Das Oberamt , des -es, plur. die -ämter, das oberste, d.i. höchste und vornehmste Amt unter mehrern einer Art, zum Unterschiede von den Unterämtern. Besonders ein solches Kammeramt. Oft ist es nur ein bloßer Titel, der einem solchen Amte einen ...
Das Únterámt , des -es, plur. die -ämter, ein einem andern Amte gleicher Art untergeordnetes Amt. S. Oberamt.
* Das Heim , des -es, plur. die -e ... ... diese und die folgende Bedeutung noch jetzt vor. Das gräfliche Öttingische Bergschloß und heutige Oberamt Hohenhaus, wird in den mittlern Zeiten häufig Hürnheim, und in Lateinischen Urkunden ...