* Abkranken , verb. reg. neutr. mit seyn, welches bey den Dichtern des vorigen Jahrhunderts, und noch jetzt in Oberdeutschland nicht ungewöhnlich ist, durch eine langwierige Krankheit entkräftet werden. Der abgekrankte Leib, Gryph. S. Krank und Kranken.
Abbiethen , verb. irreg. act. (S. Biethen.) † Einen abbiethen, mehr biethen, als ein anderer, und ihn dadurch vertreiben; edler, ihn überbiethen. In einigen Gegenden auch wie aufbiethen, proclamiren, da denn Abgeboth so viel wie Aufgeboth ist.
Abstämmen , verb. reg. act. 1) Im Forstwesen, von dem Stamme sondern, d.i. abhauen. Einen Baum abstämmen. 2) Mit dem Stämmeisen wegnehmen, absondern, bey den Tischlern. Daher die Abstämmung. In einigen Mundarten lautet dieses Zeitwort auch abstammen.
Abflègeln , verb. reg. act. bey einigen Landwirthen, Früchte von verschiedener Art und Länge, wie z.B. Weitzen und Linsen, welche unter einander gebauet worden, vermittelst des Flegels, d.i. durch Dreschen, von einander absondern.
Abfrieren , verb. irreg. neutr. mit seyn, S. Frieren. 1) Durch Frost abgesondert werden. Die Nase ist ihm abgefroren, wofür man in einigen Gegenden sehr unrichtig sagt, er hat sich die Nase abgefroren. 2) Sehr frieren. Er ist tüchtig abgefroren ...
Abspalten , verb. reg. act. außer daß es im Partic. Pass. abgespalten hat, (S. Spalten,) vermittelst eines Spaltes absondern. Ein Stück von einem Brete abspalten. So auch, sich abspalten, sich vermittelst eines Spaltes ablösen. Daher die Abspaltung.
Abcopīren , verb. reg. act. etwas, es copiren, eine Copie davon nehmen, in manchen Bedeutungen abschreiben, abzeichnen, u.s.f. Ehedem abcopeyen. S. Copie.
Abglimmen , verb. irreg. und regul. neutr. (S. Glimmen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, zu Ende glimmen, nach und nach aufhören zu glimmen. Die Kohlen sind schon abgeglommen, oder abgeglimmet.
Abspinnen , verb. irreg. act. S. Spinnen. 1) Durch Spinnen leer machen. Den Rocken abspinnen. 2) Durch Spinnen bezahlen. Eine Schuld, einen erhaltenen Vorschuß abspinnen. Daher die Abspinnung.
* Abklaffen , verb. reg. neutr. mit haben, ein nur in den Oberdeutschen Mundarten übliches Zeitwort, für abstehen, in der eigentlichsten Bedeutung. Die Thür klaffet ab, schließt nicht genau. S. Klaffen.
† Abriffeln , verb. reg. act. welches ein Intensivum von abreiben und abraufen ist, S. Riffeln. Den Flachs abriffeln, oder riffeln, die Samenkapseln vermittelst der Raufe oder Riffel absondern.
Abberufen , verb. irreg. act. (S. Rufen,) von einem Orte weg berufen, feyerlich abrufen. Der Gesandte ist bereits abberufen worden. Daher die Abberufung, das Abberufungsschreiben.
Abdünsten , verb. reg. act. in Gestalt der Dünste vertreiben, das Abdunsten eines flüssigen Körpers zuwege bringen. Wasser, Wein u.s.f. abdünsten. Daher die Abdünstung.
Ábschern , verb. reg. act. in den Küchen, schleimige Fische mit heißer Asche abreiben. Ein anderes dem Klange nach gleiches Wort S. in Abeschern.
† Abfèchten , verb. irreg. act. S. Fechten. 1) Einem etwas abfechten, durch Fechten von ihm erhalten. 2) Sich abfechten, sich durch Fechten ermüden.
Abbürsten , verb. reg. act. mit der Bürste wegschaffen; den Staub abbürsten. Ingleichen metonymisch, mit der Bürste reinigen; den Hut, das Kleid u.s.f. abbürsten.
Ábláschen , verb. reg. act. im Forstwesen, einen Weg durch einen Wald an den Bäumen bezeichnen; weil es durch Laschen geschiehet. S. dieses Wort.
Abbèrsten , verb. irreg. neutr. (S. Bersten,) mit haben, bersten und abfallen, abspringen. Der Kalk ist überall abgeborsten.
Abdeichen , verb. reg. act. in den Marschländern, vermittelst eines Deiches absondern, einschließen, S. Deich. Daher die Abdeichung.
Abgreifen , verb. irreg. act. (S. Greifen,) durch vieles Angreifen oder Begreifen abreiben, abnützen. Ein abgegriffener Hut.
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