Abfüttern

[41] Abfüttern, verb. reg. act. in der Landwirthschaft, das Vieh gehörig satt füttern, besonders demselben gegen die Nacht das letzte Futter geben. Daher die Abfütterung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 41.
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