Abzeichnen , verb. reg. act. 1) Die Gestalt einer ... ... Ein Lager abzeichnen, abstecken. Einen Platz zu einem Gebäude, zu einem Garten u.s.f. abzeichnen. 2) Durch Zeichen, d.i. Linien und Striche, abbilden ...
† Ablactiren , verb. reg. act. ein aus dem Lateinischen ablactare entlehntes Kunstwort der Gärtner, eine Art des Pfropfens, einen Zweig ohne ihn abzuschneiden, auf einen andern Stamm pfropfen, welches auch absäugeln und absängen genannt wird, welches S.
Abscheuern , (nicht abscheuren, S. Scheuern,) verb. reg. act. 1) Durch Scheuern wegbringen. Den Schmutz abscheuern. Ingleichen, durch Scheuern gehörig reinigen. Einen Kessel, ein Gefäß abscheuern. 2) † Jemanden abscheuern, ihm einen derben Verweis geben.
Abgewähren , verb. reg. act. in den Bergwerken so viel, als abschreiben im Gegensatze des zugewähren oder zuschreiben. Daher ein Abgewährzettel oder eine Bescheinigung, daß die Gewähr in das Gegenbuch eintragen worden. S. Gewähr.
Absprießen , verb. irreg. neutr. (S. Sprießen,) mit dem Hülfsworte seyn, welches in der höhern Schreibart in figürlicher ... ... abstammen, gebraucht wird, aber größten Theils nur in der Oberdeutschen Mundart üblich ist. S. auch Absprossen.
† Abschinden , verb. irreg. act. S. Schinden, in gemeinen und niedrigen Ausdrücken, schneidend abziehen. Einem Stücke Vieh die Haut, das Fell abschinden. Dem Baume die Rinde abschinden. Und dann metonymisch, ein todtes Vieh, einen Baum abschinden.
* Ablörschen , oder ablêrschen, verb. reg. act. welches nur im Bergbaue üblich ist, in eine geringe Tiefe graben, zum Unterschiede von absinken; ein Wort von unbekannter, wenigstens ungewisser Abstammung. S. nach Gelörsche.
* Abheischen , verb. reg. act. fordern, abfordern, S. Heischen. Die Schuld wird abgeheischt, Opitz. In der Hochdeutschen Mundart ist dieses Zeitwort nicht üblich, wohl aber in der Oberdeutschen.
* Abbilligen , verb. reg. act. welches nur noch in dem Kanzelley-Style einiger Gegenden üblich ist, gerichtlich absprechen, aberkennen; wie zubilligen, zuerkennen. Von dem veralteten Bill, Recht, S. Billig.
* Abhèlflich , adj. welches aber nur in den Kanzelleyen in der R.A. üblich ist, einer Sache abhelfliche Maße geben oder verschaffen, d.i. ihr abhelfen, sie aufhören machen.
Achtfältig , adj. et adv. gleichfalls ein vermehrendes Zahlwort, welches mit dem vorigen gleich bedeutend ist, aber im Hochdeutschen seltener gebraucht wird. S. Fältig.
Abschwären , verb. irreg. neutr. (S. Schwären,) mit dem Hülfsworte seyn, durch ein Geschwür abgesondert werden. Der Nagel ist ihm abgeschworen.
† Abschauern , verb. reg. act. vermittelst einer Scheidewand absondern, nur in einigen Gegenden. In Niedersachsen abscheren. S. auch Abkleiden.
Ablauschen , verb. reg. act. in der vertraulichen Sprechart, durch Lauschen ersehen, erhalten. Der Beyfall, den er uns abgelauschet hat, Less. S. Ablauern.
Abbrunsten , verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, bey den Jägern, die Brunsthitze abgekühlet haben, aufhören zu brunsten. S. Brunst.
Abplündern , verb. reg. act. bey den Täschern, einen Stuhl abplündern, dasjenige, womit er bezogen ist, abnehmen. S. Plündern.
Die Áchel , am Getreide, S. Age.
Abheucheln , S. Abhäucheln.
Ablêrschen , S. Ablörschen.
Abprasseln , S. Abknattern.
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