[57]Abkarten, verb. reg. act. nur in der figürlichen von dem Kartenspiele hergenommenen Bedeutung, etwas Böses heimlich verabreden. Er hatte es schon so mit ihr abgekartet. Ein abgekartetes Spiel. Ein abgekarteter Handel.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 57.