[20] Abdrucken, verb. reg. act. 1. Activum, durch Drücken nachahmen oder abbilden; und zwar, (1) durch das Drücken in einen weichen Körper. Ein Siegel in Wachs, eine Statue in Thon, eine Münze in Zinn abdrucken u.s.f. Ingleichen metonymisch, ein Buch abdrucken, bey den Buchbindern, mit dem Stämpel Figuren auf das Buch drucken. Und dann auch figürlich. Diese Züge in denen sich die Verzweifelung und das Bild des Todes abdruckt. (2) Durch das Drucken mit Farben auf die Oberfläche eines andern Körpers. Einen Kupferstich abdrucken. Ein Buch abdrucken. Der Bogen ist noch nicht abgedruckt; in welcher Bedeutung es auch den Begriff der Vollendung mit in sich schließet. 2. Ein Neutrum mit haben, die aufgedruckte Farbe fahren lassen.