Abküpfeln

[61] Abküpfeln, verb. reg. act. welches das Diminutivum des folgenden, und größten Theils nur in Franken üblich ist, wo es so viel als beschneiden bedeutet, und vornehmlich von dem Beschneiden des Weines gebraucht wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 61.
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