[12] Abblättern, verb. reg. act. wie das vorige, nur daß es von allgemeinerm und zum Theil auch edlerm Gebrauche ist. Man sagt auch sich abblättern, von manchen Körpern, wenn sich ihre Theile in Gestalt einzelner Blätter von einander geben. Der Kuchen, der Stein u.s.f. hat sich ganz abgeblättert. Daher die Abblätterung.