[19] † Abdingen, verb. irreg. act. (S. Dingen,) einen Nachlaß an dem geforderten Kaufpreise durch Dingen erhalten; edler abhandeln. Ich habe ihm fünf Thaler abgedungen. Er läßt sich nichts abdingen.
Anm. Ehedem bedeutete dieses Zeitwort auch so viel als abspänstig machen; wovon man ein Beyspiel beym Haushalt h. v. sehen kann. Im Oberdeutschen sagt man für abdingen auch abmarkten.