[33]Die Abfahrtsflagge, plur. die -n, in der Schiffahrt, die Flagge, welche auf das Hintertheil des Schiffes gesteckt wird, ein Zeichen zur Abfahrt damit zu geben.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 33.