Überlegt

[763] Überlégt, adj. et adv. von eben dieser Bedeutung des Zeitwortes, dessen Mittelwort es eigentlich ist, seinem ganzen Zusammenhange nach überdacht; im Gegensatze des unüberlegt. Ein überlegter Entschluß. Sehr überlegt handeln, wo das Mittelwort der vergangenen Zeit für die gegenwärtige Zeit überlegend stehet.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 763.
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