Abbacken

[9] Abbacken, verb. irreg. S. Backen. 1) Als ein Neutrum mit seyn. Das Brot ist abgebacken, wenn die Rinde im Backen von der Krume abgelöset wird. Ausgewachsenes Getreide macht, daß das Brot abbäckt. 2) Als ein Activum, (1) das Backen des Brotes vollenden oder zu Ende bringen. Der Bäcker hat bereits abgebacken. (2) Durch jähe Hitze das Brot abbacken machen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 9.
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