Āuslöschen

[615] Āuslschen, ein Verbum, welches auf gedoppelte Art üblich ist.

I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, und irregulärer Conjugation, S. Löschen, ausgehen, unscheinbar werden. 1) Von dem Feuer, völlig aufhören zu brennen. Das Feuer lischt aus. Das Licht ist ausgeloschen. 2) Von einer Schrift. Die Schrift ist völlig ausgeloschen. In beyden Fällen ist das Zeitwort verlöschen im Hochdeutschen gebräuchlicher. 3) Der Kranke wird bald auslöschen, sterben; im gemeinen Leben.

II. Als ein Activum, mit regulärer Conjugation, verlöschen machen, unscheinbar machen. 1) Eigentlich von dem Feuer, und einer Schrift. Das Feuer, das Licht auslöschen. Etwas Geschriebenes auslöschen. Meine Thränen löschen alles aus, was die Hand niederschreiben will, Dusch. 2) Figürlich, vergehen machen. Es gehöret viel dazu, ehe er das Andenken seiner jugendlichen Thorheiten auslöschen wird. Deine Ehre hat einen ewigen Schandfleck erhalten, den nichts als Blut wieder auslöschen kann, Dusch. Eben das, was unsere Liebe zu dem Vaterlande vermehren sollte, hat sie ausgelöschet. Eine Schuldpost auslöschen, ausstreichen, von der ehemahligen Art auf wächserne Tafeln zu schreiben. Daher das Bey und Nebenwort auslöschlich, was sich auslöschen läßt, und das Hauptwort die Auslöschung, beyde in den Bedeutungen des Activi.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 615.
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