Die Gemeinde , oder Gemeine, plur. die -n, ... ... ein Landtag. 3. Ein Grundstück, welches einer ganzen Gemeinde, d.i. den sämmtlichen Einwohnern eines Ortes gehöret. Cajus wurde ... ... , die Gemeinschaft. Es scheinet gleichgültig zu seyn, ob man dieses Wort Gemeinde oder Gemeine schreibt und spricht ...
Auspfarren , verb. reg. act. aus einer Pfarre nehmen, im Gegensatze des einpfarren. Eine Gemeinde auspfarren, sie aus dem bisherigen Kirchspiele nehmen.
... -n. 1) Die der geistlichen Aufsicht und Führung eines Pfarrers anvertraute Gemeinde, und die in dieser Aufsicht gegründete Würde. Die Stadtpfarre, im Gegensatze der Land- oder Dorfpfarre. Eine Pfarre bekommen, einer solchen Gemeinde als Pfarrer vorgesetzet werden. Eine einträgliche, gute, schlechte Pfarre. 2) ...
Aufnöthigen , verb. reg. act. zur Annehmung einer Sache nöthigen. Einer Gemeinde einen Prediger aufnöthigen. Ingleichen durch Höflichkeit zur Annehmung einer Sache zwingen. S. Nöthigen. Einem ein Geschenk, eine Summe Geldes aufnöthigen. Daher die Aufnöthigung.
Der Pfarrer , des -s, plur. ut nom. sing. ein Geistlicher oder Priester, welchem die geistliche Aufsicht über eine Gemeinde, und die Verrichtung des öffentlichen Gottesdienstes anvertrauet ist. Wenn mehrere Geistliche einer und eben derselben Gemeinde vorstehen, so heißt der erste und vornehmste der Pfarrer, zum Unterschiede von ...
Das Freybier , des -es, plur. von mehrern Arten und Quantitäten, die -e. 1) Bier, welches jemanden unentgeldlich gegeben wird. Der Gemeinde ein Freybier geben. 2) Bier, welches gewissen Personen, z.B. den ...
Das Êbergêld , des -es, plur. von mehrern Summen, ... ... dasjenige Geld, welches die Bauern dem Gutsbesitzer geben, wenn er einen Eber für die Gemeinde hält; an einigen Orten das Obley, aus dem Lateinischen.
* Der Gemeinder , oder Gemeiner, des -s, plur. ... ... . sing. in einigen Gegenden, besonders Oberdeutschlandes. 1) Das Glied einer Gemeinde, besonders einer Dorfgemeinde, welches an einigen Orten auch ein Gemeinsmann genannt wird. ...
Die Brautmaye , plur. die -n, an einigen Orten auf dem Lande, ein mit allerley Hausgeräthe behangener Maybaum, welchen die jungen Leute einer Gemeinde dem Brautpaare am Tage der Hochzeit vor dessen Wohnung aufstecken.
Der Zwangofen , des -s, plur. die -öfen, ein Backofen, in welchem die ganze Gemeinde ihr Brot backen, oder dagegen eine gewisse Abgabe erlegen muß; Oberd. der Bannofen.
Der Zéchgenóß , des -en, plur. die -en, in einigen Gegenden, ein Genoß, ein Mitglied einer Zeche, d.i. einer Zunft oder Gemeinde.
... Kirche gehörigen, in dieselbe eingepfarrten Personen, die Gemeinde, und der Bezirk, wo diese Personen wohnen. Im Niedersächs. Karkspel, ... ... , eine Pfarre, zum Unterschiede von der zu einer Filial- oder Tochterkirche gehörigen Gemeinde. Anm. Die letzte Hälfte scheinet hier das alte Spel, Sprache ...
... die -en, in einigen Gegenden, 1) eine Gemeinde, besonders die Einwohner eines Dorfes oder einer Stadt, als eine bürgerliche Gesellschaft betrachtet. S. Gemeinde. In einigen Gegenden z.B. in Soest, bedeutet die Gemeinheit in ... ... gehörigen Einwohner, welche daher auch Gemeindmänner genannt werden. 2) Ein einer solchen Gemeinde gehöriges Gut, S. Gemeinde 3.
Der Bèckenhêrr , des -en, plur. die -en, an einigen Orten der Versteher der Armen in einer Gemeinde, welche die Becken vor den Kirchthüren aussetzen, und wohl selbst dabey stehen; im mittlern Lateine Bassinarii und Bassinerii.
Das Ochsengêld , des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches die Gemeinde eines Ortes, wenn sie keinen eigenen Zucht- oder Gemeindeochsen hat, dem Gerichtsherren für den Gebrauch seines Zuchtochsen bezahlet.
Der Gemeinochs , des -en, plur. die -en, ein ungeschnittener Ochs, welchen eine ganze Gemeinde für ihre Kühe hält; das Gemeinrind, im Salischen Gesetze Chamintheuto.
* Gerichtszwängig , adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich ist, dem Gerichtszwange unterworfen. Weil diese Gemeinde dahin gerichtszwängig ist.
Die Gemeintrift , plur. die -en. 1) Eine gemeine Trift, d.i. derjenige Ort, wo eine ganze Gemeinde ihr Vieh gemeinschaftlich auf die Weide treiben darf. 2) Das Recht einer ganzen Gemeinde, ihr Vieh auf des andern Acker zur Weide zu treiben, ohne Plural; ...
Der Gemeinsmann , des -es, plur. die Gemeinsleute, ein Glied einer Gemeinde, S. Gemeinder und Gemeinheit.
Das Gemeindegut , des -es, plur. die -güter, S. Gemeinde 3.
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