Das Miethbier , des -es, plur. doch nur von mehrern Arten oder Quantitäten, die -e, ein nur an einigen Orten, z.B. zu Wittenberg übliches Wort ... ... können, sondern auf des Vermiethers Haus gebrauet und verzapfet werden müssen. S. 3. Miethe.
Das Schutzgêld , des -es, plur. doch nur von mehrern ... ... Auch auf den Dörfern geben diejenigen, welche keine eigenthümlichen Grundstücke besitzen und nur zur Miethe wohnen, der Obrigkeit ein solches Schutzgeld, welches an einigen Orten Sitzgeld, Häuslergroschen ...
* Die Bauermiethe , Baumiethe, plur. inus. 1) In dem Sächsischen Landrechte, dasjenige Geld, wodurch sich die leibeigenen Bauern von den schuldigen Frohndiensten los ... ... Geld, wodurch die Töchter der Leibeigenen die Erlaubniß zu heirathen erkaufen müssen. S. Miethe und Bedemund.