Abhägen

[50] Abhägen, verb. reg. act. vermittelst eines Hages oder Zaunes absondern, einschließen. Ein Stück Feldes, einen Acker zur Wiese abhägen. Daher die Abhägung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 50.
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