[45] Abgesandt, partic. pass. von absenden, welches aber vornehmlich als ein Substantiv üblich ist, und jemanden bezeichnet, der von einem Staate oder Fürsten an den andern in öffentlichen Angelegenheiten geschickt wird. Einige Lehrer des Staatsrechts haben[45] einen Unterschied unter einen Gesandten und Abgesandten machen, und behaupten wollen, daß jener nur von souverainen Monarchen, dieser aber nur von Ständen und Unterthanen geschickt werde. Allein dieser Unterschied ist weder in der Abstammung noch in dem Gebrauche gegründet, und Abgesandter scheint eine bloß, der Oberdeutschen Mundart nicht ungewöhnliche Verlängerung des gleich viel bedeutenden Gesandter zu seyn. Die Abgesandtinn ist die Gemahlinn eines Abgesandten; eine solche abgeschickte Person weiblichen Geschlechtes aber würde eine Abgesandte heißen. S. Gesandter.