[49]Abgründen, verb. reg. act. 1) Ergründen, obgleich seltener. 2) Bey den Tischlern, die Vertiefung, wohin eine Einschiebeleiste kommen soll, mit dem Grundhobel aushobeln, welches auch ausgründen genannt wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 49.