Ablenken , verb. reg. act. 1) Von einer Sache weglenken, in eigentlicher Bedeutung. Die Pferde von dem Wege ablenken. 2) Figürlich. (a) Das Gespräch von etwas ablenken, von einem Gegenstande weglenken. (b) Wie ...
Abdrèhen , verb. reg. act. 1) Durch Umdrehen absondern. Einem die Knöpfe abdrehen, d.i. von dem Rocke. Einem Vogel den Kopf abdrehen. 2) Wie abdrechseln in beyden Bedeutungen; da denn abdrehen mehr bey den Künstlern, abdrechseln aber mehr im ...
Ablehnen , (mit dem hohen e,) verb. reg. act. als ein Darlehn von jemanden bekommen. Einem Geld, ein Pferd, ein Buch u.s.f. ablehnen. In der höhern Schreibart ableihen. Daher die Ablehnung. S. auch Ableihen.
* Anzupfen , verb. reg. act. an einem zupfen, d.i. einen an den Kleidern zupfen, ein Verbum, welches in Oberdeutschland am häufigsten ist, und zwar nicht nur in der eigentlichen Bedeutung, sondern auch in der figürlichen, für anzapfen, welches ...
Anlöthen , verb. reg. act. bey den Metallarbeitern, vermittelst eines Lothes, d.i. eines leicht flüssigen Metalles, an etwas befestigen. Eine Handhabe an ein Gefäß, den Bart an den Schlüssel anlöthen. Daher die Anlöthung.
Aneifern , verb. reg. act. den Eifer, d.i. lebhaftes Bestreben, in jemanden hervor bringen, anfeuern, antreiben; ein vorzüglich im Oberdeutschen übliches Verbum.
† Abbamsen , verb. reg. act. bey den Weißgärbern und Pergamentern so viel, als abpelzen, d.i. die Felle gehörig durchklopfen. S. Bams.
Abhadern , verb. reg. act. durch Hader, d.i. Zank und unnöthige Rechtshändel von einem erzwingen. Einem ein Haus, einen Garten, eine Summe Geldes abhadern.
* Abráinen , verb. reg. act. an einigen Orten, mit Rainen, d.i. Grenzen, absondern, abmarken. Ein Feld abrainen. Daher die Abrainung.
Abkuppen , verb. reg. act. an einigen Orten so viel als abkappen, d.i. die Kuppe, oder Spitze von etwas abschneiden, oder abbrechen.
Abtraben , verb. reg. neutr. mit seyn, wegtraben, d.i. fortgehen, im verächtlichen Verstande. Er mußte leer abtraben.
... Überhaupt, eine Sache an die andere stellen, d.i. stehen machen, ohne Rücksicht auf das Verhältniß mit andern Dingen. ... ... Wildes hinterlistig an einen Ort stellet. 3) * Figürlich, und zwar, (a) in Rücksicht auf die unterbrochene Bewegung, anstehen machen, den Fortgang einer ...
... den Baum gerade über der Wurzel abgebrochen. Daher auch die sprichwörtlichen R.A. † etwas über das Knie abbrechen, oder, eine ... ... 8. Warum dürften wir dem Leibe abbrechen? Opitz. Die poetische R.A. eines Tage abbrechen, gewaltsam verkürzen, ist alt ...
... vorzusetzen, S. Von. Und zwar, (a) in eigentlicher Bedeutung, im Gegensatze des bürgerlichen Standes. Einer von Adel. ... ... 2. Mehrere mit der adeligen Würde begabte Personen. Der hohe Adel, d.i. Fürsten, Grafen und Barone. Der niedere Adel, die gemeinen Edelleute ...
... die Bedeutung verstärkt, versterven; und zwar, (a) eigentlich, wo aber nur der Infinitiv als ein Hauptwort üblich ist, ... ... Zachar. 3) Durch den Tod von etwas getrennet werden, und zwar a) in eigentlicher Bedeutung. Seine Ältern sind ihm sehr früh abgestorben. Es ...
... S. Fechten. 1. Eigentlich, fechtend, d.i. mit den Waffen, angreifen; welche Bedeutung aber nicht mehr üblich ... ... Einen Satz anfechten. Besonders den Besitz einer Sache vor Gerichte auf diese Art, d.i. mit schwachen, bloß scheinbaren Gründen, streitig machen. Einen Kauf, ...
... abgespeiset haben. II. Ein Activum. (a) Mit Speise sättigen, die gehörige Speise reichen. Sein Gesinde abspeisen. Er ... ... heißt der abspeisende Marschall, der diesen Tag das Abspeisen, die Abspeisung hat, d.i. die Speisen für den Hof besorget. (b) † Einen ...
Abtheilen , verb. reg. act. 1) Theilen, d.i. in Theile zerlegen, und diese Theile merklich machen, welcher letztere Begriff in der Partikel ab liegt; dagegen eintheilen mehr auf die bestimmte Anzahl der Theile siehet. Die Grade auf dem Quadranten abtheilen. ...
Abbringen , verb. irreg. act. (S. Bringen.) 1) ... ... Heu, das Getreide ab, wenn man es abmähet, oder abschneidet. 2) Figürlich. a) Entfernen. Einen von dem rechten Wege abbringen. Ich bin dadurch ganz von ...
† Abkriegen , verb. reg. act. 1) Von kriegen, bekommen. (a) Herab bringen. Ich kann es nicht abkriegen. (b) Zugleich mit andern bekommen. Er kriegt von unsern Gütern nichts ab. (c) Figürlich, etwas Nachtheiliges davon tragen, einen ...
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