der Gerichtshof auf Grund Ihres eigenen Einspruchs nicht zugelassen hatte. Als die Franzosen dieses Dokument vorlegten, haben Sie Einspruch erhoben, und es wurde aus diesem Grunde nicht zugelassen. Es steht Ihnen daher jetzt nur der Weg zu folgender Fragestellung offen: »Haben Sie Oberst Williams das und das gesagt?«

DR. NELTE:


[zum Zeugen gewandt]


Ich habe hier eine Zusammenstellung derjenigen Punkte, die in dem Dokument oder in der Niederschrift des Oberst Williams nach Ihrer Angabe nicht richtig sein sollen. Ich frage Sie nun, was haben Sie oder haben Sie den Oberst Williams bei seiner Befragung...


[191] VORSITZENDER: Dr. Nelte! Sie dürfen nicht sagen, daß es hier Abweichungen gibt. Sie müssen ihn darüber fragen und dürfen nicht selber Erklärungen abgeben.


DR. NELTE: Was haben Sie Oberst Williams auf seine Frage geantwortet, ob die Kriegsgefangenen in ihrer Gesamtheit dem OKW und dem Feldmarschall Keitel unterstellt gewesen sein sollen?


WESTHOFF: Die Kriegsgefangenenlager sind dem OKW nur insofern unterstellt gewesen, als das OKW das Kontrollrecht über sie hatte, und indem das OKW die Schutzmächte, das Internationale Rote Kreuz und die IMCE einsetzte. Befehlsgewalt oder Strafgewalt hatte das OKW über die Lager nicht.


DR. NELTE: Was haben Sie Oberst Williams auf die Frage nach dem Recht des OKW hinsichtlich der Inspizierung geantwortet?


WESTHOFF: Das Oberkommando der Wehrmacht war berechtigt zur Inspizierung; das geht auch aus meiner Dienstanweisung hervor, in der klar zum Ausdruck gebracht wird, daß der Inspekteur zur Besichtigung der Lager berechtigt ist.


DR. NELTE: Was haben Sie dem Oberst Williams auf die Frage, wem das Stalag Luft III Sagan unterstellt war, geantwortet?


WESTHOFF: Das Stalag Luft III Sagan unterstand dem Oberbefehlshaber der Luftwaffe, weil der Oberbefehlshaber der Luftwaffe auf seinen eigenen Wunsch sämtliche Kriegsgefangenenlager der Luftwaffe unterstellt bekommen hatte, schon zu Beginn des Krieges.


DR. NELTE: Haben Sie dem Oberst Williams auf eine Frage geantwortet, Göring, Himmler, Keitel und Hitler haben beschlossen, die Offiziere, die in Sagan entflohen sind, zu erschießen?


WESTHOFF: Nein, das ist ein Irrtum. Herr Oberst Williams hat mich gefragt, was der Führer zum Feldmarschall Keitel gesagt hätte. Daraufhin habe ich klar geantwortet, daß ich hierüber keine Auskunft geben könnte, weil ich an dieser Besprechung nicht teilgenommen hätte. Ich könnte nur Auskunft geben über die Besprechung, die der Feldmarschall Keitel mit dem. General von Graevenitz gehabt hatte.


DR. NELTE: Haben Sie dem Oberst Williams geantwortet, daß Feldmarschall Keitel bei dieser Besprechung mit Graevenitz gesagt hat: »Dies ist mein Befehl?«


WESTHOFF: Nein, der Feldmarschall konnte einen Befehl über die Erschießungen nicht geben, da die Erschießungen ja nicht auf dem Sektor der Wehrmacht, sondern auf dem Sektor der Gestapo lagen.


DR. NELTE: Haben Sie bei Ihrer Vernehmung, insbesondere auch gegenüber Oberst Williams, klar zum Ausdruck gebracht, daß es [192] sich niemals um einen Befehl Keitels selbst oder um einen Befehl handelte, den Keitel Ihnen auf höheren Befehl weitergegeben hat?


WESTHOFF: Es handelte sich um eine Information an den General von Graevenitz. Das steht auch ganz einwandfrei in meiner eidesstattlichen Erklärung.


DR. NELTE: Wenn ich Sie also richtig verstehe, erklären Sie, daß der Feldmarschall Keitel niemals einen eigenen Befehl gegeben oder zum Ausdruck gebracht hat, daß er Ihnen einen Befehl hinsichtlich einer Erschießung der Offiziere überhaupt geben wollte?

WESTHOFF: Nein, das konnte er auch nicht.


DR. NELTE: Es ist in der vorigen Befragung durch den Herrn Anklagevertreter von einem Bericht die Rede, den der Lagerkommandant Görlitz Ihnen erstattet haben soll. Es steht das auch in dem Protokoll. Haben Sie bei dem Lagerkommandanten Görlitz einen Bericht angefordert oder erhalten?


WESTHOFF: Mit dem Lagerkommandanten Görlitz habe ich persönlich gar keine Verbindung gehabt. Das muß eine Verwechslung sein mit der Äußerung des Herrn Naville von der Schweiz.


DR. NELTE: Ist es richtig, daß es sich bei der Besprechung zwischen Feldmarschall Keitel einerseits und General von Graevenitz und Ihnen andererseits um zweierlei Dinge handelte:

1. um die Angelegenheit der entflohenen Royal Air Force-Offiziere und

2. um die Frage, wie in Zukunft verfahren werden beziehungsweise die Fluchten verhindert werden sollen?


WESTHOFF: Jawohl, das stimmt.

DR. NELTE: Ich habe jetzt Fragen an Sie zu richten, bei denen ich Sie bitten möchte, wenn es möglich wäre, nur mit Ja oder mit Nein zu antworten. Ist es richtig, daß im Fall 1, also in der Angelegenheit der 50 Royal Air Force-Flieger, lediglich die Unterhaltung eine Kenntnisgabe war, was in den höheren Regionen geschehen sei?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Hat General von Graevenitz Ihnen nicht auf der Rückfahrt vom Hauptquartier gesagt: Was ist überhaupt zu machen, wenn die Gestapo einmal etwas in Händen hat?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Es war also danach klar, aus der Gesamtheit Ihrer Unterredung mit Keitel, daß es sich hier um einen Befehl Hitlers an Himmler handelte?


WESTHOFF: In Bezug auf die Erschießungen, ja.


[193] DR. NELTE: Hat Professor Naville nach Besuch des Lagers Sagan Ihnen als seinen Eindruck gesagt, es wären hier wohl stärkere Kräfte am Werk, gegen die das OKW nichts machen könnte?


WESTHOFF: Jawohl, das hat er gesagt.


DR. NELTE: Hatte das OKW bezüglich der entflohenen Flieger, hinsichtlich Ergreifung und Behandlung, etwas zu veranlassen oder war es klar, daß diese Angelegenheit in dieser Beziehung leider für das OKW erledigt war?

