[154] Der Ächter, des -s, plur. ut nom. sing. einer der geächtet, oder in die Acht erkläret worden. Dieses Wort kommt nicht unmittelbar von dem Verbo ächten her, weil es sonst jemanden bedeuten müßte, der andern in die Acht thut, in welcher Bedeutung ein Feind, Verfolger bey den Franken Ahtor, Ehter, und bey den Angels. Ehtere hieß; sondern von 3. Acht, mit der Ableitungssylbe -er, welche in den ältesten Mundarten einen Mann andeutete, gleichsam Vir banni.
Adelung-1793: Achter, der