[17]Abdáchen, verb. reg. act. 1) Des Daches berauben. Ein Haus abdachen. 2) Abhängig wie ein Dach machen; besonders in der Kriegsbaukunst und dem Gartenbaue. S. das folgende. Im Deichbaue abflachen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 17.