Abdreschen

[19] Ábdrếschen, verb. irreg. act. S. Dreschen. 1) Eigentlich. a) Durch Dreschen absondern, oder bekommen. Man hat dießmahl aus einem Schocke nicht so viel gedroschen, als ehedem; für ausdreschen. Abgedroschenes Stroh, leeres. b) Das Getreide abdreschen, das vorräthige Getreide, oder eine bestimmte Quantität desselben ausdreschen. c) Das Dreschen beschließen, als ein Neutrum, doch auch mit haben. Wir werden bald abgedroschen haben. d) Durch Dreschen bezahlen. Eine Schuld abdreschen. 2) Figürlich, a) für abprügeln, aber nur in niedrigen Redensarten.


[19] Man drasch ihn weidlich ab,

Bernh.


b) Im Partic. Passiv. ist abgedroschen, etwas das schon oft gesagt, oder oft wiederholet worden. Das ist lauter abgedroschenes Zeug, d.i. ein schon oft wiederholtes Geschwätz. Abgedroschene (längst bekannte) Wahrheiten mit aufgeblasenen Backen predigen. Und mit dieser abgedroschenen Ausflucht denken sie durchzukommen? Less. c) Heimlich verabreden, in verächtlicher Bedeutung. Das haben sie längst mit einander abgedroschen. Ein abgedroschener Handel.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 19-20.
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