Ábschern , verb. reg. act. in den Küchen, schleimige Fische mit heißer Asche abreiben. Ein anderes dem Klange nach gleiches Wort S. in Abeschern.
Abzwingen , verb. irreg. act. S. Zwingen, durch Zwang von jemanden erhalten. Die Furcht zwingt oft den Bösen das Bekenntniß ihrer Unthaten ab, Dusch.
† Abfèchten , verb. irreg. act. S. Fechten. 1) Einem etwas abfechten, durch Fechten von ihm erhalten. 2) Sich abfechten, sich durch Fechten ermüden.
Abbürsten , verb. reg. act. mit der Bürste wegschaffen; den Staub abbürsten. Ingleichen metonymisch, mit der Bürste reinigen; den Hut, das Kleid u.s.f. abbürsten.
Ábláschen , verb. reg. act. im Forstwesen, einen Weg durch einen Wald an den Bäumen bezeichnen; weil es durch Laschen geschiehet. S. dieses Wort.
Abbèrsten , verb. irreg. neutr. (S. Bersten,) mit haben, bersten und abfallen, abspringen. Der Kalk ist überall abgeborsten.
Abdeichen , verb. reg. act. in den Marschländern, vermittelst eines Deiches absondern, einschließen, S. Deich. Daher die Abdeichung.
Abgreifen , verb. irreg. act. (S. Greifen,) durch vieles Angreifen oder Begreifen abreiben, abnützen. Ein abgegriffener Hut.
Abdrängen , verb. reg. act. durch Drängen absondern, oder wegdrängen, welches aber wenig gebräuchlich ist. S. Abdringen.
† Abtrollen , verb. reg. neutr. mit seyn, abgehen, fortgehen, im verächtlichen Verstande. S. Trollen.
Abgurgeln , verb. reg. act. an einigen Orten im gemeinen Leben so viel, als die Gurgel abschneiden. S. auch Abhalsen.
† Abwichsen , verb. reg. act. abprügeln; in den niedrigen Sprecharten. S. Wichsen.
† Absichten , verb. reg. act. nur im Niedersächsischen für absieben. S. Sichten.
Abtēylich , adj. et adv. zur Abtey gehörig. Abteyliche Zinsen, Güter u.s.f.
Abstêmmen , S. Abstämmen.
Ableugnen , S. Abläugnen.
Abmèrgeln , S. Abmärgeln.
Abcirkeln , S. Abzirkeln.
Abelmosch , S. Bisamkorn.
... accordiren nicht mit einander. 2) Figürlich. (a) † Überein stimmen, sich schicken. Seine Worte accordiren nicht mit ... ... klingend machen, in der Musik. Töne, Instrumente accordiren. 2) Figürlich. (a) Überein stimmend machen, so wohl bey den Kaufleuten, wo, die Rechnungen ...