WESTHOFF: Das OKW konnte nichts mehr veranlassen, weil ihm die ganze Angelegenheit aus der Hand genommen war.


DR. NELTE: Es ist also danach nicht richtig, daß nach dieser Unterredung Keitel, Graevenitz, Westhoff vom OKW noch einmal eine Konferenz einberufen worden ist?


WESTHOFF: Nein, eine Konferenz im OKW ist nicht mehr gewesen.


DR. NELTE: Es ist nun ein Dokument vorgelegt worden, in welchem der Oberst Walde – es ist Dokument D-731, Herr Präsident – bekundet hat – allerdings sagt er am Anfang, er habe sich die Vorgänge aus dem Gedächtnis rekonstruieren müssen, und nach seiner Erinnerung glaube er, daß das OKW eine Besprechung einberufen habe, die in der Prinz-Albrecht-Straße stattgefunden hätte. Wissen Sie etwas davon?


WESTHOFF: Von dieser Besprechung weiß ich nur durch Sie selbst. Die kann auch nicht durch das OKW einberufen worden sein, denn dann wäre sie bei uns in Torgau gewesen. Sie ist aber zweifellos in Berlin gewesen, wie Sie mir gesagt haben, und das ist keine Besprechung, die das OKW einberufen hat.


DR. NELTE: Ist es richtig, daß die von der Wehrmacht wiederergriffenen kriegsgefangenen Offiziere wieder in das Lager Sagan eingeliefert wurden und auch dort verblieben?


WESTHOFF: Jawohl, das ist richtig.


DR. NELTE: Sind wiederergriffene Kriegsgefangene, die in das Lager eingeliefert wurden, in irgendeinem Fall wieder herausgegeben worden?


WESTHOFF: Nein.


DR. NELTE: Ist es dagegen richtig, daß Sie vom OKW dem Lagerkommandanten strenge Anordnung gegeben haben, daß zurückgebrachte Kriegsgefangene unter keinen Umständen herausgegeben werden dürften?


WESTHOFF: Die Anordnung ist nicht von mir aus an die Lagerkommandanten gegangen, sondern an die Kommandeure der Kriegsgefangenen in den Wehrkreisen.


[194] DR. NELTE: Aber über Sie an die Lager?


WESTHOFF: An die Lager, ja.


DR. NELTE: Es ist nun ein Befehl erwähnt worden, die Namen der entflohenen Flieger, die nicht mehr zurückgekommen waren, zu veröffentlichen. Sie haben vorhin gesagt »zum abschreckenden Beispiel«. Um diese Frage, um diese Anordnung, die ja von oben her erfolgte, klarzustellen in ihren Motiven, möchte ich Sie fragen, ob der Feldmarschall Keitel nicht zur Begründung gesagt hat: Ich hoffe aber, daß die Gefangenen einen solchen Schock bekommen, daß sie in Zukunft nicht mehr fliehen.


WESTHOFF: Jawohl, das hat der Feldmarschall gesagt.


DR. NELTE: Sie haben bekundet, beziehungsweise es ist Ihnen vorgelesen worden, daß Feldmarschall Keitel Ihnen und dem General von Graevenitz gesagt habe, es dürfte über die ganze Angelegenheit nichts schriftlich niedergelegt und mit keiner anderen Dienststelle gesprochen werden.


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Ist es nun richtig, daß Sie über diese Angelegenheit, nämlich über die Besprechung, eine Aktennotiz machten und sie Keitel vorlegen ließen?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Ist es richtig, daß Feldmarschall Keitel diese Tatsache nicht gerügt hat, wie man es doch eigentlich erwarten sollte, sondern auf diese Aktennotiz seinen Vermerk »K« auf die obere Ecke setzte?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Ist es ferner richtig, daß Sie, weil Sie berichten mußten, sich wiederholt mit dem Reichssicherheitshauptamt in Verbindung setzten, um etwas über das Schicksal dieser beklagenswerten Offiziere zu erfahren?


WESTHOFF: Nicht nur habe ich mich mit dem Reichssicherheitshauptamt in Verbindung gesetzt, ich habe, da ich selbst nicht durchgekommen bin, die Angelegenheit dann auch dem Allgemeinen Wehrmachtsamt gemeldet, aber soweit mir bekannt ist, ist auch das nicht durchgekommen.


DR. NELTE: Ist es ferner richtig, daß Sie den Vertreter des Internationalen Roten Kreuzes, Dr. Naville, gebeten haben, im Zusammenhang mit diesem Vorkommnis das Lager Sagan zu besuchen?


WESTHOFF: Ich habe diesen Besuch veranlaßt, jawohl.


DR. NELTE: Ist es ferner richtig, daß Feldmarschall Keitel Sie angerufen und Ihnen gesagt hat, daß der Außenminister genaue [195] Kenntnis des gesamten Vorgangs zur Abfassung einer Antwortnote benötige?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Und Sie sollten daher dem Auswärtigen Amt den Vorgang in allen Einzelheiten mitteilen?

WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Hat Keitel hierbei gesagt, daß Sie etwas verschweigen oder unrichtig darstellen sollten?


WESTHOFF: Nein.


DR. NELTE: War das OKW an der Abfassung der Note, wie sie schließlich herausgegangen ist, beteiligt?


WESTHOFF: Nein.


DR. NELTE: Ist es richtig, daß Ihr Stellvertreter, Oberstleutnant Krafft, zu einer vom Auswärtigen Amt berufenen Sitzung in Berchtesgaden lediglich zu dem Zweck beordert wurde, eventuell auf Rückfrage der Vertreter des Auswärtigen Amtes wahrheitsgemäße Auskunft zu erteilen, wenn diese gefordert wurde?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Ist es schließlich richtig, daß Oberstleutnant Krafft Ihnen berichtete, das Auswärtige Amt habe Hitler eine Note vorgelegt und Hitler habe diese verworfen und den Text dann selbst aufgesetzt?


WESTHOFF: Soweit mir erinnerlich, stimmt das.


DR. NELTE: Im zweiten Teil der Besprechungen zwischen Keitel, Graevenitz und Westhoff handelte es sich um die Frage, wie in Zukunft verfahren werden sollte. Sie haben dazu ausgesagt, daß ein Befehl entworfen werden sollte, und daß es sich um gewisse Zuständigkeitsfragen handelte, die mit dem Reichssicherheitshauptamt besprochen werden müßten. Sagen Sie mir in diesem Zusammenhang, was hatte überhaupt das Reichssicherheitshauptamt oder Himmler mit dem Kriegsgefangenenwesen zu tun?


WESTHOFF: Himmler war verantwortlich für die Sicherheit des Reiches und hatte insofern die sämtlichen Kriegsgefangenen, die Fahndung nach sämtlichen flüchtigen Kriegsgefangenen.


DR. NELTE: Kam er dadurch mit Ihrem OKW-Kriegsgefangenenwesen irgendwie in Konflikt?


