Abjagen

[56] Abjagen, verb. reg. act. 1) Durch Jagen ermüden. Ein Pferd abjagen. Sich abjagen. 2) Bey den Jägern, einer großen Jagd ein Ende machen, und zwar durch Erlegung alles eingestellten Wildes, welches auch abschießen genannt wird. Ein Abjagen halten. Daher die Abjagungsflügel, die zunächst an dem Laufe durchgehauenen Wege, woraus das Abjagen gehalten wird. 3) Durch Jagen von einem andern erhalten, ihm unversehens und mit Gewalt abnehmen. Dem Feinde den Raub abjagen.


‒ Ein Lamm das er dem Wolf erst abgejaget,

Opitz.


4) Plötzlich verursachen, doch nur in einigen meisten Theils niedrigen R.A. Einem eine Angst, einen Schrecken abjagen. So auch die Abjagung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 56.
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