[39] Abfordern, verb. reg. act. 1) Eine Person oder Sache von einem Orte wegrufen. Man hat ihn von dem Rathhause abgefordert, weggerufen. Am häufigsten, wenn man über die Person oder Sache ein Recht hat. Einen abfordern, ihn aus eines andern Dienst oder Gewalt zurück berufen. Der König hat die Sache von dem Gerichte abgefordert. Von der Welt abgefordert werden, figürlich für sterben. Wenn der Tag kommt, da der Herr des Lebens mich abfordern wird. 2) Einem etwas abfordern, es von ihm fordern. Wer nichts hat, dem kann man nichts abfordern. Man forderte uns kein Geld für den Einlaß ab. Einem Gefangenen den Degen abfordern. Die Kleider von dem Schneider abfordern. Von der unbilligen Auslassung des r in diesem Zeitworte, S. Fordern.