[61] † Abküpfeln, verb. reg. act. welches das Diminutivum des folgenden, und größten Theils nur in Franken üblich ist, wo es so viel als beschneiden bedeutet, und vornehmlich von dem Beschneiden des Weines gebraucht wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 61.