[11] * Abbilligen, verb. reg. act. welches nur noch in dem Kanzelley-Style einiger Gegenden üblich ist, gerichtlich absprechen, aberkennen; wie zubilligen, zuerkennen. Von dem veralteten Bill, Recht, S. Billig.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 11.