[35]Abfärben, verb. reg. 1) Ein Activum, bey den Gärbern, dem Leder die gehörige Farbe geben. 2) Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, farbige Theile fahren lassen. Das Tuch färbt ab. Die Wand hat abgefärbt.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 35.