[772] Überschnéllen, verb. reg. act. überschnellt, zu überschnellen. Jemanden überschnellen, ihm durch Geschwindigkeit zu seinem Nachtheil zuvor kommen, ihn überlisten, berücken; Nieders. versnellen, im Hochdeutschen auch wohl beschnellen oder schnellen schlechthin. Ehedem bedeutete es auch übereilen, nicht die gehörige Zeit zu etwas lassen; in welchem Verstande es aber im Hochdeutschen ungewöhnlich ist.