[18] Abdienen, verb. reg. act. 1) † Durch persönliche Dienste bezahlen; im gemeinen Leben. Der Knecht dienet eine Schuld, der[18] Soldat einen Vorschuß ab. Abdienen gehet mehr auf die persönlichen Dienste selbst, das gleichfalls niedrige abverdienen aber auf den Verdienst oder den Werth des Dienstes nach Gelde berechnet. 2) * An einigen Oberdeutschen Höfen heißt es so viel, als die Speisen von der Tafel tragen, so wie aufdienen daselbst, die Tafel damit besetzten, bedeutet.