[670] Āuswíschen, verb. reg. act. 1) Inwendig wischen und dadurch reinigen. Ein Gefäß auswischen. Sich die Augen auswischen. † Einem die Augen auswischen, ihn mit seinem Schaden klug machen. 2) Durch Wischen unkenntlich machen. Etwas Geschriebenes, ein Wort, eine Zahl auswischen. Daher die Auswischung.