WESTHOFF: Insofern als wir oft, wenn Kriegsgefangene entflohen waren und wir fragten, wo sie geblieben sind, daß, wir keine Auskünfte bekamen, oder solche Auskünfte, mit denen wir nichts... die wir nicht verwerten konnten.


[196] DR. NELTE: Heißt das, daß es möglich war, daß Himmler beziehungsweise seine Organe Ihnen keine Mitteilungen machten, wenn sie Kriegsgefangene ergriffen?


WESTHOFF: Das ist ohne weiteres möglich, es ist von uns auch wiederholt angenommen worden.


DR. NELTE: Haben Sie einmal bei der Bearbeitung oder dem Entwurf von Anordnungen, welche die Behandlung entflohener Kriegsgefangener zum Gegenstand hatten, die Worte »Stufe römisch III« gebraucht?


WESTHOFF: Nein.


DR. NELTE: Wissen Sie, ob die Bedeutung dieser Worte, die einem Todesurteil gleichkamen, im OKW überhaupt bekannt waren?


WESTHOFF: Mir sind sie nicht bekanntgewesen. Ich bin das erste Mal in London danach gefragt worden und habe auch da antworten müssen, daß ich keine Auskunft darüber geben könnte.


DR. NELTE: Wenn Sie sagen, Sie persönlich, dann glauben Sie doch auch die Organisation, der Sie im OKW angehörten?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Ich habe hier ein Dokument, 1514-PS. Es handelt sich hierbei um einen Sammelbefehl des Wehrkreiskommandeurs VI über die Behandlung geflüchteter Kriegsgefangener. Sie sehen auf diesem Befehl eine ganze Reihe von Bezugsstellen aus früheren Jahren, bis 1942. Ich frage Sie nun, mußte nach Ihrer Kenntnis und Erfahrung ein Befehl, der am 4. März 1944 ergangen sein soll, nicht auch hier aufgeführt sein, wenn er seinem Inhalt nach sehr wichtig war?


WESTHOFF: Wenn es sich hier um einen Geheimbefehl handelte, jawohl.


DR. NELTE: Ist es in der deutschen...


VORSITZENDER: Einen Augenblick, Dr. Nelte, kommen Sie nicht sehr weit vom Thema ab, über das der Zeuge befragt wurde. Er wurde doch über eine Unterredung befragt, die er mit Feldmarschall Keitel hatte, und jetzt fragen Sie ihn über etwas, das, soweit ich sehe, nichts damit zu tun hat.


DR. NELTE: Ich glaube, ich werde klarmachen, daß es etwas mit dem zweiten Teil dieser Unterredung zu tun hat, nämlich mit der Behandlung ergriffener geflüchteter Offiziere. Es sind das vorbereitende Fragen, die ich stellen muß, um klarzustellen nach meiner Auffassung...


VORSITZENDER: Aber es ist ein sehr langes Kreuzverhör eines Zeugen, den Sie nicht aufrufen wollten. Der Gerichtshof will, daß Sie Ihr Kreuzverhör so kurz wie möglich halten.


[197] DR. NELTE: Ich werde es so kurz, wie es im Interesse des Angeklagten möglich ist, gestalten.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ist es in der deutschen Befehlsgebung nicht üblich, daß man bei Bezugnahme auf einen Befehl übergeordneter Stellen das Datum und das Aktenzeichen angibt?

WESTHOFF: Jawohl, immer.

DR. NELTE: Hätten Sie jemals an Vertreter der Schutzmächte und des Internationalen Roten Kreuzes eine Auskunft erteilt, daß Kriegsgefangene, von denen Sie wußten, daß sie ergriffen waren, nicht wieder ergriffen worden seien?


WESTHOFF: Nein.


DR. NELTE: Ist Ihnen etwas davon bekannt – und jetzt lasse ich Ihnen das letzte Dokument überreichen, 1650-PS...


[Das Dokument wird dem Zeugen überreicht.]


VORSITZENDER: Dr. Nelte, wozu haben Sie ihm 1514-PS gezeigt. Es wurden keine erheblichen Fragen über dieses Dokument gestellt?

DR. NELTE: Ich habe aus diesem Dokument die Bestätigung der Einlassung des Angeklagten durch den Zeugen erhalten, daß, wenn am 4. März 1944 ein Befehl ergangen wäre, wie er hier vorgelegt wurde, er in dem Dokument enthalten gewesen sein mußte.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof betrachtet dies als Zeitvergeudung, Dr. Nelte.


DR. NELTE: Ich bin in einigen Minuten fertig, Herr Präsident.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wollen Sie bitte auf diesem Dokument Seite 3 ansehen, unter Nummer 2. Da steht:

»Das OKW ist gebeten worden, die Kriegsgefangenenlager anzuweisen, im Interesse der Tarnung die Wiederergriffenen nicht unmittelbar nach Mauthausen, sondern der örtlich zuständigen Staatspolizeistelle zu übergeben.«

Ist Ihnen jemals in Ihrer Tätigkeit beim OKW von einer solchen Bitte oder einem solchen Befehl etwas bekanntgeworden?

WESTHOFF: Mir ist das nicht bekannt, das liegt ja auch schon in einer Zeit, in der ich nicht Chef war.

DR. NELTE: Sie mußten doch bei der Übernahme am 1. April 1944 alle wichtigen Vorgänge kennen oder davon Kenntnis nehmen?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Ist Ihnen dabei bekanntgeworden, daß ein solches Dokument vorgelegen hat?


WESTHOFF: Nein, kenne ich nicht.


[198] DR. NELTE: Und nun die letzte Frage. Sehen Sie sich dieses Dokument auf der ersten Seite an. Es ist ein Fernschreiben des Chefs Sipo und SD vom 4. März 1944 und hat in dem ersten Teil folgenden Wortlaut:

»Das OKW hat folgendes angeordnet: Jeder wiederergriffene, flüchtige kriegsgefangene Offizier... ist nach seiner Wiederergreifung dem Chef der Sipo und des SD mit dem Kennwort ›Stufe römisch III‹ zu übergeben.«

Der Angeklagte Keitel hat hier ausgesagt, daß er eine solche Anordnung des OKW nicht kennt. Ich frage Sie, haben Sie in den Vorlagen, in den Vorgängen, die Ihnen bei Ihrer Amtsübernahme am 1. April 1944 vorgelegt werden mußten, einen solchen Befehl, eine solche Anordnung gefunden?

WESTHOFF: Eine solche Anordnung habe ich nicht gefunden, aber ein derartiger Befehl bestand zweifelsohne.

DR. NELTE: In welcher Weise?


WESTHOFF: Soweit ich mich erinnere hat der General von Graevenitz diesen Befehl entweder aus dem Hauptquartier oder vom Allgemeinen Wehrmachtsamt mitgebracht.


DR. NELTE: Wie ist das möglich, daß ein solcher Befehl sich dann nicht in Ihrer Vorlage befand?


