Abgewinnen , verb. irreg. act. S. Gewinnen. Durch glückliche Bemühung, durch Bemühung verbunden mit Glück von einem andern erhalten. Zunächst im Spiele. Einem sein Geld abgewinnen. In weiterer Bedeutung auf andere Art, woran das Glück seinen Theil hat, von einem bekommen ...
Abspringen , verb. irreg. neutr. (S. Springen,) mit dem Hülfsworte seyn. 1) In der eigentlichsten Bedeutung, sich mit einem Sprunge von etwas entfernen. Der Hase ist von dem Wege abgesprungen. Ingleichen hinab springen. Von dem Pferde, von dem Wagen abspringen ...
... des -es, plur. die -e. 1) Eigentlich, ein Weg, der von dem rechten Wege abführet, ... ... nehmen, fahren, reiten. 2) Figürlich, was der Tugend, der Rechtschaffenheit u.s.f. entgegen gesetzt ist. Der junge Mensch ist auf Abwege gerathen, ...
Abschieben , verb. irreg. S. Schieben. 1) Ein Activum. (a) Durch Schieben von einem Orte entfernen, von etwas hinweg schieben. Den Tisch, einen Schrank abschieben, von der Wand. Und zuweilen im gemeinen Leben auch figürlich, eine Schuld, ...
Die Ábārt , plur. die -en, die Abweichung von der ... ... Rheinwein ist eine Abart des Ungarischen Weines. Der Pudel, der Spitz, der Windhund u.s.f. sind lauter Abarten des Schäferhundes. Da es denn in der Naturlehre oft ...
Der Achat , des -es, plur die -e, bey den neuern Naturkennern, ein Geschlechtsnahme aller feinen Hornsteine, welche verschiedene, so wohl einfache als vermischte Farben haben, eine feine Politur annehmen, und daher unter die Halbedelsteine gerechnet werden. Der Deutsche Nahme rühret ...
... , verb. irreg. act. S. Schwören. 1) Einen Eid abschwören, ihn ablegen, die Eides-Formel ... ... ein empfangenes Darlehn, einen Wechsel, eine Schuld, seine Hand, seine Unterschrift u.s.f. abschwören. Hierher gehöret wohl auch die niedrige R.A. da ...
Abgleichen , verb. reg. act. daher im Imperf. ich gleichte ab, und im Part. Pass. abgegleicht, S. Gleichen, völlig gleich machen, bey verschiedenen Handwerkern, z.B. bey den Uhrmachern, die Feder abgleichen, ihr überall eine gleiche Stärke ...
Abstreiten , verb. irreg. act. S. Streiten. 1) Durch einen Rechtshandel entziehen, abrechten. Er hat mir einen Garten, ein Haus abgestritten. Noch mehr aber, 2) streitig machen, durch Gründe und Gegengründe zu entziehen suchen. Einem seinen Grund und Boden ...
Abschreyen , verb. irreg. act. S. Schreyen. 1) Mit einem Geschreye verkündigen. Etwas abschreyen. Der Wächter schreyet ab, rufet ab. 2) Mit einem Geschreye absprechen. ‒ Viel stolze Kluge schreyen Dem armen Sterblichen des Willens Freyheit ab, Haged ...
† Ablactiren , verb. reg. act. ein aus dem Lateinischen ablactare entlehntes Kunstwort der Gärtner, eine Art des Pfropfens, einen Zweig ohne ihn abzuschneiden, auf einen andern Stamm pfropfen, welches auch absäugeln und absängen genannt wird, welches S.
Abscheuern , (nicht abscheuren, S. Scheuern,) verb. reg. act. 1) Durch Scheuern wegbringen. Den Schmutz abscheuern. Ingleichen, durch Scheuern gehörig reinigen. Einen Kessel, ein Gefäß abscheuern. 2) † Jemanden abscheuern, ihm einen derben Verweis geben.
Abgewähren , verb. reg. act. in den Bergwerken so viel, als abschreiben im Gegensatze des zugewähren oder zuschreiben. Daher ein Abgewährzettel oder eine Bescheinigung, daß die Gewähr in das Gegenbuch eintragen worden. S. Gewähr.
Absprießen , verb. irreg. neutr. (S. Sprießen,) mit dem Hülfsworte seyn, welches in der höhern Schreibart in figürlicher ... ... abstammen, gebraucht wird, aber größten Theils nur in der Oberdeutschen Mundart üblich ist. S. auch Absprossen.
† Abschinden , verb. irreg. act. S. Schinden, in gemeinen und niedrigen Ausdrücken, schneidend abziehen. Einem Stücke Vieh die Haut, das Fell abschinden. Dem Baume die Rinde abschinden. Und dann metonymisch, ein todtes Vieh, einen Baum abschinden.
* Ablörschen , oder ablêrschen, verb. reg. act. welches nur im Bergbaue üblich ist, in eine geringe Tiefe graben, zum Unterschiede von absinken; ein Wort von unbekannter, wenigstens ungewisser Abstammung. S. nach Gelörsche.
* Abheischen , verb. reg. act. fordern, abfordern, S. Heischen. Die Schuld wird abgeheischt, Opitz. In der Hochdeutschen Mundart ist dieses Zeitwort nicht üblich, wohl aber in der Oberdeutschen.
* Abbilligen , verb. reg. act. welches nur noch in dem Kanzelley-Style einiger Gegenden üblich ist, gerichtlich absprechen, aberkennen; wie zubilligen, zuerkennen. Von dem veralteten Bill, Recht, S. Billig.
* Der Abort , des -es, plur. die -e, ein abgelegener Ort, nur in Niedersachsen.
Abschwären , verb. irreg. neutr. (S. Schwären,) mit dem Hülfsworte seyn, durch ein Geschwür abgesondert werden. Der Nagel ist ihm abgeschworen.
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