Abdielen

[18] Abdielen, verb. reg. act. 1) Mit Dielen oder Bretern absondern. Eine Kammer abdielen. 2) Mit den gehörigen Dielen versehen; dielen bedielen. Den Fußboden, ein Zimmer, abdielen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 18.
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