WESTHOFF: Weil der Befehl bestand, daß dieser Befehl nur mündlich zu bestehen habe.


DR. NELTE: Wollen Sie mir mal sagen, in welcher Weise das vor sich gehen mußte, wenn ein solcher Befehl mündlich gegeben wurde?


WESTHOFF: Er konnte mündlich weitergegeben werden.


DR. NELTE: Also Ihre Stelle?


WESTHOFF: Er wurde weitergegeben dann durch den Chef des Kriegsgefangenenwesens.


DR. NELTE: Chef?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. NELTE: Und Sie wissen, daß ein solcher Befehl weitergegeben worden ist?


WESTHOFF: Der General von Graevenitz hat einen solchen Befehl mitgebracht, und meines Wissens ist der Befehl auch weitergegeben worden.

DR. NELTE: Dann mußten Sie doch wissen, was »Stufe römisch III« bedeutet?


WESTHOFF: Nein, das weiß ich eben nicht, ich sage ja, ich weiß nur, daß ein Befehl zur Überstellung an die Gestapo bestanden hat, [199] kann mich aber nicht an Einzelheiten erinnern, weil ich einen schriftlichen Befehl niemals gesehen habe.


DR. NELTE: Können Sie denn dann sagen, daß dieser Befehl, wie er dort Ihnen vorliegt, vom OKW ausgegangen ist?


WESTHOFF: Nein, das kann ich nicht.


DR. NELTE: Ich danke.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich jetzt für zehn Minuten vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. KURT KAUFFMANN, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN KALTENBRUNNER: Herr Präsident! Gestatten Sie mir ganz wenige Fragen nur, die auf die Person des Angeklagten Kaltenbrunner Bezug haben. Herr Zeuge...

VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Wir sind im Begriff, den Zeugen Wielen zu verhören. Sie wissen das?


DR. KAUFFMANN: Ja.


VORSITZENDER: Aber Sie wünschen, diesen Zeugen zu befragen, nicht wahr?


DR. KAUFFMANN: Der Name Kaltenbrunner wurde hier erwähnt, dazu nur einige Fragen.

Herr Zeuge! Sie sprachen vorhin davon, daß Sie mit der Gestapo gesprochen hätten, und daß Sie von der Gestapo keine Auskunft bekommen hätten. Wissen Sie, mit wem Sie damals gesprochen haben?


WESTHOFF: Nein, die Besprechungen mit der Gestapo waren ja laufend. Bei Fällen, wenn wir Kriegsgefangene vermißten und nicht wußten, wo die geblieben waren, wurde laufend bei der Gestapo angefragt. Ich bin aber einmal bei Herrn Kaltenbrunner gewesen, und zwar auf Veranlassung einer anderen Geschichte, die mit Kriegsgefangenen der Alliierten nichts zu tun hatte. Und da ich bei dieser Gelegenheit die Möglichkeit hatte, Herrn Kaltenbrunner persönlich zu sprechen, habe ich diese Sache sofort ins Gespräch gebracht und habe versucht, diesen Befehl rückgängig zu machen. Anwesend war seinerzeit Herr Kaltenbrunner und Müller.


DR. KAUFFMANN: Sie haben dann in Berlin später, nach dem Fall »Sagan«, mit Kaltenbrunner persönlich gesprochen?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Wurde da über den Fall »Sagan« gesprochen?


WESTHOFF: Da, habe ich mit Herrn Kaltenbrunner über diese »Sagan«-Geschichte gesprochen und habe ausdrücklich darauf hingewiesen, daß diese Sache unhaltbar sei.


[200] DR. KAUFFMANN: Wieviel später war das ungefähr nach dem Fall »Sagan«?


WESTHOFF: Das kann ich nun nicht mehr sagen, das kann vielleicht vier Wochen später gewesen sein.


DR. KAUFFMANN: Wie hat sich denn Kaltenbrunner zu diesem Problem gestellt? Was hat er Ihnen gesagt?


WESTHOFF: Kaltenbrunner selbst hat so gut wie gar nicht mit mir gesprochen, sondern das Wort hat der Müller geführt, und ich bin fortgegangen und habe weder ein Ja noch ein Nein bekommen.


DR. KAUFFMANN: War Müller auch bei der zweiten Besprechung in Berlin anwesend?


WESTHOFF: Ich bin nur einmal in Berlin gewesen.


DR. KAUFFMANN: War nicht Gegenstand dieses Gespräches überhaupt die Frage, wie man in Zukunft das Kriegsgefangenenwesen gestalten sollte?


WESTHOFF: Nein.


DR. KAUFFMANN: Also, ausschließlich der Fall »Sagan« wurde besprochen?


WESTHOFF: Nicht ausschließlich der Fall »Sagan«, sondern ich bin zu Herrn Kaltenbrunner bestellt worden aus einem anderen Grund, und zwar wegen deutscher Kriegsgefangener, und habe diese Gelegenheit wahrgenommen, mit ihm über diesen Fall sofort zu sprechen. Das ist das einzige Mal, daß ich Herrn Kaltenbrunner überhaupt gesehen habe.


DR. KAUFFMANN: Bei dieser Besprechung haben Sie weder eine positive noch negative Antwort bekommen?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Mit welchem Eindruck verließen Sie diese Besprechung?


WESTHOFF: Der Eindruck war, daß da anscheinend nicht viel gemacht werden konnte.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie dann über diese Besprechung Ihren Vorgesetzten Nachricht gegeben?

WESTHOFF: Jawohl, ich habe dem Allgemeinen Wehrmachtsamt seinerzeit darüber Mitteilung gemacht.


DR. KAUFFMANN: Welches war der Inhalt dieser Mitteilung?


WESTHOFF: Daß ich mit Herrn Kaltenbrunner darüber nochmal gesprochen hätte.


DR. KAUFFMANN: Das allein wird ja wohl nicht genügen, Herr Zeuge. Sie werden doch in dieser wichtigen Frage auch dann über den Inhalt dieser Besprechungen Mitteilung gemacht haben, nicht nur über die Tatsache?


[201] WESTHOFF: Natürlich habe ich über den Inhalt Mitteilung gemacht, daß ich die Sache nochmal zur Sprache gebracht habe, und daß die Gestapo sich abwartend verhalten hätte.


DR. KAUFFMANN: Ich habe keine Fragen mehr, Herr Präsident.


DR. OTTO STAHMER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN GÖRING: Herr Zeuge! Haben Sie die Tatsache, daß bei der von Ihnen erwähnten Besprechung zwischen Hitler, Himmler und Keitel über die Flucht dieser 80 Flieger, die in Gegenwart des Reichsmarschalls Göring stattgehabt haben soll, aus eigenem Wissen bekundet, oder haben Sie diese Tatsache nur durch den Feldmarschall Keitel erfahren?


WESTHOFF: Das habe ich nur durch den Feldmarschall Keitel erfahren.


