[755] Übergólden, verb. reg. act. übergoldet, zu übergolden, mit dünn geschlagenem Golde überziehen, wofür doch vergolden üblicher ist. Übergüldete (übergoldete) Götzen, Bar. 6, 56. Der Meister geußt (gießt) wohl ein Bild, und der Goldschmid übergüldet (übergoldet) es, Es. 40, 19. So auch die Übergoldung. Schon bey dem Notker ubergultun.