Ēhebrechen

[1642] Ēhebrếchen, verb. reg. neutr. welches nur im Infinitive üblich ist. Du sollst nicht ehebrechen. Stehlen und Ehebrechen hat überhand genommen, Hos. 4, 2. In den übrigen Arten und Zeiten wird die vollständige Redensart, die Ehe brechen, gebraucht. S. Ehe 1. Zwar heißt es noch Jerem. 23, 14: wie sie ehebrechen, aber im Hochdeutschen ist solches ungewöhnlich. S. Ehebruch.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1642.
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