DR. STAHMER: Ich habe keine weiteren Fragen.


VORSITZENDER: Dr. Laternser, wenn Sie im Namen des Oberkommandos der Wehrmacht fragen wollen,... wollten Sie das?


DR. LATERNSER: Ich wollte im Namen des Generalstabs und OKW wenige Fragen an den Zeugen richten.


VORSITZENDER: Der Zeuge hat Aussagen gemacht über die Tatsache, daß das OKW nichts mit diesen Dingen, die im Zusammenhang mit dem Kriegsgefangenenwesen standen, zu tun hatte, und er wurde von der Anklagebehörde nicht darüber ins Kreuzverhör genommen. Die Sache ist nicht bestritten worden. Und deshalb glaubt der Gerichtshof, daß Fragen Ihrerseits nicht notwendig sind. Spezifizieren Sie Ihre Fragen lieber.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Es war doch bisher so gehandhabt worden, daß bei jedem erscheinenden Zeugen jedem Verteidiger Gelegenheit gegeben war, die Fragen an diesen Zeugen zu richten, die er für erforderlich hielt. Soll davon nunmehr abgewichen werden?


VORSITZENDER: Ich wollte nicht mit Ihnen über diese Sache argumentieren, sondern ich bat Sie, Ihre Fragen zu spezifizieren.


DR. LATERNSER: Herr Zeuge! Waren Sie selbst beim Ostfeldzug eingesetzt?


WESTHOFF: Jawohl.


DR. LATERNSER: In welcher Eigenschaft?


WESTHOFF: Zunächst als Bataillonskommandeur und dann als Regimentskommandeur.


DR. LATERNSER: In welchem Abschnitt war Ihre Einheit eingesetzt?


WESTHOFF: Zunächst in der Ukraine, später vor Leningrad und dann bei Staraja-Russa.


[202] DR. LATERNSER: Haben Sie vor Beginn des Ostfeldzugs Ihren Kompaniechefs besondere Anweisungen gegeben?


WESTHOFF: In welcher Beziehung?


DR. LATERNSER: Nachdem Sie den Befehl zum Angriff bekommen haben, werden Sie, wie ich vermute, Ihre Kompaniechefs zusammengenommen haben als Bataillonskommandeur und mit ihnen irgendwelche Anweisung vor Beginn des Feldzugs besprochen haben.


WESTHOFF: Ich sagte ihnen, wie sie sich im Kampf zu benehmen haben, wie sie sich der russischen Bevölkerung gegenüber zu benehmen haben, und wie sie sich den Kriegsgefangenen gegenüber zu benehmen haben.


DR. LATERNSER: Ja, was haben Sie denn Ihren Kompaniechefs für Anweisungen erteilt?


WESTHOFF: Ganz kurz habe ich den Kompaniechefs die Anweisungen gegeben, daß sie jeden Kriegsgefangenen so zu behandeln haben, wie er selbst behandelt werden möchte, wenn er in Gefangenschaft kommt.


DR. LATERNSER: Das haben Sie ausdrücklich erklärt?


WESTHOFF: Jawohl, das ist befohlen worden.


DR. LATERNSER: Wie verhielt sich die Truppe beim Einmarsch?


WESTHOFF: Wir haben den Einmarsch bis nach Kiew fast kämpfend gemacht und marschierend und sind mit Zivilbevölkerung kaum zusammengekommen.


DR. LATERNSER: Haben Sie beim Vorrücken in Rußland umfangreiche Zerstörungen festgestellt?


WESTHOFF: Teilweise ja, teilweise waren Dörfer zerstört und auch kleine Städte zerstört.


DR. LATERNSER: Bahnanlagen?


WESTHOFF: Bahnanlagen auch, jawohl.


DR. LATERNSER: Industriewerke?


WESTHOFF: Ja, das habe ich nachher vor Leningrad gesehen, jawohl.


DR. LATERNSER: Ist bei Ihnen der Befehl angewandt worden, nach dem sowjet-russische Kommissare nach ihrer Gefangennahme zu erschießen seien?


WESTHOFF: Damit hatten wir nichts zu tun. Die Kriegsgefangenen, die wir machten, wurden alle sofort zurückgeschickt an die Division. Wir selber, die Truppenkommandeure, Regiments- und Bataillonskommandeure, hatten damit nichts zu tun, hatten auch gar keine Gelegenheit, dies zu machen.


[203] DR. LATERNSER: Herr Zeuge! Sie haben meine Frage nicht richtig beantwortet. Ich habe Sie gefragt, ob bei Ihnen dieser Befehl angewendet worden ist?


WESTHOFF: Ich weiß davon nichts.


DR. LATERNSER: Haben Sie jemals den Befehl bekommen, gegen jüdische Bevölkerung vorzugehen in Rußland?


WESTHOFF: Nein.


DR. LATERNSER: Sind durch Ihre Truppen Zivilisten oder Gefangene mißhandelt oder erschossen worden?


WESTHOFF: Nein. Es bestand da ein besonderer Befehl zur Aufrechterhaltung der Disziplin, daß das nicht gemacht werden durfte.


DR. LATERNSER: Waren Plünderungen erlaubt?


WESTHOFF: Nein, die waren ausdrücklich verboten.


DR. LATERNSER: Sind welche vorgekommen?


WESTHOFF: Bei meiner Truppe nicht.


DR. LATERNSER: Haben Angehörige Ihrer Truppe Vergewaltigungen begangen?


WESTHOFF: Nein, kein Fall bekannt.


DR. LATERNSER: Mußte die Zivilbevölkerung die von der Truppe belegten Häuser vollständig räumen?


WESTHOFF: Nein, es bestand nur ein Befehl, daß die Häuser zu räumen seien, in denen die Geschäftszimmer waren. Die anderen Häuser brauchten nicht geräumt zu werden, und es wurde in der Regel so gemacht, daß ich zum Beispiel, wenn ich einquartiert war, immer mit den Leuten in einer Stube geschlafen habe.


DR. LATERNSER: Haben Sie Zerstörungen erlebt, die militärisch nicht bedingt waren?


WESTHOFF: Nein.


DR. LATERNSER: Haben Sie gelegentlich oder häufig hungernde Zivilbevölkerung aus der Feldküche verpflegt?


WESTHOFF: Dem Regiment war befohlen, daß alles, was das Regiment an Verpflegung übrig hatte, grundsätzlich mittags und abends der Bevölkerung auszugeben war, soweit wir überhaupt mit der Bevölkerung zusammenkamen.


DR. LATERNSER: Ja. Herr Zeuge! Dann noch eine letzte Frage: Halten Sie es für möglich, daß deutsche Soldaten russische Kinder zum Kaffee einluden, und diese Kinder mit vergiftetem Kuchen vergifteten und töteten?


WESTHOFF: Nein.


DR. LATERNSER: Ich habe keine weiteren Fragen.


