[50]Abhägen, verb. reg. act. vermittelst eines Hages oder Zaunes absondern, einschließen. Ein Stück Feldes, einen Acker zur Wiese abhägen. Daher die Abhägung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 50.