[767]Ǘberrecht, adv. überflüssig recht, welches nur im gemeinen Leben üblich ist. Er glaubt, er habe überrecht, er habe noch Recht übrig. Drey heißt sonst überrecht, Günth.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 767.