[204] VORSITZENDER: Dr. Laternser, Sie wollen doch nicht behaupten, daß dies ein Zeuge für das OKW ist?


DR. LATERNSER: Nein, nein.


VORSITZENDER: Sind Sie der Meinung, Sie sollten das Recht haben, jeden Zeugen, der irgendeinen militärischen Rang hat, für das OKW zu verhören?


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Es war bisher die Regel, soweit ich sie verstanden habe, so gehandhabt worden, daß jedes Beweismittel, also auch Zeugen, die vorgeführt wurden, von jedem der Verteidiger gefragt werden konnten, und an diese Regel habe ich mich bisher gehalten und habe mich auch verpflichtet gefühlt, die Fragen, die ich an den Zeugen gerichtet habe, zu richten.


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Ich habe Sie ganz einfach gefragt, ob Sie glauben, das Recht zu haben, Fragen in Bezug auf das OKW an jeden zu richten, der hier vorgeladen wird und irgendeinen militärischen Rang hat?


DR. LATERNSER: Jawohl, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Es scheint mir das doch höchst kumulativ zu sein. Wir würden dann für das OKW Aussagen von möglicherweise 30 bis 40 Zeugen haben. Und wenn Sie mir jetzt erwidern, das sei früher zulässig gewesen, so haben sich doch alle anderen Verteidiger, soweit wie möglich, auf nicht kumulative Beweismittel beschränkt. Aus diesem Grunde habe ich Sie unterbrochen. Es scheint mir nämlich, daß die Aussagen Ihrer Zeugen äußerst kumulativ werden, wenn Sie, wie Sie es bis jetzt getan haben, das Recht für sich in Anspruch nehmen, alle Zeugen, die einen militärischen Rang hatten, zu befragen.


DR. LATERNSER: Herr Präsident, man...


VORSITZENDER: Dr. Laternser! Die Fragen, die Sie an diesen Zeugen gerichtet haben, waren Fragen, die gestellt wurden, um zu beweisen, daß die Regimentsoffiziere und Soldaten in der deutschen Armee sich richtig verhalten haben, und daß man von ihnen kein unkorrektes Benehmen erwarten konnte.

Das scheint doch nicht erheblich zu sein dafür, ob das OKW eine verbrecherische Organisation ist oder nicht. Auf jeden Fall, zumindest meines Erachtens, würde das kumulativ sein.


DR. LATERNSER: Herr Präsident! Es ist, insbesondere von der Russischen Anklagebehörde derart viel belastendes Material vorgebracht worden gegen die Wehrmacht, so daß von der Russischen Anklage selbst geschlossen worden ist, daß entsprechende Befehle von oben, also den im Kreise des Generalstabs und OKW zusammengefaßten Personen herausgegeben worden sind, und ich wollte durch Befragung dieses Zeugen, der Regimentskommandeur gewesen ist,[205] feststellen, ob irgendwelche Auswirkungen bis nach unten sich ergeben haben, und das hat mir die Aussage bestätigt, daß das nicht der Fall gewesen ist. Ich müßte andernfalls...


VORSITZENDER: Auf jeden Fall, Dr. Laternser, kennen wir Ihre Ansicht jetzt, und der Gerichtshof wird prüfen, wieweit Ihnen in Zukunft gestattet werden kann, in dieser Weise zu verfahren.


DR. LATERNSER: Jawohl.


VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky, bitte.


OBERST POKROWSKY: Herr Zeuge! Sie sind doch am 28. Dezember 1945 von einem Vertreter der Sowjetischen Anklagebehörde vernommen worden. Ist das richtig?


WESTHOFF: Jawohl.


OBERST POKROWSKY: Haben Sie dabei wahrheitsgemäß ausgesagt?


WESTHOFF: Jawohl.


OBERST POKROWSKY: Wollen Sie bitte einige der Antworten bestätigen, die Sie auf die Ihnen seinerzeit gestellten Fragen gegeben haben? Ich will Ihnen diese Fragen ins Gedächtnis zurückrufen.


WESTHOFF: Jawohl.


OBERST POKROWSKY: Nach Ihrer Aussage bestand Ihre Abteilung aus sechs Gruppen. Ist das richtig?


WESTHOFF: Jawohl.


OBERST POKROWSKY: Sie sagten, daß die erste Gruppe der Abteilung, ich meine die Allgemeine Abteilung, die sich mit Kriegsgefangenenfragen befaßt hat und der Sie vom 1. März 1943 bis 31. März 1944 vorstanden... so war es, glaube ich?


WESTHOFF: Jawohl.


OBERST POKROWSKY: Die erste Gruppe dieser Abteilung befaßte sich im allgemeinen mit der Behandlung von Kriegsgefangenen, insbesondere aber mit den Fragen der gerichtlichen Verfahren und der Bestrafung. Diese Gruppe erhielt die Berichte über die Stimmung und stand im Briefwechsel mit der Abteilung Abwehr. Ist das richtig?


WESTHOFF: Mit der Abwehr, ja.


OBERST POKROWSKY: Nun bitte ich Sie, im Zusammenhang mit der Antwort, die Sie auf diese Frage gegeben haben, dem Gerichtshof zu sagen, was Sie über die Behandlung von russischer Kriegsgefangenen wußten, und zwar sowohl in den Lagern selbst als auch in der Zeit, wenn sie sich auf dem Transport von einem Lager in das andere befanden.


[206] WESTHOFF: Soweit mir bekannt, sind die russischen Kriegsgefangenen bis 1942 nach rein politischen Grundsätzen behandelt worden. Ab 1942 ist dies geändert worden und ab 1943, solange ich im Oberkommando der Wehrmacht gewesen bin, sind die Kriegsgefangenen gemäß des Genfer Abkommens behandelt worden, das heißt die Behandlung ist in allem der Behandlung der anderen Kriegsgefangenen angepaßt worden. Die Verpflegung ist dieselbe gewesen wie bei den anderen. Und der Arbeitseinsatz und die Behandlungsweise sind in allen Einzelheiten den Kriegsgefangenen der anderen Mächte angepaßt worden mit bestimmten Ausnahmen.


OBERST POKROWSKY: Wenn ich mich nicht irre, war die vierte Gruppe Ihrer Abteilung besonders mit Fragen der Ernährung und Bekleidung von Kriegsgefangenen betraut. Stimmt das?


WESTHOFF: Die Aufgabe der Gruppe IV war verwaltungsmäßige Angelegenheit. Sie hatte die Verordnungen zu bearbeiten über Verpflegung, in Verbindung mit dem Ernährungsministerium, und hatte die Bekleidungsfrage zu behandeln.

OBERST POKROWSKY: Wenn ich Ihre Antwort richtig verständen habe, so haben Sie gesagt, daß bis zu Ihrem Eintritt in Ihre Abteilung die russischen Kriegsgefangenen auf Grund von Nachrichten, die Sie erhalten haben, nicht nach Grundsätzen des Völkerrechts behandelt wurden. Habe ich Sie richtig verstanden?


