Abheilen

[54] Abheilen, verb. reg. 1. Ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, durch Heilen abgesondert werden, heilen und abfallen. Der Ausschlag heilet ab. Die Blattern sind abgeheilet. 2. Activum, durch Beförderung des Heilens zum Abfallen bringen. Dieses Pflaster wird die Blattern schon abheilen: Daher die Abheilung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 54.
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