[782] Der Übertréter, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Übertreterinn, von der vorigen Bedeutung, eine Person, welche ein Gesetz, einen Befehl übertritt. Der Übertreter eines Gesetzes. In der Deutschen Bibel wird es auch häufig absolute für Sünder gebraucht. Der Ǘbertreter, mit dem Tone auf dem Vorworte, eine Person, welche zu jemanden übertritt, ist nicht sehr gewöhnlich, weil der Übergetretene dafür üblicher ist.