WESTHOFF: Nein, ich habe gesagt, die Kriegsgefangenen wurden in den ersten Jahren nach politischen Grundsätzen behandelt, die nicht vom OKW, sondern von Hitler selbst gegeben waren.


OBERST POKROWSKY: Was wollen Sie damit sagen?


WESTHOFF: Damit will ich sagen, daß sie nicht nach der Genfer Konvention behandelt wurden bis

1942.

OBERST POKROWSKY: Mit anderen Worten, nicht nach Völkerrecht?


WESTHOFF: Darüber kann ich keine näheren Auskünfte geben, weil ich zu der Zeit ja noch an der Front war, und im einzelnen über diese Bestimmungen nicht Bescheid weiß.


OBERST POKROWSKY: Gut. Sagen Sie mir, hatte das OKW eine besondere Abteilung die sich mit den Fragen des Transports von Kriegsgefangenen beschäftigte?


WESTHOFF: Das Oberkommando der Wehrmacht hatte bei mir eine Gruppe, die die Transporte der Kriegsgefangenen veranlaßte. Die Transporte selber waren nicht Sache des Oberkommandos, sondern das war Sache der einzelnen Lagerkommandanten.


OBERST POKROWSKY: Ist Ihnen bekannt, unter welchen Bedingungen diese Transporte der Kriegsgefangenen stattgefunden haben?


[207] WESTHOFF: Die Transporte der Kriegsgefangenen wurden vom Oberkommando der Wehrmacht befohlen. Die Ausführung der Transporte der Kriegsgefangenen war Sache der einzelnen Lagerkommandanten, die dazu ihre Befehle bekamen von den Kommandeuren der Kriegsgefangenen in den Wehrkreisen. Mit den Transporten selber hatte das Oberkommando nichts zu tun.


OBERST POKROWSKY: Meine Frage lautete, ob es Ihnen bekannt ist, unter welchen Bedingungen die Transporte von einem Platz zum anderen stattfanden? Ist es Ihnen bekannt, daß Tausende von Kriegsgefangenen auf diesen Transporten an Kälte und Hunger starben? Wissen Sie etwas darüber oder nicht?


WESTHOFF: Die Transporte, auf denen Kriegsgefangene umgekommen sind, können höchstens in den ersten Jahren liegen, in denen ich noch nicht im Oberkommando war. Solange wie ich dagewesen bin, habe ich keine größeren Meldungen bekommen, daß Leute in größeren Mengen umgekommen sind. Die Befehle, die das Oberkommando der Wehrmacht über die Transporte der Kriegsgefangenen herausgegeben hat, waren eindeutig und so, daß die Kommandanten der absendenden Lager dafür verantwortlich waren, daß die Transporte ordnungsgemäß durchgeführt wurden.


OBERST POKROWSKY: Sie haben soeben bestätigt, daß Sie darüber Bescheid wüßten, daß Kriegsgefangene auf den Transporten massenhaft starben. Ich lege Ihnen nun ein Dokument vor, und zwar 1201-PS, USSR-292. Dieses Schriftstück, meine Herren Richter, ist eine dokumentarische Niederschrift der Kriegswirtschaftsverwaltung des OKW. Sie ist dem Gerichtshof noch nicht vorgelegt worden. Diese dokumentarische Niederschrift ist am 19. Februar 1942, 10.00 Uhr vormittags, in der Reichswirtschaftskammer während des Vertrags von Ministerialdirektor Dr. Mansfeld vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz gemacht worden. Die drei Zeilen, die mich besonders interessieren, sind in dem Ihnen vorliegenden Dokument rot angestrichen. Zeuge, sehen Sie sich dieses Dokument an. Dort heißt es:

»Der Einsatz dieser Russen ist ausschließlich eine Transportfrage. Es ist unsinnig, diese Arbeitskräfte in offenen oder ungeheizten geschlossenen Güterwagen zu transportieren, um am Ankunftsort Leichen auszuladen.«

Ist das richtig?

WESTHOFF: Jawohl.

OBERST POKROWSKY: Haben Sie etwas von solchen Transporten gehört, wenn an Stelle eines Zuges mit lebenden Menschen Leichen ausgeladen wurden? Hat Ihnen niemand von solchen Zuständen erzählt, bevor Sie Ihre Stellung im OKW antraten?


[208] WESTHOFF: Ich habe von diesen Transporten nichts gehört, weil ja das auch nicht im Bereich des Oberkommandos der Wehrmacht lag, sondern das war ja, wie das hieraus hervorgeht, im Bereich des Operationsgebiets. Der Bereich des Oberkommandos der Wehrmacht umschloß ja in der Hauptsache das Deutsche Reich und die Grenzstaaten, und nur hier hatte das Oberkommando der Wehrmacht Verfügung über die Kriegsgefangenen, nicht im Operationsgebiet, nicht im rückwärtigen Heeresgebiet. Insofern ist das eine Angelegenheit, die überhaupt an das Oberkommando der Wehrmacht nicht herangekommen ist. Wir bekamen die Kriegsgefangenen vom Heer, und da wurde uns angemeldet, soundso viele Kriegsgefangene bekommen sie und übernahmen sie dann in unsere Lager. Was im Operationsgebiet mit den Leuten geschehen ist, das konnten Wir im einzelnen nicht kontrollieren. Im übrigen ist ja auch diese Geschichte, sie ist von 1942, auch zu einer Zeit, wo ich noch an der Front war.


OBERST POKROWSKY: Wenn Sie sich das Dokument links oben ansehen, so finden Sie dort eine Bemerkung, daß dieses Dokument vom Wehrwirtschafts- und Rüstungsamt stammt, nicht wahr? Links in der Ecke, dort wo steht K.

32/510.

WESTHOFF: Mit dem Rüstungsamt hat meine Dienststelle überhaupt nie etwas zu tun gehabt.


OBERST POKROWSKY: Gut. Scheint dieses Dokument nicht die Tatsache zu bestätigen, daß das OKW über solche Transporte Bescheid wußte? Herr Vorsitzender, ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.


VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky! Da dieses Dokument noch nicht eingereicht wurde, und da nicht feststeht, ob es übersetzt worden ist, sollten Sie doch den ersten Absatz verlesen, er scheint wesentliches Beweismaterial zu enthalten.


OBERST POKROWSKY: Sofort. Der erste Absatz des Dokuments lautet in der russischen Übersetzung folgendermaßen:

»Aktenvermerk.

Betrifft: Vortrag von Ministerialdirektor Dr. Mansfeld, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, über allgemeine Fragen des Arbeitseinsatzes.

Zeit: 19. Februar 1942, 10.00 Uhr; Ort: Reichswirtschaftskammer. Anwesend: Von Wi Rü Amt KVR Dr. Grotius.

