Abkündigung, die

[61] Die Abkündigung, plur. die -en. 1) Die Bekanntmachung von einem erhabenen Orte, besonders verlobter Personen; ein Kirchengebrauch, welcher in Obersachsen auch das Aufgeboth, oder Aufboth, in manchen Gegenden das Abgeboth, die Proclamation, in Oberdeutschland die Verkündigung, im Jülichischen der Kirchenruf, und in Ostfriesland die Kirchensprache genannt wird. Ehedem hieß er auch der Bann, wovon die Abkündigung im Franz. noch jetzt Ban de mariage genannt wird.

2) * Die Lossagung von einer Sache, die Verzicht auf dieselbe.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 61.
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