Abbezahlen

[11] Abbezahlen, verb. reg. act. nur im gemeinen Leben. 1) Völlig bezahlen, besonders eine Schuld. 2) Einen Theil davon bezahlen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 11.
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