Die gegenwärtigen Schwierigkeiten im Arbeitseinsatz wären nicht entstanden, wenn man sich rechtzeitig zu einem großzügigen Einsatz russischer Kriegsgefangener entschlossen hätte.«

Herr Vorsitzender, das ist der erste Abschnitt. Weiter unten im selben Schrittstück interessieren mich folgende drei Zeilen...

[209] VORSITZENDER: Setzen Sie fort.

OBERST POKROWSKY:

»Es standen 3,9 Millionen Russen zur Verfügung, davon sind nur noch 1,1 Millionen übrig. Allein von November 1941 bis Januar 1942 sind 500000 Russen gestorben.«

Herr Vorsitzender! Habe ich genug aus diesem Dokument vorgelesen? Ich glaube, daß man es weiter gar nicht zu verlesen braucht.

VORSITZENDER: Fahren Sie bitte fort!

OBERST POKROWSKY:

»Die Zahl der gegenwärtig beschäftigten russischen Kriegsgefangenen (400000) dürfte sich kaum erhöhen lassen. Wenn die Typhuserkrankungen abnehmen, besteht vielleicht die Möglichkeit, noch weitere 100000 bis 150000 Russen in die Wirtschaft zu bringen.

Demgegenüber gewinnt der Einsatz ziviler Russen immer größere Bedeutung. Es stehen insgesamt 600000 bis 650000 zivile Russen zur Verfügung, davon 300000 Industriefacharbeiter und 300000 bis 350000 für die Landwirtschaft. Der Einsatz dieser Russen ist ausschließlich eine Transportfrage. Es ist unsinnig...«


VORSITZENDER: Das haben Sie bereits verlesen.

OBERST POKROWSKY: Das ist richtig. Ich möchte die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs nochmals darauf lenken, daß das Dokument das Aktenzeichen des Wehrwirtschafts- und Rüstungsamtes trägt. In der linken oberen Ecke.


VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky, dies ist in unserer Übersetzung nicht enthalten, aber ich nehme an, daß Sie recht haben. Wenigstens kann ich es nicht finden. Wollen Sie uns Ihr Dokument zeigen?


OBERST POKROWSKY: Das Original ist soeben übergeben worden. Das Aktenzeichen steht oben links in der Ecke.


VORSITZENDER: Diese Buchstaben und Ziffern bedeuten OKW, obwohl es nicht ausdrücklich erwähnt ist, nicht wahr?


OBERST POKROWSKY: Jawohl.


VORSITZENDER: Wie können Sie das sagen? Die tatsächlichen Buchstaben lauten wie folgt: »Rü III Z St Az i K 32/510 Wi Rü Amt/Rü III Z St.«


OBERST POKROWSKY: Wenn man diese Abkürzungen entziffert, was bereits von unseren amerikanischen Kollegen durchgeführt wurde, kann man feststellen, daß diese Buchstaben und Ziffern dem der Amerikanischen Anklagebehörde vorliegenden [210] Organisationsplan des OKW entsprechen. Es handelt sich um die üblichen Abkürzungen der Abteilungen und Ämter.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte Sie bitten, den Zeugen zu fragen, ob ihm irgend etwas über die Stellung des Dr. Grotius, der auf der rechten Seite, etwas weiter unten, erwähnt ist, bekannt ist.

Ich werde ihn selbst fragen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wissen Sie, wer Dr. Grotius war, und ob er im OKW oder im Heer beschäftigt war?

WESTHOFF: Nein, ich habe den Namen Dr. Grotius nie gehört, auch nie mit ihm zu tun gehabt.

VORSITZENDER: Haben Sie das Dokument vor sich?

WESTHOFF: Nein, ich habe es nicht mehr.


VORSITZENDER: Sehen Sie sich mal die Buchstaben vor dem Namen Dr. Grotius an. Deuten sie darauf hin, daß er ein Mitglied des OKW war?


OBERST POKROWSKY: Herr Vorsitzender! Ich habe keine Fragen über Dr. Grotius gestellt, da der Zeuge, wie er mir sagte, erst viel später in die Heeresleitung eingetreten ist, und zwar 1943. Dieses Dokument stammt aber vom 20. Februar 1942.


VORSITZENDER:


[zum Zeugen gewandt]


Bedeuten diese Buchstaben vor dem Namen Grotius, daß er dem OKW angehört hat?


WESTHOFF: Ich weiß nicht, was die Buchstaben bedeuten sollen. Das OKW hat ja auch gar nichts zu tun mit dieser Sache.


VORSITZENDER: Wissen Sie, was die Buchstaben im Dokument oben links bedeuten, und zwar die, die ich soeben verlesen habe?


WESTHOFF: Rü III?


VORSITZENDER: Ja.


WESTHOFF: Das ist wahrscheinlich..., Rüstungsamt III wird das wahrscheinlich heißen.


VORSITZENDER: Das würde wohl in Verbindung mit dem OKW stehen?


WESTHOFF: Ich bin darüber nicht orientiert, weil ich mit Rüstungsämtern nie etwas zu tun gehabt habe. Das Oberkommando der Wehrmacht hat nur den Schriftverkehr, wenigstens meine Dienststelle, hat nur den Schriftverkehr gehabt mit dem Generalbeauftragten des Arbeitseinsatzes und mit dem Reichsministerium Speer. Wie die sich im einzelnen gegliedert haben, ist mir unbekannt.


VORSITZENDER: Haben Sie etwas über Dr. Mansfeld gewußt, oder ihn gekannt?


[211] WESTHOFF: Ich habe die Frage nicht verstanden.


VORSITZENDER: Kannten Sie Dr. Mansfeld?


WESTHOFF: Nein, kenne ich nicht, habe auch nie dessen Namen gehört.


OBERST POKROWSKY: Die Frage über Dr. Mansfeld könnte wahrscheinlich an den Angeklagten Sauckel gestellt werden.


VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky! Technisch gesprochen kann der Gerichtshof Ihrer Behauptung, daß die Buchstaben auf dem Briefkopf OKW bedeuten sollen, keinen Glauben schenken Es mag tatsächlich so sein, aber Sie können keinen Beweis dafür erbringen. Vielleicht können Sie es aber auf andere Weise beweisen.


OBERST POKROWSKY: Der Organisationsplan des OKW ist dem Gerichtshof bereits vorgelegt worden. Die Personen, die diese Abkürzungen entziffert haben, sind in dieser Tätigkeit genügend erfahren, und ich glaube, daß die Aussage des Zeugen vor dem Gerichtshof den vollständigen Beweis für die Tatsache erbracht hat, daß das fragliche Dokument das Amt III des OKW betrifft. Es würde dies natürlich sehr leicht festzustellen sein, wenn man das Dokument mit dem Organisationsplan des OKW vergleicht. Wir werden diesen Vergleich durchführen.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen. Der Gerichtshof vertagt sich nunmehr und wünscht, daß der andere Zeuge, Wielen, um 14 00 Uhr vorgeladen wird.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 11, S. 172-213.
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