Abgewinnen

[47] Abgewinnen, verb. irreg. act. S. Gewinnen. Durch glückliche Bemühung, durch Bemühung verbunden mit Glück von einem andern erhalten. Zunächst im Spiele. Einem sein Geld abgewinnen. In weiterer Bedeutung auf andere Art, woran das Glück seinen Theil hat, von einem bekommen. Einem den Vorzug abgewinnen. Dem Feinde eine Schlacht abgewinnen. Glauben sie, daß dieß der Weg ist, einer Frau ihre Liebe abzugewinnen? Weiße. In noch weiterer Bedeutung, auf jede mühsame Art von einer Person oder Sache erhalten. Ich, der ich mir noch nie einen reimlosen Vers habe abgewinnen können, Less. Er sahe kein Mittel, der Natur diese Veränderung abzugewinnen, ebend. Einer Sache Geschmack abgewinnen, eigentlich, ihren wahren Geschmack empfinden; figürlich Geschmack an derselben bekommen, Gefallen daran finden.

Anm. Abgewinnen bedeutete ehedem auch durch Urtheil und Recht erhalten. Der Gebrauch dieses Zeitwortes mit Auslassung der vierten Endung der Sache ist im Hochdeutschen ungewöhnlich, obgleich Günther singt:


Die Jugend war an nichts, als der Gestalt zu schauen,

Die in dem Sarge noch der Schönsten abgewinnt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 47.
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